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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 32/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Jugendförderung: Unterstützung für Sinntaler Vereine

Die Gemeinde fördert die Jugendarbeit der Sinntaler Vereine und gewährt gemeinnützig anerkannten Vereinen in Sinntal auf Antrag eine Zuwendung. Für 2026 können Zuschüsse noch bis Ende September beantragt werden. 

Antragsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung in Sinntal-Sterbfritz, Am Rathaus 11, Zimmer 14, erhältlich. Das Antragsformular steht auch auf der Website der Gemeinde Sinntal www.sinntal.de bereit. Die Richtlinie über die Förderung der Jugendarbeit der gemeinnützig anerkannten Vereine in der Gemeinde Sinntal ist ebenfalls auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Glock unter der Rufnummer 06664 / 80-119 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Dem Antrag ist in Kopie beizufügen:
  • Freistellungsbescheid des Finanzsamtes über die anerkannte Gemeinnützigkeit, der nicht älter als fünf Jahre ist.
  • Die letzte Bestandsmeldung an den zuständigen Verband über die Anzahl der Vereinsmitglieder.

Zuwendungen werden nur auf Antrag und nur in Verbindung mit dem vorliegenden Freistellungsbescheid des Finanzamtes und der Mitgliederbestandsmeldung gewährt.

Anträge sind bis zum 30. September 2026 bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal einzureichen.

Sinntal, den 03.08.2026

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Sinntal
gez.
Thomas Henfling
(Bürgermeister)