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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Sinntal, OT Altengronau

Bebauungsplan „Elmacker“, 2. Änderung

(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)

hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und

Inkrafttreten des Bebauungsplanes gem. § 10 (3) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal hat in ihrer Sitzung am 05.12.2022 über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 13a i. V. m. § 13 (2) und §§ 3 (2) u. 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vorgelegten Stellungnahmen abgewogen und beschlossen (Abwägung gem. § 1 (7) BauGB).

Alsdann wurde der Bebauungsplan „Elmacker“, 2. Änderung im Ortsteil Altengronau nach § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung dazu.

Durch eine veränderte Festsetzung der Baugrenzen und der überbaubaren Flächen, werden mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes die Erweiterungsmöglichkeiten der ansässigen Gewerbetriebe geschaffen.

Das Plangebiet liegt im südwestlichen Teil der bebauten Ortslage von Altengronau unmittelbar südlich der Landesstraße L 2304 „Frankfurter Straße“ und nordwestlich der Straße „Am Elmacker“. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst mit einer Gesamtgröße von rd. 2,36 ha die Flurstücke 3/1, 3/2, 3/3, 4/1, 5/2, 5/3, 5/4, 5/5, 5/6, 5/7 in der Flur 11 der Gemarkung Altengronau.

Das vormalige Flurstück 1 (ehemalige Eisenbahntrasse) ist mit dem nunmehrigen Flurstück 122/1 der „Frankfurter Straße“ zugeordnet (außerhalb des Geltungsbereiches). Die gleichsam neu entstandenen Flurstücke 3/2, 3/3 sowie 5/5, 5/6 und 5/7 wurden den jeweils unmittelbar südlich angrenzenden Anwesen "Am Elmacker" Hs.-Nr. 3, Nr. 5, Nr. 7 und Nr. 9 zugeordnet.

Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind den nachstehend abgebildeten Übersichtskarten zu entnehmen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes (2. Änderung) erfolgte als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Demgemäß wurde von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Elmacker“, 2. Änderung, gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan mit der Begründung ab dem Tag dieser Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Sinntal, 36391 Sinntal-Sterbfritz, Am Rathaus 11, Zimmer 109 (Bauleitplanung-Liegenschaften), während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags 08.00 - 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr) und nach Vereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweise nach § 215 Abs. 2 BauGB:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften und die Mängel der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Sinntal geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Hinweise nach § 44 Abs. 5 BauGB:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Nach § 10 Abs. 3 Satz 5 BauGB tritt diese Bekanntmachung an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Sinntal, 19.01.2023

A 3.3 L-Ka

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Sinntal
gez. Thomas Henfling
(Bürgermeister)

Übersichtskarten:

Lage und Abgrenzung

des Plangebietes/ Bebauungsplan

(ohne Maßstab!)