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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2025 im Sinne des § 123a HGO

Gemäß § 123a Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über Ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, an denen die Gemeinde mit mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

Da die Gemeinde Sinntal über keine Beteiligungen im Sinne des § 123a Absatz 1 HGO verfügt, wird ein Beteiligungsbericht nach § 123a Absatz 2 HGO nicht erstellt.

Sinntal, den 17. Juli 2026

gez. Thomas Henfling
(Bürgermeister)