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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 37/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeindevertretung Protokoll 3 vom 31.08.2026

Niederschrift Nr. 3

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal

am Montag, den 31. August 2026, 19:30 Uhr,

in dem kleinen Saal der Mehrzweckhalle im Ortsteil Sterbfritz

Anwesend waren:

Gemeindevertretung:

Hartmann, Brigitte

Vorsitzende

Habekost, Oliver

stv. Vorsitzender

Steinmacher, Janik

stv. Vorsitzender

Fuß, Thomas Kohlhepp, Alicia

Gemeindevertreter

Gemeindevertreterin

Kohlhepp, Frank

Gemeindevertreter

Merx, Wilhelm

Gemeindevertreter

Theiling, Lena

Gemeindevertreterin

Zeller, Hans-Jürgen

Gemeindevertreter

Altvater, Johanna

Gemeindevertreterin

Appel, Alfred

Gemeindevertreter

Gleim, Jonas

Gemeindevertreter

Klement, Matthias

Gemeindevertreter

Roth, Maximilian

Gemeindevertreter

Schmitz, Beate

Gemeindevertreterin

Beckmann, Christoph

Gemeindevertreter

Gärtner, Marco

Gemeindevertreter

Müller, Simon

Gemeindevertreter

Zeller, Willi

Gemeindevertreter

Gemeindevorstand:

Henfling, Thomas

Bürgermeister

Blum, Gerald

Erster Beigeordneter

Dietz, Alexander

Beigeordneter

Schüßler, Eugen

Beigeordneter

Sperzel, Helmut

Beigeordneter

Gemeindeverwaltung:

Holzinger, Jonas

Schriftführer

Michna, Eckart

Möller, Luisa

Karg, Winfried

Schiefer, Michaela

Entschuldigt:

Baier, Oliver

Gemeindevertreter

Baier, Timo

Gemeindevertreter

Kohlhepp, Yannik

Gemeindevertreter

Müller, Hendrik

Gemeindevertreter

Neumann, Alexander

Gemeindevertreter

Heil, Andreas

Gemeindevertreter

Fink, Qendresa

Beigeordnete

Maienschein, Olaf

Beigeordneter

Müller, Hans

Beigeordneter

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Einspruch gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 22.06.2026

3.

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.06.2026

4.

Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "Storchenweg" im Ortsteil Weichersbach

a) Aufhebung des Beschlusses vom 22.06.2026 (V: 2026/035-1, TOP 8)

b) Erneute Beschlussfassung einer Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "Storchenweg" im Ortsteil Weichersbach

5.

Aktualisierung des Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplans im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) der Gemeinde Sinntal

6.

Beschlussfassung über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Umbau/die Sanierung der Mehrzweckhalle Sterbfritz i.R.d DE-Sinntal

7.

Beschlussfassung über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Sanierung des Pumpenhäuschens in Altengronau i.R.d. DE-Sinntal

8.

Beschlussfassung über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Umbau/die Sanierung DGH Breunings i.R.d. DE-Sinntal

9.

Beschlussfassung über die Entwidmung des alten Friedhofs an der ev. Kirche im Ortsteil Weichersbach

10.

Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

10.1

Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2026 betreffend die Möglichkeit zur Baugebietsausweisung in Neuengronau, Westernstraße/Ecke Lagerzstraße

10.2

Antrag der BWG-Fraktion vom 18.08.2026 - Wiedervorlage von Beschlüssen der Gemeindevertretung

10.3

Antrag der CDU-Fraktion vom 18.08.2026 zur Konkretisierung der Badeordnung - Rauchverbot auf den Liegewiesen der Schwimmbäder

11.

Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

12.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten

12.1

Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2026 genehmigt

12.2

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten - 31.08.2026

Punkt 1:

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

Um 19.34 Uhr eröffnet die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Sitzung und begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die Presse und die Zuhörer.

Anschließend stellt sie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

Die Gemeindevertreter haben keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung zur heutigen Sitzung.

Punkt 2:

Einspruch gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 22.06.2026

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann teilt mit, dass das Protokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung am 22.06.2026 von dem Gemeindevertreter Thomas Fuß (BWG) fristgerecht beanstandet wurde.

Thomas Fuß führte aus, dass der Tagesordnungspunkt 13.1 unvollständig sei und daher den Sitzungsverlauf nichtzutreffend wiedergebe.

Die beiden unter TOP 13.1 gestellten Zusatzfragen der BWG sowie die Beantwortungsversuche des Bürgermeisters wurden nicht protokolliert.

Es wird darum gebeten, eine Ergänzung bzw. Vervollständigung des Protokolls zu veranlassen.

Bürgermeister Thomas Henfling erklärt dazu, dass er die beiden Zusatzfragen gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse mündlich beantwortet hat.

Im Protokoll wurde jedoch nicht vermerkt, dass zwei Zusatzfragen gestellt und von ihm beantwortet wurden.

Das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 22.06.2026 wird um die beiden Zusatzfragen ebenso wie deren Beantwortung durch den Bürgermeister in der heutigen Sitzung entsprechend ergänzt.

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann teilt hierzu mit, dass in der Sitzung des Ältestenrates am 10.08.2026 vereinbart wurde, dass Zusatzfragen zukünftig von der anfragenden Fraktion in schriftlicher Form unmittelbar an den Schriftführer zu leiten sind.

Punkt 3:

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.06.2026

Bürgermeister Thomas Henfling gibt den Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs bekannt.

Mitteilung:

Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Bezogen auf den Haushaltsplan für das Jahr 2026 erfolgte durch die Finanzverwaltung ein Vergleich zu den Planansätzen, verbunden mit einer Hochrechnung der relevanten Erträge und Aufwendungen.

Erkennbare Veränderungen ergeben sich im Ergebnishaushalt u.a. bei dem Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft.

Hierin enthalten sind:

-

Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen

-

Erträge aus Transferleistungen (Familienleistungsausgleich)

-

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen

-

Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen

Auswirkungen ergeben sich beim Gemeindeanteil am Einkommensteueraufkommen. Gegenüber dem II. Quartal des Vorjahrs 2025 steigt das Gesamtaufkommen, bezogen auf Hessen, um 1,4% an. Sollte sich dieser Trend bis zum Jahresende fortsetzen, würde dies gegenüber den vom HMdI geschätzten Werten der Orientierungsdaten, die der Haushaltsplanung zugrunde lagen, trotzdem hochgerechnete Mindereinnahmen für die Gemeinde Sinntal in Höhe von rd. 65.900 Euro bedeuten.

Bei den erwarteten Ausgleichsleistungen für die Belastungen durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (Kompensationsmittel Familienleistungsausgleich) ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung keine wesentlichen Veränderungen, beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zeichnet sich eine Mehreinnahme in Höhe von rd. 2.700 Euro ab. Die Erträge aus der Schlüsselzuweisung vermindern sich um rd. 1.200 Euro.

Die Gewerbesteuereinnahme beläuft sich gemäß der Jahressollstellung zum 30.06. auf 2.221.537 Euro und liegt damit ca. 240.200 Euro über dem Wert des Vorquartals. Im Vergleich zum Planansatz bedeutet dies Mindereinnahmen in Höhe von 578.463 Euro. Bereinigt um die parallel zum Steueraufkommen sinkenden zu leistenden Umlagen (Gewerbesteuer- und Heimatumlage) betragen die Mindereinnahmen rd. 492.261 Euro. Derzeit kann allerdings noch keine verlässliche Aussage über die voraussichtliche Jahreseinnahme gemacht werden.

Bei den Grundsteuern A und B liegen die Einnahmen gemäß der Jahressollstellung zum 31.03. mit 1.489.064 Euro insgesamt rd. 12.900 Euro unter den Planansätzen.

Positiv wirkt sich die Zuwendung des Landes Hessen aus dem Sofortprogramm für hessische Kommunen aus. Der erhaltene Betrag ist im Haushaltsplan 2026 nicht veranschlagt und verbessert somit das Jahresergebnis um 237.269 Euro.

Im Bereich der Aufwendungen erhöhen sich die zu leistenden Zahlungen für die Kreis- und Schulumlage gegenüber der Haushaltsplanung insgesamt um 38.190 Euro und betragen nunmehr, gemäß der vorläufigen Festsetzung vom 26.05.2026 des Main-Kinzig-Kreises, 8.830.890 Euro.

Die Zinsdienstumlage ist mit der Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes (HFAG) zum 1. Januar 2026 entfallen.

Gemäß der als Anlage beigefügten Aufstellung errechnet sich, unter Berücksichtigung der noch nicht aussagekräftigen Gewerbesteuerveranlagungen und Steuerhochrechnungen, derzeit eine Verschlechterung der Haushaltslage im Ergebnishaushalt. Das Defizit im Jahresergebnis erhöht sich weiter und schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von rd. -1.730.312 Euro ab.

Im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit - ergibt sich bei Betrachtung der in 2026 eingegangenen Mehreinzahlungen aus der HESSENKASSE (bereits in 2025 erwartet) sowie der bekannten Mehrauszahlungen nach der Beauftragung/Umsetzung von Maßnahmen eine Verbesserung in Höhe von 552.142 Euro.

Die Kassenliquidität ist ohne Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites gewährleistet.

Gemäß der als Anlage beigefügten Prognose beträgt der Status zur Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Sinntal aktuell 60 von 100 möglichen Punkten. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies eine Verschlechterung um 30 Punkte. Die farbliche Beurteilung des Finanzstatus wechselt von „grün“ auf „gelb“.

Punkt 4:

Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "Storchenweg" im Ortsteil Weichersbach

a) Aufhebung des Beschlusses vom 22.06.2026 (V: 2026/035-1, TOP 8)

b) Erneute Beschlussfassung einer Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "Storchenweg" im Ortsteil Weichersbach

Auf Grund des § 25 Hess. Gemeindeordnung ist die Vorsitzende Brigitte Hartmann von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und hat den Sitzungsraum verlassen. Den Vorsitz der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes übernimmt der stellvertretende Vorsitzende Oliver Habekost.

Bürgermeister Thomas Henfling teilt mit, dass bei dem Beschluss vom 22. Juni 2026 die Regelung des § 25 HGO (Widerstreit der Interessen) nicht vollständig beachtet wurde. Deshalb hat er gemäß § 63 HGO mit Schreiben vom 23.06.2026 Widerspruch gegen den Beschluss erhoben.

Er empfiehlt, den Beschluss aus Gründen der Rechtssicherheit aufzuheben und unter Beachtung der Bestimmungen des § 25 HGO erneut zu fassen.

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Matthias Klement gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war:

zu a):

5 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung

zu b):

5 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,

a)

die Aufhebung des Beschlusses vom 22.06.2026, Vorlage 2026/035-1, TOP 8 über den Erlass einer Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Storchenweg“ im Ortsteil Weichersbach aufgrund des Widerstreits der Interessen gemäß § 25 HGO bei der Abstimmung.

und wiederholt

b)

gemäß § 12 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Sinntal vom 27.06.2006, in der Fassung der Ersten Nachtragssatzung vom 16.11.2010, den Erlass einer Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Storchenweg“ im Ortsteil Weichersbach, gemäß Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Punkt 5:

Aktualisierung des Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplans im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) der Gemeinde Sinntal

Die Vorsitzende Brigitte Hartmann betritt zum Tagesordnungspunkt wieder den Raum und übernimmt den Vorsitz.

Bürgermeister Thomas Henfling informiert über die Aktualisierung des Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplans im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) der Gemeinde Sinntal

Mitteilung:

Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms nur noch bis zum Frühjahr 2027 Anträge für Maßnahmen gestellt werden können, die bis Ende 2029 abgeschlossen sein müssen, wurden zuletzt Änderungen am Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan (ZKFP) vorgenommen und in der Sitzung am 02.07.2026 von der Lenkungsgruppe beschlossen.

Von Seiten der DE-Fachbehörde wurde für die Projekte „Mehrzweckhalle Sterbfritz Umbau/Sanierung LPH 1-4“ (lfd. Nr. 1.9) und „Sanierung Pumpenhäuschen Altengronau“ (ohne lfd. Nr.) aufgrund von Kostenänderungen erneut ein Beschluss der Lenkungsgruppe nötig.

Die Mehrheit der Mitglieder der Lenkungsgruppe hat den nachfolgenden Änderungen im Umlaufverfahren bis zum 17.08.2026 zugestimmt.

Die Kosten für die Sanierung des Pumpenhäuschens wurden nach weiterführenden Untersuchungen angepasst. Die Sanierungskosten erhöhen sich nach vorliegenden Angeboten von 30.000,00 € auf 70.000,00 €.

Die Kosten für die Planung des Umbaus/der Sanierung der Mehrzweckhalle in Sterbfritz (LPH 1-4) wurden im Zuge der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes und weiterführenden Untersuchungen ebenfalls angepasst. Die Planungskosten erhöhen sich von 60.000,00 € auf 260.000,00 €.

Denn bei den Voruntersuchungen wurde erheblicher Sanierungsbedarf in der Mehrzweckhalle festgestellt. Außerdem sind baurechtliche Vorgaben für Versammlungsstätten einzuhalten.

Die Gesamtsanierungskosten einschließlich Nebenkosten belaufen sich voraussichtlich auf 3,5 Millionen Euro. Es erscheint sinnvoll, die Sanierungsplanung zumindest noch im Rahmen des Dorfentwicklungsverfahrens durchzuführen. Optimal wäre es, wenn auch die bauliche Umsetzung noch im Dorfentwicklungsverfahren erfolgen könnte, vorausgesetzt, sie ist zeitlich realisierbar und es können entsprechende Fördermittel generiert werden.

Die Änderungen wurden mit der Förderstelle abgestimmt.

Der gesamte Finanzmittelbedarf des ZKFP erhöht sich von bisher 2.908.816,04 Euro auf 3.148.816,04 Euro.

Zur Umsetzung der einzelnen Projekte müssen die benötigten Mittel für die Maßnahmen in der künftigen Haushalts- und Investitionsplanung bis zum Ende der Laufzeit berücksichtigt werden bzw. es müssen Beschlüsse über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln durch die Gemeindevertretung gefasst werden.

Ergänzend wird auf die Begründungen der Vorlagen 2026/198, 2026/200 und 2026/201 verwiesen.

Die Förderquote im Dorfentwicklungsverfahren liegt aktuell bei 85 % der Bruttokosten für die Maßnahmen/Projekte.

Der neugefasste ZKFP (Stand: 17.08.2026) ist als Anlage beigefügt.

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlagen des Gemeindevorstandes zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 8 und bittet um Beschlussfassung.

Der stv. Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frank Kohlhepp gibt die Empfehlung des Ausschusses zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 8 bekannt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung möge gemäß den Vorlagen des Gemeindevorstandes beschließen. Die Abstimmungsergebnisse hierüber waren einstimmig.

Punkt 6:

Beschlussfassung über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Umbau/die Sanierung der Mehrzweckhalle Sterbfritz i.R.d DE-Sinntal

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 100 HGO die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln/Auszahlungen in Höhe von 230.000 Euro für die Umbauplanung der Mehrzweckhalle Sterbfritz (LPH 1-4) bei Konto 5730209.0963/09-093.

Die Bereitstellung der Mittel wird finanziert aus

-

erwarteter Landeszuwendung im Rahmen der Dorfentwicklung in Höhe von 195.000 Euro

 

und

-

nicht benötigten Mitteln bei dem Projekt „Umgestaltung Areal zwischen Rathaus und Mehrzweckhalle im OT Sterbfritz i.R.d. Dorfentwicklung, Konto 5110102.0963/09-092, in Höhe von 35.000 Euro.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Punkt 7:

Beschlussfassung über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Sanierung des Pumpenhäuschens in Altengronau i.R.d. DE-Sinntal

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 100 HGO die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln/Auszahlungen in Höhe von 50.000 Euro für das Projekt „Sanierung Pumpenhäuschen im OT Altengronau“ bei Konto 5110102.0963/01-059.

Die Bereitstellung der Mittel wird finanziert aus

-

erwarteter Landeszuwendung im Rahmen der Dorfentwicklung in Höhe von 42.500 Euro

 

und

-

nicht benötigten Mitteln bei dem Projekt „Umgestaltung Areal zwischen Rathaus und Mehrzweckhalle im OT Sterbfritz i.R.d. DE-Sinntal, Konto 5110102.0963/09-092, in Höhe von 7.500 Euro.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Punkt 8:

Beschlussfassung über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Umbau/die Sanierung DGH Breunings i.R.d. DE-Sinntal

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 100 HGO die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln/Auszahlungen in Höhe von 333.000 Euro für das Projekt „Umbau/Sanierung DGH Breunings i.R.d. DE-Sinntal“ bei Konto 5730202.0953/02-018.

Die Bereitstellung der Mittel wird finanziert aus

-

erwarteter Landeszuwendung i.R.d. Dorfentwicklung in Höhe von 283.000 Euro

 

und

-

nicht benötigten Mitteln bei dem Projekt „Umgestaltung Areal zwischen Rathaus und Mehrzweckhalle im OT Sterbfritz i.R.d. DE-Sinntal, Konto 5110102.0963/09-092, in Höhe von 50.000 Euro.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Punkt 9:

Beschlussfassung über die Entwidmung des alten Friedhofs an der ev. Kirche im Ortsteil Weichersbach

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der stv. Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frank Kohlhepp gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Entwidmung des alten Friedhofs an der evangelischen Kirche im Ortsteil Weichersbach. Dabei handelt es sich um die Grundstücke in der Gemarkung Weichersbach, Flur 22, Flurstück 32/1, sowie Flur 28, Flurstück 1/1 mit einer Gesamtfläche von 2.175 m².

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Punkt 10:

Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

Punkt 10.1:

Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2026 betreffend die Möglichkeit zur Baugebietsausweisung in Neuengronau, Westernstraße/Ecke Lagerzstraße

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Oliver Habekost erläutert den Antrag und bittet um Beschlussfassung.

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Matthias Klement gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit dem Ortsbeirat Neuengronau Kontakt aufzunehmen und über die Möglichkeit der Baugebietsausweisung Westernstraße/Ecke Lagerzstraße (in Richtung Westerngrund) zu beraten, die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung des Grundstücks als Bauland zu sondieren, die Verkaufsverhandlungen mit dem aktuellen Eigentümer zu führen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Punkt 10.2:

Antrag der BWG-Fraktion vom 18.08.2026 - Wiedervorlage von Beschlüssen der Gemeindevertretung

Der Vorsitzende der BWG-Fraktion Frank Kohlhepp erläutert den Antrag und bittet um Beschlussfassung.

Bürgermeister Thomas Henfling teilt zu dem Antrag gemäß Rechtsauskunft des Hessischen Städte- und Gemeindebundes mit, dass die Überwachungsrechte der Fraktionen abschließend in § 50 Abs. 2 HGO geregelt sind und der Antrag damit rechtswidrig sein und in unzulässiger Weise in die Rechtsstellung des Gemeindevorstands eingreifen könnte.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Auflistung der Gemeindevertretungsbeschlüsse aus der zurückliegenden Legislaturperiode 2021 - 2026 und der aktuellen Legislaturperiode vorzulegen, die nicht oder nur zum Teil umgesetzt wurden.

Dabei ist darzulegen, was den Gemeindevorstand an der Umsetzung gehindert hat und welche weiteren Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung des jeweiligen Beschlusses vorgesehen sind.

Zukünftig wird einmal jährlich eine Auflistung mit aller noch nicht oder noch nicht vollständig umgesetzten Beschlüsse der Gemeindevertretung in einem gesonderten TOP in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vor der Sommerpause beraten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Punkt 10.3:

Antrag der CDU-Fraktion vom 18.08.2026 zur Konkretisierung der Badeordnung - Rauchverbot auf den Liegewiesen der Schwimmbäder

Der stv. Vorsitzende der CDU-Fraktion Janik Steinmacher zieht den Hauptantrag vom 18.08.2026 zurück und stellt einen Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Schwimmbadsatzung der Bäder der Gemeinde Sinntal anzupassen.

Hierzu soll in § 5 Abs. 12 der Schwimmbadsatzung folgender Wortlaut ergänzt werden:

„Diese Bereiche umfassen insbesondere auch die Kinderplanschbecken. Diese sind in einem umliegenden Bereich von 10 Metern durch geeignete Beschilderung kenntlich zu machen.“

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Schwimmbadsatzung der Bäder der Gemeinde Sinntal anzupassen. Hierzu soll in § 5 Abs. 12 der Schwimmbadsatzung folgender Wortlaut ergänzt werden: „Diese Bereiche umfassen insbesondere auch die Kinderplanschbecken. Diese sind in einem umliegenden Bereich von 10 Metern durch geeignete Beschilderung kenntlich zu machen.“

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Punkt 11:

Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

Es liegen keine Anfragen vor.

Punkt 12:

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten

Punkt 12.1:

Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2026 genehmigt

Bürgermeister Thomas Henfling gibt die Mitteilung des Gemeindevorstandes bekannt.

Mitteilung:

Mit Schreiben der Kommunal- und Finanzaufsicht vom 29.06.2026 wurde die erforderliche Genehmigung zum Haushalt 2026 erteilt.

An genehmigungspflichtigen Teilen sind in der Haushaltssatzung 2026 enthalten:

-

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 3.515.000 €,

-

Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen festgesetzt wird in Höhe von 5.000.000 €,

-

Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen genommen werden dürfen, in Höhe von 500.000 €.

Die Haushaltsgenehmigung vom 29.06.2026 und die entsprechende Haushaltsbegleitverfügung wird der Gemeindevertretung bekannt zu geben und sind al Anlage dem Tagesordnungspunkt beigefügt.

Punkt 12.2:

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten - 31.08.2026

Bürgermeister Thomas Henfling gibt die Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten vom 31.08.2026 bekannt.

Mitteilung:

1.

Der Gemeindevorstand hat folgende Aufträge und Leistungen vergeben:

 

a)

Auftrag für die Ingenieurleistungen zur Planung der Erneuerung der Rohwasserleitung vom Tiefbrunnen II Weichersbach zur Aufbereitungsanlage Weichersbach an ein Ingenieurbüro aus Grünberg.

 

b)

Auftrag an die Breitband MKK zum Versetzen von zwei Verteilerkästen im Baufeld der Baumaßnahme „Schulstraße” in Altengronau.

 

c)

Auftrag zur Durchführung einer Standortanalyse sowie zur Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplans der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Sinntal an ein Ingenieurbüro aus Maintal.

 

d)

Auftrag für den Ausbau der Schulstraße im Ortsteil Altengronau, inklusive der Erneuerung der Wasser- und Kanalleitungensanierung an die Firma Engelhaupt GmbH aus Mittelsinn.

 

e)

Auftrag für Dachdecker-, Zimmerer- und Klempnerarbeiten einschließlich Gerüstbau für die Dachsanierung des Rathaus-Altbaus an die Firma Sperzel Bedachungen aus Schwarzenfels.

 

f)

Auftrag der Garten- und Landschaftsbauarbeiten (Außenanlagen) für den Neubau des Kindergartens in Sinntal-Sterbfritz an die Firma Becker Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Biebergemünd.

 

g)

Auftrag der Kanalsanierungsarbeiten im Jahr 2026 in den Ortsteilen Sterbfritz, Sannerz und Mottgers an die Firma Geiger Kanaltechnik GmbH aus Mainaschaff.

 

h)

Auftrag für die Erneuerung der Kanal- und Wasserleitungen inklusive der Umbindung der bestehenden Hausanschlüsse im Bereich Mühlen-, Ried- und Bergstraße (unterer Teil) sowie Teilen der Hauptstraße im Ortsteil Mottgers an die Firma Kropp Bau GmbH aus Großenlüder.

 

Ingenieurleistungen

26.521 €

 

Bauausgaben und Lieferungen:

6.007.568 €

 

Gesamtauftragswert:

6.034.089 €

2.

Zuwendungsvertrag zur Investitionsoffensive für Hessen

 

Auf Grundlage des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) sowie der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung und des HIFG erhält die Gemeinde Sinntal ein Kontingent von bis zu 3.057.659 Euro.

 

Der entsprechende Zuwendungsvertrag wurde der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vorgelegt.

3.

Ehrungsabend der Gemeinde Sinntal

 

Als Termin für den Ehrungsabend der Gemeinde Sinntal zur Ehrung ausgeschiedener Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nach der Kommunalwahl 2026 war zunächst der 25. September 2026 vorgesehen. Aufgrund von Terminüberschneidungen musste dieser Termin jedoch verschoben werden.

 

Der Ehrungsabend findet nun am Donnerstag, dem 12. November 2026 statt.

4.

Anpassung der Konditionen der Darlehen aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)

 

Im Rahmen des Hessischen Kommunalinvestitionsprogramms wurden der Gemeinde Sinntal im Jahr 2016 Förderkontingente in Höhe von rund 1,0 Mio. Euro zur Finanzierung von Maßnahmen bewilligt.

 

Die Gemeinde Sinntal hat 20 unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung angemeldet, die im Zeitraum von 2016 bis 2022 umgesetzt wurden und für die jeweils separate Darlehen zugeteilt wurden.

 

Nach Ablauf der Zinsbindung des ersten Darlehens hat die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen den neuen Sollzinssatz für den Zeitraum vom 18.08.2026 bis zum 15.08.2036 in Höhe von 3,656 % mitgeteilt. Die Zinsdiensthilfen des HMdF und des Landesausgleichsstocks betragen jeweils 1,0 % und gelten für den gleichen Zeitraum. Der Eigenanteil-Zinssatz beträgt nunmehr 1,656 %.

 

Für die weiteren 19 Darlehen aus dem Kommunalinvestitionsprogramm sind ähnliche Zinsanpassungen zu erwarten. Auf darlehensbezogene Einzelmitteilungen wird verzichtet.

5.

Erneute Ernennung des Gemeindebrandinspektors Michael Röll

 

Die Amtszeit des Gemeindebrandinspektors Michael Röll aus Sinntal-Altengronau wurde verlängert. Er wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2026 bis zum 30. April 2027 erneut zum Gemeindebrandinspektor ernannt.

6.

Umgang mit dem Kindergartenbus Neuengronau-Altengronau aufgrund der Straßensperrung (Brückenbauarbeiten)

 

Die Landesstraße L 3371 zwischen Altengronau und Neuengronau ist seit Mitte August 2026 aufgrund von Brückenbauarbeiten am Gronau- und am Lederhosenbach vollständig gesperrt. Es handelt sich um eine Baumaßnahme von Hessen Mobil. Die Bauzeit und die Sperrdauer der Straße sind zunächst bis voraussichtlich Ende Juli 2027 angekündigt.

 

Im Anschluss an die Baumaßnahme ist eine Deckensanierung der Landesstraße geplant, sodass sich die Sperrung bis voraussichtlich Ende Dezember 2027 verlängern könnte.

 

Der Gemeindevorstand hat entschieden, auch während der Dauer der Straßensperrung den Bustransfer zum Kindergarten Altengronau und die Rückfahrt nach der Regelbetreuung (gegen 12:45 Uhr) anzubieten.

 

Die Mehrkosten für die Gemeinde belaufen sich, bezogen auf ein Jahr, auf rund 30 TEUR und werden von der Gemeinde getragen.

Die Vorsitzende erklärt um 21.01 Uhr die Sitzung für geschlossen.

gez.

gez.

(Jonas Holzinger)

Schriftführer

(Brigitte Hartmann)

Vorsitzende der Gemeindevertretung