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| a) | Steuern und Abgaben III. Quartal 2022 |
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| b) | Gewerbesteuervorauszahlung III. Quartal 2022 |
Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir die fälligen Beträge am 15. August 2022 abbuchen. In den übrigen Fällen bitten wir um fristgerechten Ausgleich durch Überweisung auf eines der Konten der Gemeinde Sinntal.