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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 39/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Zusätzliche Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung

zur Antragstellung auf Briefwahl/Erteilung eines Wahlscheins für die Landtagswahl am 08. Oktober 2023

Der letzte Zeitpunkt zur Antragstellung auf Briefwahl/Erteilung eines Wahlscheins für die Landtagswahl ist für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, Freitag, der 06. Oktober 2023, 13.00 Uhr.

Ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter kann einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (§ 13 Abs. 4 LWO), können ebenfalls einen Wahlschein noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr beantragen.

Hierzu ist das Rathaus der Gemeinde Sinntal im Ortsteil Sterbfritz, Am Rathaus 11 (Bürgerbüro) zusätzlich am

Samstag, den 07. Oktober 2023 von 10.00 bis 12.00 Uhr

und am

Wahl-Sonntag, den 08. Oktober 2023 von 08.00 bis 15.00 Uhr

geöffnet.

Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Sinntal