am Montag, dem 08. Juli 2024, 19:30 Uhr, in dem kleinen Saal der Mehrzweckhalle im Ortsteil Sterbfritz.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022 |
| 3. | Beschlussfassung über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 112b HGO |
| 4. | Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 für die Gemeinde Sinntal |
| 5. | Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt |
| 6. | Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31.03.2024 |
| 7. | Verzicht auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2023 im Sinne des § 123a HGO |
| 8. | Beschlussfassung über die Änderung des Beschlusses zur Umstellung der Automatischen Externen Defibrillatoren (AED), Vorlage 2023/229 vom 16.10.2023 |
| 9. | Landesstraße 3180 und Landesstraße 2304 - Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze in der Gemeinde Sinntal, Gemarkung Mottgers, Main-Kinzig-Kreis, Regierungsbezirk Darmstadt |
| 10. | Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| 10.1 | Antrag der BWG-Fraktion vom 08.05.2023 betreffend die Entwicklung von einem Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) |
| 10.2 | Antrag der SPD-Fraktion vom 09.05.2023 betreffend die Entwicklung einer Handlungsanweisung für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen |
| 10.3 | Antrag der BWG-Fraktion vom 05.09.2023 betreffend die Konzepterstellung zur Grünabfallentsorgung und Prüfung der energetischen Biomassennutzung |
| 10.4 | Antrag der CDU-Fraktion vom 28.04.2024 betreffend die Umbenennung des Dorfplatzes Jossa in "Herwig-Patzer-Platz" |
| 10.5 | Antrag der CDU-Fraktion vom 28.04.2024 betreffend Cannabis-Verbotszonen |
| 11. | Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| 11.1 | Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.05.2024 betreffend den Bürgerbuseinsatz |
| 11.2 | Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.05.2024 betreffend die regionale medizinische Versorgung |
| 12. | Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten |
Anwesend waren:
A) Von der Gemeindevertretung:
| 1. | Hartmann, Brigitte | Vorsitzende |
| 2. | Habekost, Oliver | stv. Vorsitzender |
| 3. | Heil, Andreas | stv. Vorsitzender |
| 4. | Müller, Hendrik |
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| 5. | Fuß, Thomas |
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| 6. | Limpert, Elena |
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| 7. | Merx, Wilhelm |
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| 8. | Baier, Oliver |
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| 9. | Röll, Robert |
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| 10. | Appel, Alfred |
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| 11. | Roth, Maximilian |
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| 12. | Schüßler, Eugen |
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| 13. | Schüßler, Matthias |
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| 14. | Ziegler, Andreas |
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| 15. | Zirkel, Werner |
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| 16. | Henke, Lukas |
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| 17. | Dörpfeld, Frank |
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| 18. | Gärtner, Marco |
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| 19. | Zeller, Willi |
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Entschuldigt fehlten:
| 1. | Richter, Mike |
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| 2. | Kohlhepp, Frank |
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| 3. | Alt, Benjamin |
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| 4. | Ziegler, Florian |
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| 5. | Bayer, Marco |
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| 6. | Müller, Simon |
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B) Vom Gemeindevorstand:
| 1. | Henfling, Thomas | Bürgermeister |
| 2. | Heinbuch, Ernst | Erster Beigeordneter |
| 3. | Baier, Helga | Beigeordnete |
| 4. | Blum, Gerald | Beigeordneter |
| 5. | Frenz, Günter | Beigeordneter |
| 6. | Maienschein, Olaf | Beigeordneter |
| 7. | Sperzel, Helmut | Beigeordneter |
Entschuldigt fehlten:
| 1. | Dietz, Alexander | Beigeordneter |
C) Schriftführer:
| Klement, Matthias |
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D) Von der Verwaltung:
| Karg, Winfried |
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| Michna, Eckart |
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| Schiefer, Michaela |
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E) Presse:
| Auth, Sophia | Kinzigtal-Nachrichten |
| Punkt 1: | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Um 19:30 Uhr eröffnet die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Sitzung und begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die Presse und die Zuhörer.
Anschließend stellt sie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.
Die Gemeindevertreter haben keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung zur heutigen Sitzung.
Gegen das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 18.03.2024 werden keine Einwände vorgebracht.
| Punkt 2: | Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022 |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.
Beschluss:
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, wie folgt zu beschließen:
„Die Gemeindevertretung stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022
|
| a) | in der Ergebnisrechnung | in Höhe von | 559.439,63 Euro |
|
| b) | in der Finanzrechnung- Investitionstätigkeit | in Höhe von | 156.276,89 Euro |
zu.“
Abstimmungsergebnis: | 19 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung - somit einstimmig; |
| Punkt 3: | Beschlussfassung über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 112b HGO |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.
Beschluss:
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, wie folgt zu beschließen:
„Die Gemeindevertretung beschließt auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 112b HGO zu verzichten.
Abstimmungsergebnis: | 19 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung - somit einstimmig; |
| Punkt 4: | Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 für die Gemeinde Sinntal |
Bürgermeister Thomas Henfling teilt den folgenden Beschluss des Gemeindevorstandes zur Aufstellung des Jahresabschlusses mit:
Mitteilung:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal hat in seiner Sitzung am 21.05.2024 die Aufstellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2022 entsprechend § 112 Abs. 5 HGO beschlossen.
Der zum 31.12.2022 aufgestellte Jahresabschluss der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2022, der vom Rechnungsprüfungsamt des Main-Kinzig-Kreises noch nicht geprüft ist, schließt in der Ergebnisrechnung mit einem ordentlichen Ergebnis von 2.606.140,13 €. Gegenüber der Haushaltsplanung in Höhe von -243.404,04 € (einschließlich der Ermächtigungen aus dem Vorjahr) verbessert sich das ordentliche Ergebnis damit um 2.849.544,17 €.
Das Jahresergebnis beläuft sich auf 2.673.684,79 €. Gegenüber der Haushaltsplanung in Höhe von -233.567,60 € (einschließlich der Ermächtigungen aus dem Vorjahr) verbessert sich das Jahresergebnis um 2.907.252,39 €.
Grund hierfür sind vor allem Mehreinnahmen bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten, den Steuern und steuerähnlichen Erträgen, den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten und den sonstigen ordentlichen Erträgen, sowie Minderaufwendungen bei den Personalaufwendungen und den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Die Finanzrechnung schließt mit einem Zahlungsmittelbestand von 10.712.149,18 € gegenüber der Haushaltsplanung (einschließlich Ermächtigungen, Abgängen aus Vorjahren und Sollveränderungen) in Höhe von 2.002.405,39 € ab. Dies bedeutet eine Verbesserung um 8.709.743,79 €. Grund hierfür sind vor allem die verminderten Auszahlungen für Baumaßnahmen und Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen, für die aber grundsätzlich Auszahlungsermächtigungen gebildet wurden, sowie die gegenüber der Haushaltsplanung gestiegenen Benutzungsgebühren und die gestiegene Gewerbesteuereinnahme.
Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 82.504.110,63 € ab. Gegenüber der Bilanz zum 31.12.2021 erhöht sich diese um 1.785.838,76 €. Das Eigenkapital beträgt dabei 30.830.926,61 € (37,36% = EK-Quote). Im Vergleich zum 31.12.2021 steigt das Eigenkapital um +2.673.684,79 € und die EK-Quote um +2,48 %.
| Punkt 5: | Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt |
Bürgermeister Thomas Henfling gibt die nachfolgenden Informationen über die Haushaltsgenehmigung der Kommunal- und Finanzaufsicht bekannt:
Mitteilung:
Mit Schreiben der Kommunal- und Finanzaufsicht vom 25.06.2024 wurde die erforderliche Genehmigung zum Haushalt 2024 erteilt.
An genehmigungspflichtigen Teilen sind in der Haushaltssatzung 2024 enthalten:
| - | Gesamtbetrag der im Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 3.570.000 € |
| - | Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen festgesetzt wird in Höhe von 3.800.000 € |
| - | Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen genommen werden dürfen, in Höhe von 500.000 € |
Zu der Haushaltssatzung wurden folgende Entscheidungen seitens des Landrats des Main-Kinzig-Kreises als Behörde der Landesverwaltung (Kommunal- und Finanzaufsicht) getroffen und folgende Auflagen im Wortlaut festgesetzt:
| 1. | Die Genehmigung für die in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.570.000 € zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren (2025 und 2026) für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 97a Nr. 3 HGO i. V. m. § 102 Absatz 4 HGO erteilt. |
| 2. | Die Genehmigung für die in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 3.800.000 € wird gemäß § 97a Nr. 4 HGO i. V. m. § 103 Abs. 2 HGO erteilt. Die Gemeinde darf die Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (§ 93 Abs. 3 HGO). |
| 3. | Die Genehmigung für den in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von 500.000 € wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO i. V. m. § 105 Abs. 2 HGO erteilt. |
Außerdem ist die Verfügung zur Haushaltsgenehmigung vom 25.06.2024 der Gemeindevertretung bekannt zu geben. Dies erfolgt bei der nächsten Gemeindevertretersitzung.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und die Genehmigung der Aufsichtsbehörde liegen/lagen in der Zeit vom 01.07.2024 bis zum 09.07.2024 während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht bei der Gemeindekasse öffentlich aus.
Die Auslegung wird/wurde im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal öffentlich bekannt gemacht.
| Punkt 6: | Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31.03.2024 |
Mitteilung:
Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Bezogen auf den Haushaltsplan für das Jahr 2024 erfolgte durch die Finanzverwaltung ein Vergleich zu den Planansätzen, verbunden mit einer Hochrechnung der relevanten Erträge und Aufwendungen.
Erkennbare Veränderungen ergeben sich im Ergebnishaushalt u.a. bei dem Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft.
Hierin enthalten sind:
| - | Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen |
| - | Erträge aus Transferleistungen (Familienleistungsausgleich) |
| - | Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen |
| - | Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen |
Auswirkungen ergeben sich beim Gemeindeanteil am Einkommensteueraufkommen. Gegenüber dem I. Quartal des Vorjahrs 2023 steigt das Gesamtaufkommen, bezogen auf Hessen, um 14,5% an. Hintergrund der positiven Entwicklung ist ein starker Zuwachs beim Aufkommen aus der Abgeltungssteuer, die neben Lohn- und Einkommensteuer einen Bestandteil der Einkommensteuer bildet. Wohl durch das gestiegene Zinsniveau ergaben sich hierdurch deutliche Zuwächse. Unklar ist, ob dieser besondere Effekt von Dauer ist. Sollte sich dieser Trend bis zum Jahresende fortsetzen, würde dies gegenüber den vom HMdIS geschätzten Werten der Orientierungsdaten, die der Haushaltsplanung zugrunde lagen, hochgerechnete Mehreinnahmen für die Gemeinde Sinntal in Höhe von rd. 625.000 Euro bedeuten. Erfahrungsgemäß fällt das Aufkommen im II. und III. Quartal allerdings meist geringer aus als der Anteil des I. Quartals.
Bei den erwarteten Ausgleichsleistungen für die Belastungen durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (Kompensationsmittel Familienleistungsausgleich) ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung keine wesentlichen Veränderungen, beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zeichnet sich eine geringfügige Mindereinnahme in Höhe von rd. 13.000 Euro ab. Die Erträge aus der Schlüsselzuweisung erhöhen sich um rd. 69.000 Euro.
Die Gewerbesteuereinnahme beläuft sich gemäß der Jahressollstellung zum 31.03. auf 3.013.556 Euro und liegt damit ca. 242.000 Euro über dem Wert des I. Quartals 2023. Im Vergleich zum Planansatz bedeutet dies Mehreinnahmen in Höhe von 613.556 Euro. Bereinigt um die parallel zum Steueraufkommen steigenden zu leistenden Umlagen (Gewerbesteuer- und Heimatumlage) betragen die Mehreinnahmen rd. 517.000 Euro. Derzeit kann allerdings noch keine verlässliche Aussage über die voraussichtliche Jahreseinnahme gemacht werden.
Bei den Grundsteuern A und B liegen die Einnahmen gemäß der Jahressollstellung zum 31.03. mit 980.295 Euro insgesamt rund 4.300 Euro über dem Planansatz.
Im Bereich der Aufwendungen reduzieren sich die zu leistenden Zahlungen für die Kreis- und Schulumlage gegenüber der Haushaltsplanung zunächst insgesamt um 549.403 Euro und betragen nunmehr, gemäß der vorläufigen Festsetzung vom 27.12.2023 des Main-Kinzig-Kreises, 6.834.397 Euro. Hierbei ist zu beachten, dass die Haushaltssatzung 2024 des Main-Kinzig-Kreises derzeit noch nicht aufsichtsbehördlich genehmigt ist. Somit gelten gemäß § 99 HGO die Festlegungen aus der Haushaltssatzung 2023 weiter. Nach Genehmigung der Haushaltssatzung des Main-Kinzig-Kreises ist aufgrund der geplanten Anhebung der Hebesätze mit der Neufestsetzung der Umlagen zu rechnen, was voraussichtlich zu einer Mehrbelastung in Höhe von rd. 550.000 Euro führen wird.
Gemäß der als Anlage beigefügten Aufstellung errechnet sich, unter Berücksichtigung der noch nicht aussagekräftigen Gewerbesteuerveranlagungen und Steuerhochrechnungen, derzeit eine deutliche Verbesserung der Haushaltslage im Ergebnishaushalt. Der ursprünglich geplante Fehlbetrag im Jahresergebnis dreht ins Plus und schließt mit einem Überschuss in Höhe von rd. 1.476.355 Euro ab.
Im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit - ergibt sich bei Betrachtung der bekannten Mehrkosten nach der Beauftragung/Umsetzung von Maßnahmen eine Verschlechterung in Höhe von 20.932 Euro. Die Mehrauszahlungen sind durch vorhandene Finanzmittel finanziert.
Die Kassenliquidität ist ohne Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites gewährleistet.
Gemäß der als Anlage beigefügten Prognose beträgt der Status zur Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Sinntal aktuell 100 von 100 möglichen Punkten. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies eine Verbesserung um 10 Punkte. Die farbliche Beurteilung des Finanzstatus bleibt „grün“.
| Punkt 7: | Verzicht auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2023 im Sinne des § 123a HGO |
Bürgermeister Thomas Henfling gibt den folgenden Beschluss des Gemeindevorstandes zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes bekannt:
Mitteilung:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal hat in seiner Sitzung am 21.05.2024 beschlossen, auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2023 im Sinne des §123a HGO zu verzichten.
| Punkt 8: | Beschlussfassung über die Änderung des Beschlusses zur Umstellung der Automatischen Externen Defibrillatoren (AED), Vorlage 2023/229 vom 16.10.2023 |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert eingehend die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Lukas Henke gibt folgendes Abstimmungsergebnis des Ausschusses bekannt
Abstimmungsergebnis: | 2 Ja, 2 Nein, 3 Enthaltung |
Dementsprechend kann von Seiten des Ausschusses keine Beschlussempfehlung gegeben werden.
Beschluss:
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, wie folgt zu beschließen:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Beschlusses zur Umstellung der vorhandenen Automatischen Externen Defibrillatoren (AED) auf den Typ CORPULS AED des Herstellers CORPULS, Vorlage 2023/229 vom 16.10.2023, auf eine marken-/geräteunabhängige Beschaffung.“
Abstimmungsergebnis: | 11 Ja, 7 Nein, 1 Enthaltung |
| Punkt 9: | Landesstraße 3180 und Landesstraße 2304 - Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze in der Gemeinde Sinntal, Gemarkung Mottgers, Main-Kinzig-Kreis, Regierungsbezirk Darmstadt |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Robert Röll gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.
Beschluss:
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung wie folgt zu beschließen:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Ortsdurchfahrtsgrenze im Ortsteil Mottgers der Gemeinde Sinntal
an der Landesstraße 3180 - neu -
von Netzknoten 5623 002 nach Netzknoten 5623 048
von Station 0,000 km bis Station 0,070 km
als Erschließungsbereich
und
an der Landesstraße 2304 - neu -
von Netzknoten 5623 054 nach Netzknoten 5623 002
von Station 0,000 km bis Station 0,062 km
sowie
von Netzknoten 5723 015 nach Netzknoten 5623 002
von Station 3,703 km bis Station 4,299 km
als Erschließungsbereich
neu festzusetzen.“
Ein Lageplan, der die Festsetzung der Ortsdurchfahrt an den Landesstraßen 3180 und 2304 in der Gemarkung Mottgers zeigt, ist als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: | 19 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung - somit einstimmig; |
| Punkt 10: | Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| Punkt 10.1: | Antrag der BWG-Fraktion vom 08.05.2023 betreffend die Entwicklung von einem Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) |
| Punkt 10.2: | Antrag der SPD-Fraktion vom 09.05.2023 betreffend die Entwicklung einer Handlungsanweisung für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen |
Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Robert Röll erläutert die Vorlage des Ausschusses und bittet um Beschlussfassung.
Auf Nachfrage durch die Vorsitzende, ob ein Mitglied der Gemeindevertretung aufgrund des § 25 Hessische Gemeindeordnung (Widerstreit der Interessen) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen ist, verlässt der Gemeindevertreter Oliver Habekost von der SPD-Fraktion den Sitzungsraum.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend nach Hinweis der Vorsitzenden der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann auf §§ 11 und 28 der „Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Sinntal“ folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung bei einstimmigem Abstimmungsergebnis der Mitglieder des BPA dafür wie folgt zu beschließen:
„Die Gemeindevertretung beschließt, die inhaltsgleichen Anträge der BWG-Fraktion vom 08.05.2023 und der SPD-Fraktion vom 09.05.2023 zur Erstellung eines Kriterienkataloges/einer Richtlinie für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zusammenzufassen.
Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung die als Anlage beigefügte Richtlinie „Kriterien für die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Sinntal“.
Abstimmungsergebnis: | 18 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung |
| Punkt 10.3: | Antrag der BWG-Fraktion vom 05.09.2023 betreffend die Konzepterstellung zur Grünabfallentsorgung und Prüfung der energetischen Biomassennutzung |
Der Gemeindevertreter Thomas Fuß von der BWG-Fraktion teilt mit, dass aufgrund der mittlerweile vorliegenden Informationen durch die Gemeindeverwaltung der Antrag gemäß
§ 13 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal zurückgenommen wird.
| Punkt 10.4: | Antrag der CDU-Fraktion vom 28.04.2024 betreffend die Umbenennung des Dorfplatzes Jossa in "Herwig-Patzer-Platz" |
Der Gemeindevertreter Lukas Henke teilt den Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal, betreffend die Umbenennung des Dorfplatzes Jossa in "Herwig-Patzer-Platz" mit und bittet um Beschlussfassung.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt im Andenken an Herrn Herwig Patzer und seine großen Verdienste für die Gemeinde Sinntal, die Bürgerinnen und Bürger, die Vereine und insbesondere den Ortsteil Jossa gerecht den Dorfplatz in Jossa in "Herwig-Patzer-Platz" umzubenennen.
Abstimmungsergebnis: | 19 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung - somit einstimmig; |
| Punkt 10.5: | Antrag der CDU-Fraktion vom 28.04.2024 betreffend Cannabis-Verbotszonen |
Der Gemeindevertreter Lukas Henke teilt den Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal, betreffend Cannabis-Verbotszonen mit und bittet um Beschlussfassung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, alle innerörtlichen kommunalen Gebäude und Grundstücke, sowie außerörtliche Veranstaltungsstätten im Eigentum der Gemeinde zu Cannabis-Verbotszonen zu erklären. In diesen Zonen ist das Mitführen und der Konsum aller THC-haltigen Cannabisprodukte untersagt und die Gemeinde hat dies auch durch eine entsprechende Beschilderung kenntlich zu machen.
Abstimmungsergebnis: | 5 Ja, 7 Nein, 7 Enthaltung - somit abgelehnt; |
| Punkt 11: | Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| Punkt 11.1: | Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.05.2024 betreffend den Bürgerbuseinsatz |
Für den Gemeindevorstand beantwortet Bürgermeister Thomas Henfling die Anfrage der CDU-Fraktion gemäß Anlage.
| Punkt 11.2: | Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.05.2024 betreffend die regionale medizinische Versorgung |
Für den Gemeindevorstand beantwortet Bürgermeister Thomas Henfling die Anfrage der CDU-Fraktion gemäß Anlage.
Auf die Zusatzfrage der CDU-Fraktion, welche konkreten Planungen der Gemeindevorstand bislang zur Gründung/Betreiben eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) vorgenommen hat, teilt Bürgermeister Thomas Henfling mit, dass für eine Versorgungsanalyse aktuell keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, diese aber in den Beratungen zum Haushalt 2025 Berücksichtigung finden sollen.
| Punkt 12: | Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten |
Bürgermeister Thomas Henfling informiert die Gemeindevertretung über wichtige Verwaltungsangelegenheiten gemäß Anlage.
Die Vorsitzende erklärt um 20:57 Uhr die Sitzung für geschlossen.
| gez. | gez. |
| (Klement) | (Hartmann) |
| Schriftführer | Vorsitzende |