| • | Bebauungsplan „Ziegenberg, Die Säuheeg“, 1. Änderung | |
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| (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB) | |
| • | hier: | Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und |
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| Inkrafttreten des Bebauungsplanes gem. § 10 (3) BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal hat in ihrer Sitzung am 16.10.2023 über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 13a i.V.m. § 13 (2) und §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen abgewogen und beschlossen (Abwägung gem. § 1 (7) BauGB).
Alsdann wurde der Bebauungsplan „Ziegenberg, Die Säuheeg“, 1. Änderung im Ortsteil Altengronau nach § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung dazu.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes im Gebiet zwischen dem Brunnenweg (bzw. Am Ziegenberg) im Norden und dem Gronauweg (bzw. Frankfurter Straße) im Süden wird die bauplanungsrechtliche Grundlage geschaffen für den notwendigen Bau einer neuen Verbindungsstraße. Die östlich der neu geplanten Erschließungsstraße verbleibende Teilfläche aus dem Grundstück, Flurstück 21, einschließlich dem Ehrenmal (Weltkriegsdenkmal), bleibt bzw. wird als öffentliche Grünfläche und die westlich verbleibende Teilfläche als nichtüberbaubare Grundstücksfläche im allgemeinen Wohngebiet festgesetzt.
Das Plangebiet liegt an zentraler Stelle in der Ortslage von Altengronau. Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes (1. Änderung) umfasst mit einer Fläche von ca. 3.620 m² in der Gemarkung Altengronau in der Flur 3 jeweils die kompletten Flurstücke 21 und 26/2 (Frankfurter Str. 48/Kiosk), jeweils teilweise die Flurstücke 23 (Schulstr. 1) und 26/1, jeweils teilweise die Straßenflurstücke 25 und 27 (Gronauweg), teilweise die Straße „Brunnenweg (Flurstück 1)“ und in der Flur 4 teilweise die Straße „Am Ziegenberg (Flurstück 40/3)“ und teilweise das Friedhofsflurstück 155/2.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes (1. Änderung) erfolgte als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB; demgemäß wurde von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Ziegenberg, Die Säuheeg“, 1. Änderung, gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan mit der Begründung ab dem Tag dieser Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Sinntal, 36391 Sinntal-Sterbfritz, Am Rathaus 11, Zimmer 116 (Bauverwaltung-Sekretariat), während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr) und nach Vereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften und die Mängel der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Sinntal geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.
Nach § 10 Abs. 3 Satz 5 BauGB tritt diese Bekanntmachung an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Sinntal, 16.07.2024
Übersichtskarten:
Lage und vorläufige Abgrenzung
des Plangebietes
(ohne Maßstab)