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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 37/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Sinntal, OT Oberzell - Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 „Die Hofwiese“, 1. Änderung

Bauleitplanung der Gemeinde Sinntal, OT Oberzell

  • Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 „Die Hofwiese“, 1. Änderung
  • hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal hat in ihrer Sitzung am 05.12.2022 die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr.1 „Die Hofwiese“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Vorhabenpläne sowie auch den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 91 Hessische Bauordnung (HBO) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und der Begründung zugestimmt. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 1 „Die Hofwiese“ im OT Oberzell gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Die Hofwiese“ bezieht sich ausschließlich auf den westlichen Bereich des Plangebietes, entlang der Sinntalstraße (L 3141) und betrifft die westlichen Grundstücksteile aus den Flurstücken, jeweils teilweise 61/2, 62/2, 63/4 und 63/6, der Flur 20, Gemarkung Oberzell. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr.1 „Die Hofwiese“ ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Begründung und Vorhabenplänen sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und wie diese im Bebauungsplan berücksichtigt wurden ab dem Tag dieser Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Sinntal, 36391 Sinntal-Sterbfritz, Am Rathaus 11, Zimmer 116 (Bauverwaltung-Sekretariat), während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr) und nach Vereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweise nach § 215 Abs. 2 BauGB:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften und die Mängel der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Sinntal geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Hinweise nach § 44 Abs. 5 BauGB:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Nach § 10 Abs. 3 Satz 5 BauGB tritt diese Bekanntmachung an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Sinntal, 05.09.2024

A 3.2 L-Ka (610-20)

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Sinntal
gez. Thomas Henfling
(Bürgermeister)

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch den abgedruckten Lageplan kenntlich gemacht.

hier: Räumlicher Geltungsbereich 1. Änderung Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.1 „Die Hofwiese“; Gemeinde Sinntal, Plan genordet, ohne Maßstab