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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 37/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 u. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl S. 915), hat die Gemeindevertretung am 05.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

21.723.800 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

21.457.435 EUR

mit einem Saldo von

266.365 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

50.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

40.000 EUR

mit einem Saldo von

10.000 EUR

mit einem Überschuss von

276.365 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.947.315 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.470.950 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.390.000 EUR

mit einem Saldo von

-1.919.050 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

995.080 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.120.350 EUR

mit einem Saldo von

-125.270 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-97.005 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 995.080 EUR festgesetzt. Darin ist der Restkreditbetrag zur Komplementärfinanzierung des Investitionsprogramms des Sondervermögens HESSENKASSE in Höhe von 195.080 EUR enthalten.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungenim Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.825.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

360 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

360 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

360 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 05.12.2022 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten bis zu einem Betrag von 500 Euro bei Sachkonten mit einem Ansatz bis zu 5.000 Euro oder mit 10 v.H. des Ansatzes bei Sachkonten über 5.000 Euro als unerheblich.

Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten im (Teil-) Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 2.500 Euro und im (Teil-) Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 Euro als unerheblich.

Über die Leistung dieser über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand.

Sinntal, den 06.12.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal

(Siegel)

(Carsten Ullrich)

Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.09.2023 bis 26.09.2023 im Rathaus der Gemeinde Sinntal, Am Rathaus 11, 36391 Sinntal, Zimmer 3 (Gemeindekasse), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

Sinntal, den 15.09.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal

(Siegel)

(Thomas Henfling)

Bürgermeister