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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 37/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Fördermittel für das Gastgewerbe

Hessen startet ein neues Investitionsförderprogramm für das Gastgewerbe im ländlichen Raum. Klein- und Kleinstbetriebe der Gastronomie und Hotellerie können ab sofort einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro beantragen. 

Gefördert werden unter anderem bauliche Investitionen einschließlich Renovierungsarbeiten, die Anschaffung langlebiger Güter, die Ertüchtigung und Schaffung von Angeboten für Fahrradreisende (z.B. Einstell- und Lademöglichkeiten) sowie Investitionen in moderne elektronische Systeme (Hardware). Die Förderquote liegt bei 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, der Eigenanteil muss mindestens 25 Prozent betragen (auch bei Kombinationen mit anderen Fördermitteln). 

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Für das laufende Kalenderjahr können Anträge bis zum 15. September eingereicht werden, für überjährige Anträge endet die Frist am 31. Oktober. Das Förderprogramm läuft noch bis 2029.

Die Fördermittel sind online beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat zu beantragen. Weitere Informationen und Online-Antrag: https://landwirtschaft.hessen.de/heimat/gastgewerbefoerderung. Bei Fragen erreichen Sie die zuständige Abteilung im Ministerium unter Telefon 0611 / 815-3199 oder per E-Mail an gastrofoerderung@landwirtschaft.hessen.de.