Aktenzeichen: - S 3354 B -IX/8
| 1. | In der Gemarkung Oberzell hat im Rahmen einer Flurneuordnung eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlichen Flächen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden. |
| 2. | Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt: |
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| Offenlegungszeitraum: 23.01.2023 bis 22.02.2023 |
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| Offenlegungsort: Finanzamt Gelnhausen, Frankfurter Straße 10 |
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| Zimmer-Nummer: 017 |
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| Mit dem Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) kann während der Offenlegungsfrist ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden. Die Terminabsprache ist telefonisch möglich unter der Telefonnummer: 0 60 51 - 86 - 407. |
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| Um den Grundstückseigentümern Gelegenheit zu geben, die Schätzungsergebnisse in der Nähe ihres Wohnortes einzusehen, wird eine besondere Offenlegung durchgeführt. Sie ist vorgesehen für Donnerstag, den 02.02.2023 von 10:00 bis 15:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Oberzell, Sinntalstr. 26. |
| 3. | Auf Grund der aktuellen Coronabestimmungen sind die Schätzungsergebnisse nur nach individueller Terminvereinbarung mit dem ALS und an dem besonderen Offenlegungstag einzusehen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen. |
| 4. | Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offen gelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekannt gegeben. |
| 5. | Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Ergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des 22.03.2023 beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit Ablauf der Einspruchsfrist werden die offen gelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist. |
Hinweise bezüglich des Infektionsschutzes und der besonderen Sorgfaltspflicht im Zuge der Corona-Pandemie:
Die Einsichtnahme ist nur einzeln und unter der Wahrung der zum Zeitpunkt der Offenlegung geltenden Hygiene- und Anstandsregeln möglich.
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes (FFP2 oder gleichwertig) wird empfohlen.
Für den besonderen Offenlegungstag am 02.02.2023 ist eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich. Sollte es zu Wartezeiten kommen, sind die Abstands- und Hygieneregeln, auch im Wartebereich, im bzw. vor dem Dorfgemeinschaftshaus, zwingend einzuhalten.
Die Präsentation und Erläuterung der Nachschätzungsergebnisse erfolgt mit Hilfe eines Projektors an der Wand. Dadurch wird gewährleistet, dass die vorgeschriebenen Mindestabstände jederzeit eingehalten werden können.