Stand 18.08.2026
| 1. | Diese Streckenordnung gilt für den die Veranstaltungsstrecke (im Folgenden „Strecke“) von Kinzigtal Total am 13.09.2026. An jedem Zugang mit Bake hängt ergänzend zu dieser Streckenordnung ein Hinweisschild, dass die Strecke betreten wird. | |
| 2. | Durch das Betreten der Strecke erkennt der Besucher die Streckenordnung als verbindlich an. | |
| 3. | Besucher dürfen sich auf der Strecke nur auf den öffentlich zugänglichen und im allgemeinen sicheren Flächen aufhalten. Alle abgeschrankten Bereiche, ungesicherte Flächen (z. B. hinter Leitplanken) sowie private Grundstücke sind nicht dieser allgemein sicheren Flächen für Besucher. | |
| 4. | Jede Person hat sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet oder unvermeidbar behindert oder belästigt werden. | |
| 5. | Alle Einrichtungen auf der Strecke sind pfleglich zu behandeln und schonend zu benutzen. | |
| 6. | Verunreinigungen jeglicher Art sind zu vermeiden. Das Besprühen, Bemalen, Beschriften, Beschmieren, Verschmutzen, Beschädigen, Bekleben oder Missbrauchen von Ausstattungsgegenständen, Flächen, Dächern und Wänden ist nicht gestattet. Abfälle sind mitzunehmen oder in vorhandenen Müllgefäßen zu entsorgen. | |
| 7. | Rauchgut ist immer gut zu löschen und sicher zu entsorgen. Das Entzünden von Feuer ist verboten. | |
| 8. | Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von einzelnen Bereichen oder der gesamten Strecke sowie deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung die betroffenen Bereiche sofort zu verlassen. | |
| 9. | Das Hausrecht übt die der Main-Kinzig-Kreis als Veranstalter aus, sowie deren Mitarbeiter und Beauftragte. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. | |
| 10. | Der Veranstalter sowie deren Mitarbeiter und Beauftragte sind berechtigt Ausweiskontrollen durchzuführen. | |
| 11. | Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert und Gegenstände sichergestellt werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, nicht einverstanden sind, erhalten keinen Zutritt und werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. | |
| 12. | Flucht- und Rettungswege und sicherheitsrelevante Einrichtungen dürfen nicht verstellt oder versperrt oder auf andere Art eingeschränkt werden. | |
| 13. | Das Verrichten der Notdurft und das Urinieren sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen sanitären Einrichtungen erlaubt. | |
| 14. | Personen können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und haben die Strecke zu verlassen, insbesondere wenn sie | |
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| • | erkennbar unter übermäßiger Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen |
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| • | erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung von Gewalt bereit sind |
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| • | erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören |
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| • | gegen die Streckenordnung verstoßen |
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| • | Anweisungen nicht Folge leisten, oder |
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| • | auf andere Art sich oder andere gefährden |
| 15. | Das Mitführen folgender Gegenstände ist auf der Strecke verboten: | |
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| • | Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, insbesondere wenn Sie bei einem Wurf bei Personen zu Körperverletzungen führen können |
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| • | Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase (ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge). |
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| • | Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen und andere pyrotechnische Gegenstände. |
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| • | Mechanisch und elektrisch betriebene Musik- und Lärminstrumente |
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| • | Tiere, mit Ausnahme von kurz angeleinten Hunden |
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| • | Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial |
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| • | Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende schriftliche oder textliche Zustimmung des Veranstalters vorliegt) |
| 16. | Das Befahren der Strecke mit Fahrzeugen und anderen ohne Körperkraft betriebenen Verkehrsmitteln aller Art (z. B. E-Scootern) ist verboten. Das Verbot gilt nicht für Rollstühle und andere notwendige Hilfsmittel. | |
| 17. | Die Straßenverkehrsordnung und Beschilderungen sind verbindlich einzuhalten, dies gilt insbesondere für Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fußgängerüberwege. | |
| 18. | Es gelten die Bedingungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang. | |
| 19. | Auffälligkeiten sollen den Mitarbeitenden des Veranstalters und den Sicherheitsbehörden umgehend gemeldet werden. | |
| 20. | Personen, welche gegen diese Streckenordnungen verstoßen und die Veranstaltung auf andere Art stören, können von der Strecke verwiesen werden und erhalten ein Hausverbot für die gesamte Veranstaltung. | |