----- Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Entwurfsoffenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal hat in ihrer Sitzung am 30.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der oben genannten 12. Flächennutzungsplanänderung und des oben genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Die Beschlussfassungen zur Aufstellung der Bauleitpläne werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Aufgrund des mit dem Bebauungsplan verfolgten konkreten Projektes in Trägerschaft eines Projektentwicklers, erfolgt die Aufstellung als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB.
In ihrer Sitzung am 30.06.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal, nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, die jeweiligen Entwürfe der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, in der jeweiligen Fassung vom 30.06.2025, gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und parallel die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Mit der 12. Änderung des FNP und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Solarpark) geschaffen.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.
Der Geltungsbereich hat einen Flächenumfang von ca. 3,84 ha und umfasst das Flurstück 90 in der Flur 6 in der Gemarkung Weiperz (Gemeinde Sinntal, Main-Kinzig-Kreis, Regierungsbezirk Darmstadt). Er befindet sich südwestlich von Weiperz, einer von Waldflächen und Feldhecken umgebenden Hochfläche.
Lage und Abgrenzung des jeweiligen Planbereiches sind den nachstehend abgedruckten Übersichtskarten zu entnehmen.
Abb. Übersicht Lage des Vorhabens ohne Maßstab
Abb. Bebauungsplan ohne Maßstab
Damit sich die Öffentlichkeit (Bürger) über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen dieser Planung informieren kann, liegen die Entwürfe zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am breiten Feld (Westlich des Weiperzberges)" sowie der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich, bestehend aus Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und Begründung mit Grünordnungsplan, jeweils in der Fassung vom 30.06.2025, sowie die Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
in der Zeit vom 18.08.2025 bis einschließlich 18.09.2025
zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Parallel zur öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
1. Auslage im Internet
Die Planunterlagen können im Internet über die Homepage der Gemeinde Sinntal unter https://www.sinntal.de/rathaus/bauleitplanung/index.html sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Hessen www.bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB).
2. Auslage im Rathaus
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen, zur Verfügung zu stellen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Deshalb sind die Planunterlagen in der
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Sinntal (Rathaus),
Am Rathaus 11, Zimmer 109 (Bauleitplanung-Liegenschaften),
in 36391 Sinntal-Sterbfritz,
zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.
Die Einsichtnahme kann während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen. Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 06664/80-0) können die Unterlagen auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses in der Zeit von Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bevorzugt elektronisch per E-Mail an die Mailadresse wehner@team4-planung.de unter Angabe des Betreffs „Am breiten Feld (Westlich des Weiperzberges)" abgegeben oder bei Bedarf aber auch auf postalischem Weg abgegeben werden.
Hinweis gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nr. 3 BauGB: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 4 a Abs. 5 Satz 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Dies gilt für die abgegebenen Stellungnahmen in der hier aufgerufenen Öffentlichkeitsbeteiligung, weil in dieser Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung hiermit darauf hingewiesen wird (§ 4a Absatz 5 Satz 2 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und können im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen mit eingesehen werden:
| Mensch |
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| Fläche |
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| Tiere und Pflanzen/ Artenschutz |
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| Boden |
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| Wasser |
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| Luft/Klima |
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| Landschaftsbild |
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| Kultur- und Sachgüter |
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| Sonstige/ allgemeine Umweltbelange |
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Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus und sind:
Berichte und Gutachten
| - | Umweltbericht zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Am breiten Feld (Westlich des Weiperzberges)" in der Fassung vom 30.06.2025, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange) |
| - | Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am breiten Feld (Westlich des Weiperzberges)“ in der Fassung vom 30.06.2025, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange) |
| - | Maier Götzendörfer (2024): Spezielle artenschutzrechtlich Prüfung „Solarpark Sinntal“. |
Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:
| - | Schutzgut Mensch: |
| Keine Blendwirkung durch das Vorhaben auf besiedelten Bereich, |
| - | Schutzgut Boden: |
| Boden für Landwirtschaft, Erhalt Bodenfunktionen, keine Altlasten, Erosionsgefahr, Kompensation Schutzgut Boden |
| - | Schutzgut Wasser: |
| Umgang mit Niederschlagswasser, wildabfließendes Wasser |
| - | Schutzgut Pflanzen, Tiere: |
| Eingriffsermittlung, Ausgleichsflächen (Pflege der Ausgleichsflächen) und Kompensation, Erhalt wertvoller Flachlandmähwiesen |
| - | Schutzgut Landschaft: |
| Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen, Landschaftsbild |
| - | Schutzgut Fläche: |
| Flächenverbrauch |
| - | Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange: |
| Standorteignung, Alternativenprüfung; Lage in einem nicht durch Bahnlinie und Autobahn vorbelastetem Standort, Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld, Brandschutz, Netzverknüpfung, keine Bodendenkmäler betroffen. |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nur Flächennutzungsplan:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde gemäß § 4b BauGB (Einschaltung eines Dritten) dem Planungsbüro Team 4 Bauernschmitt/Wehner in 90491 Nürnberg übertragen.
Sinntal, 04.08.2025
A 3.2 L-Ka (610-20)