Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 u. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 29.11.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
| im Ergebnishaushalt |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 19.887.350 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 19.874.370 EUR |
| mit einem Saldo von | 12.980 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 50.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 40.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 10.000 EUR |
| mit einem Überschuss von | 22.980 EUR, |
| im Finanzhaushalt |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.468.730 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.701.950 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.592.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.890.050 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 600.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.095.900 EUR |
| mit einem Saldo von | -495.900 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -917.220 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 600.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungenim Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.400.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 360 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 360 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 360 v. H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten bis zu einem Betrag von 500 Euro bei Sachkonten mit einem Ansatz bis zu 5.000 Euro oder mit 10 v.H. des Ansatzes bei Sachkonten über 5.000 Euro als unerheblich.
Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten im (Teil-) Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 2.500 Euro und im (Teil-) Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 Euro als unerheblich.
Über die Leistung dieser über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand.
Sinntal, den 30.11.2021
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Sinntal
(Siegel)
(Carsten Ullrich)
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.08.2022 bis 09.08.2022 im Rathaus der Gemeinde Sinntal, Am Rathaus 11, 36391 Sinntal, Zimmer 3 (Gemeindekasse), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Sinntal, den 29.07.2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Sinntal
(Siegel)
(Carsten Ullrich)
Bürgermeister