Gemäß § 123a Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über Ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, an denen die Gemeinde mit mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Da die Gemeinde Sinntal über keine Beteiligungen im Sinne des § 123a Absatz 1 HGO verfügt, wird ein Beteiligungsbericht nach § 123a Absatz 2 HGO nicht erstellt.
Sinntal, den 19. Juli 2024