Die Gemeinde fördert die Jugendarbeit der Sinntaler Vereine und gewährt gemeinnützig anerkannten Vereinen in Sinntal auf Antrag eine Zuwendung. Für 2026 können Zuschüsse noch bis Ende September beantragt werden.
Antragsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung in Sinntal-Sterbfritz, Am Rathaus 11, Zimmer 14, erhältlich. Das Antragsformular steht auch auf der Website der Gemeinde Sinntal www.sinntal.de bereit. Die Richtlinie über die Förderung der Jugendarbeit der gemeinnützig anerkannten Vereine in der Gemeinde Sinntal ist ebenfalls auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Glock unter der Rufnummer 06664 / 80-119 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Zuwendungen werden nur auf Antrag und nur in Verbindung mit dem vorliegenden Freistellungsbescheid des Finanzamtes und der Mitgliederbestandsmeldung gewährt.
Anträge sind bis zum 30. September 2026 bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal einzureichen.
Sinntal, den 03.08.2026