am Montag, dem 18. September 2023, 19:30 Uhr, in dem kleinen Saal der Mehrzweckhalle im Ortsteil Sterbfritz.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.06.2023 |
| 3. | Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 |
| 4. | Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 für die Gemeinde Sinntal |
| 5. | Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt |
| 6. | Information zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Leistungsbereich "Aufnahme und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen und Asylsuchenden" |
| 7. | Beschlussfassung über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln zur Behebung von Schäden durch das Starkregenereignis vom 16./17. August 2023 |
| 8. | Beschlussfassung über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln zur Behebung von Schäden durch den Wasserschaden im Kindergarten Sterbfritz |
| 9. | Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers der Gemeindevertretung |
| 10. | Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| 10.1 | Antrag der BWG-Fraktion vom 13.07.2023 betreffend die Kostenübernahme für das Hessenticket für Schüler der Jahrgangsstufen 5.-10. Klasse |
| 10.2 | Antrag der BWG-Fraktion vom 13.07.2023 betreffend den Austausch bzw. die Erneuerung der Automatischen Externen Defibrillatoren (AED) |
| 10.3 | Antrag der BWG-Fraktion vom 13.07.2023 betreffend die Änderung des Abrechnungsverfahrens für die Straßenbeleuchtungsanlagen |
| 10.4 | Antrag der BWG-Fraktion vom 04.09.2023 betreffend den Erwerb von Flächen sowie die Erstellung von einer Entwicklungsplanung von einem Mobilitätsknotenpunkt im Bereich des Bahnhofes Sterbfritz |
| 10.5 | Antrag der BWG-Fraktion vom 05.09.2023 betreffend die Konzepterstellung zur Grünabfallentsorgung und Prüfung der energetischen Biomassennutzung |
| 10.6 | Antrag der CDU-Fraktion vom 04.09.2023 betreffend die Befreiung und Ermäßigungen für die Benutzung der Freibäder - Regelung für Auszubildende in Sinntaler Betrieben/Institutionen |
| 11. | Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| 12. | Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten |
Anwesend waren:
A) Von der Gemeindevertretung:
| 1. | Hartmann, Brigitte | Vorsitzende |
| 2. | Habekost, Oliver | Stv. Vorsitzender |
| 3. | Heil, Andreas | Stv. Vorsitzender |
| 4. | Müller, Hendrik |
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| 5. | Kohlhepp, Frank |
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| 6. | Alt, Benjamin |
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| 7. | Fuß, Thomas |
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| 8. | Limpert, Elena |
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| 9. | Merx, Wilhelm |
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| 10. | Baier, Oliver |
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| 11. | Ziegler, Florian |
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| 12. | Appel, Alfred |
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| 13. | Nickolai, Helmut |
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| 14. | Schüßler, Eugen |
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| 15. | Ziegler, Andreas |
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| 16. | Zirkel, Werner |
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| 17. | Henke, Lukas |
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| 18. | Gärtner, Marco |
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| 19. | Klement, Margot |
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| 20. | Müller, Simon |
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| 21. | Zeller, Willi |
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Entschuldigt fehlten:
| 1. | Richter, Mike |
| 2. | Roth, Maximilian |
| 3. | Schüßler, Matthias |
B) Vom Gemeindevorstand:
| 1. | Henfling, Thomas | Bürgermeister |
| 2. | Heinbuch, Ernst | Erster Beigeordneter |
| 3. | Baier, Helga |
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| 4. | Blum, Gerald |
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| 5. | Dietz, Alexander |
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| 6. | Maienschein, Olaf |
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| 7. | Sperzel, Helmut |
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Entschuldigt fehlten:
| 1. | Frenz, Günter |
C) Schriftführer:
Klement, Matthias
D) Von der Verwaltung:
Michna, Eckart
Schneider, Annika
E) Presse:
| Naumann, Marah | Kinzigtal-Nachrichten |
| Punkt 1: | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Um 19:35 Uhr eröffnet die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Sitzung und begrüßt Herrn Bürgermeister Thomas Henfling, die erschienenen Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die Presse und die Zuhörer.
Die Vorsitzende unterrichtet die Anwesenden über die Tatsache, dass Herr Gemeindevertreter Stefan Euler mit Schreiben vom 18.09.2023 sein Mandat niedergelegt hat. Ein/e Nachrücker/in wurde noch nicht berufen.
Anschließend stellt sie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.
Die Gemeindevertreter haben keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung zur heutigen Sitzung.
Gegen das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 22.05.2023 werden keine Einwände vorgebracht, so dass es als genehmigt gilt.
| Punkt 2: | Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.06.2023 |
Bürgermeister Thomas Henfling gibt den nachfolgenden Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs bekannt:
Mitteilung:
Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Bezogen auf den Haushaltsplan für das Jahr 2023 erfolgte durch die Finanzverwaltung ein Vergleich zu den Planansätzen, verbunden mit einer Hochrechnung der relevanten Erträge und Aufwendungen.
Erkennbare Veränderungen ergeben sich im Ergebnishaushalt u.a. bei dem Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft.
Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen
Erträge aus Transferleistungen (Familienleistungsausgleich)
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen
Auswirkungen ergeben sich beim Gemeindeanteil am Einkommensteueraufkommen. Gegenüber dem II. Quartal des Vorjahrs 2022 steigt das Gesamtaufkommen, bezogen auf Hessen, zwar um 8,0% an, im Vergleich zum I. Quartal 2023 sinkt es allerdings um 4,0%. Sollte sich dieser Trend bis zum Jahresende fortsetzen, würde dies gegenüber den vom HMdIS geschätzten Werten der Orientierungsdaten, die der Haushaltsplanung zugrunde lagen, hochgerechnete Mehreinnahmen für die Gemeinde Sinntal in Höhe von rd. 61.800 Euro bedeuten.
Bei den erwarteten Ausgleichsleistungen für die Belastungen durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (Kompensationsmittel Familienleistungsausgleich) ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung keine wesentlichen Veränderungen, beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zeichnet sich eine Mindereinnahme in Höhe von rd. 20.000 Euro ab. Die Erträge aus der Schlüsselzuweisung verringern sich um rd. 2.100 Euro.
Die Gewerbesteuereinnahme beläuft sich gemäß der Jahressollstellung zum 30.06. auf 2.323.666 Euro und liegt damit ca. 447.800 Euro unter dem Wert des Vorquartals. Im Vergleich zum Planansatz bedeutet dies Mindereinahmen in Höhe von 176.334 Euro. Bereinigt um die parallel zum Steueraufkommen sinkenden zu leistenden Umlagen (Gewerbesteuer- und Heimatumlage) betragen die Mindereinnahmen rd. 148.400 Euro. Derzeit kann allerdings noch keine verlässliche Aussage über die voraussichtliche Jahreseinnahme gemacht werden.
Bei den Grundsteuern A und B liegen die Einnahmen gemäß der Jahressollstellung zum 30.06. mit 968.965 Euro insgesamt rund 8.000 Euro unter dem Planansatz.
Im Bereich der Aufwendungen steigen die zu leistenden Zahlungen für die Kreis- und Schulumlage gegenüber der Haushaltsplanung insgesamt um 67.943 Euro an und betragen nunmehr, gemäß der vorläufigen Festsetzung vom 03.04.2023 des Main-Kinzig-Kreises, 6.882.343 Euro.
Wesentliche Veränderungen ergeben sich auch im Bereich der Flüchtlingsunterbringung. Für die Anmietung der Gemeinschaftsunterkunft im OT Weichersbach sowie der Containerwohnanlage im OT Sannerz entstehen bis zum Jahresende hochgerechnete zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rd. 215.000 Euro. Diesen stehen für die Gemeinschaftsunterkunft in Weichersbach erwartete Kostenerstattungen des Main-Kinzig-Kreises in Höhe von rd. 80.000 Euro gegenüber. Zu den voraussichtlichen Kostenerstattungen für die Wohnanlage in Sannerz kann zum Tage der Berichterstellung noch keine konkrete Aussage getroffen werden, da der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit derzeit noch nicht absehbar ist. In der vorliegenden Hochrechnung wurden daher zunächst keine Erträge eingeplant.
Gemäß der als Anlage beigefügten Aufstellung errechnet sich, unter Berücksichtigung der noch nicht aussagekräftigen Gewerbesteuerveranlagungen und Steuerhochrechnungen, derzeit eine deutliche Verschlechterung der Haushaltslage im Ergebnishaushalt. Der ursprünglich geplante Überschuss im Jahresergebnis dreht ins Minus und schließt mit rd. -43.600 Euro ab.
Im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit - ergibt sich bei Betrachtung der bekannten Mehrkosten nach der Beauftragung/Umsetzung von Maßnahmen eine Verschlechterung in Höhe von 114.954 Euro. Die Mehrauszahlungen sind durch vorhandene Finanzmittel finanziert.
Die Kassenliquidität ist ohne Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites gewährleistet.
Gemäß der als Anlage beigefügten Prognose beträgt der Status zur Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Sinntal aktuell 90 von 100 möglichen Punkten. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies eine Verschlechterung um 10 Punkte. Die farbliche Beurteilung des Finanzstatus bleibt „grün“.
| Punkt 3: | Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung wie folgt zu beschließen:
„Die Gemeindevertretung stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021
| a) | in der Ergebnisrechnung | in Höhe von | 153.321,71 Euro |
| b) | in der Finanzrechnung-Investitionstätigkeit | in Höhe von | 156.773,10 Euro |
zu.“
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 4: | Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 für die Gemeinde Sinntal |
Bürgermeister Thomas Henfling gibt den folgenden Beschluss des Gemeindevorstandes zur Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal hat in seiner Sitzung am 28.08.2023 die Aufstellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2021 entsprechend § 112 Abs. 5 HGO beschlossen.
Der zum 31.12.2021 aufgestellte Jahresabschluss der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2021, der vom Rechnungsprüfungsamt des Main-Kinzig-Kreises noch nicht geprüft ist, schließt in der Ergebnisrechnung mit einem ordentlichen Ergebnis von 1.182.137,84 €. Gegenüber der Haushaltsplanung in Höhe von -429.572,60 € (einschließlich der Ermächtigungen aus dem Vorjahr) verbessert sich das ordentliche Ergebnis damit um 1.611.710,44 €.
Das Jahresergebnis beläuft sich auf 1.188.367,23 €. Gegenüber der Haushaltsplanung in Höhe von -419.572,60 € (einschließlich der Ermächtigungen aus dem Vorjahr) verbessert sich das Jahresergebnis um 1.607.939,83 €.
Grund hierfür sind vor allem Mehreinnahmen bei den Kostenersatzleistungen und -erstattungen, den Steuern und steuerähnlichen Erträgen, den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen, den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten und den sonstigen ordentlichen Erträgen, sowie Minderaufwendungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen, den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und den Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen.
Die Finanzrechnung schließt mit einem Zahlungsmittelbestand von 8.334.386,12 € gegenüber der Haushaltsplanung (einschließlich Ermächtigungen, Abgängen aus Vorjahren und Sollveränderungen) in Höhe von 2.605.738,33 € ab. Dies bedeutet eine Verbesserung um 5.728.647,79 €. Grund hierfür sind vor allem die verminderten Auszahlungen für Baumaßnahmen und Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen, für die aber grundsätzlich Auszahlungsermächtigungen gebildet wurden, sowie die gegenüber der Haushaltsplanung gestiegene Gewerbesteuereinnahme und der gestiegene Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 80.718.271,87 € ab. Gegenüber der Bilanz zum 31.12.2020 erhöht sich diese um
39.033,42 €. Das Eigenkapital beträgt dabei 28.157.241,82 € (34,88% = EK-Quote). Im Vergleich zum 31.12.2020 steigt das Eigenkapital um +1.188.367,23 € und die EK-Quote um +1,46 %.
| Punkt 5: | Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt |
Bürgermeister Thomas Henfling gibt die nachfolgenden Informationen über die Haushaltsgenehmigung der Kommunal- und Finanzaufsicht bekannt:
Mit Schreiben der Kommunal- und Finanzaufsicht vom 31.08.2023 wurde die erforderliche Genehmigung zum Haushalt 2023 erteilt.
An genehmigungspflichtigen Teilen sind in der Haushaltssatzung 2023 enthalten:
| - | Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, in Höhe von 995.080 € |
| - | Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 4.825.000 € |
| - | Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von 500.000 € |
Zu der Haushaltssatzung wurden folgende Entscheidungen seitens des Landrats des Main-Kinzig-Kreises als Behörde der Landesverwaltung (Kommunal- und Finanzaufsicht) getroffen und folgende Auflagen im Wortlaut festgesetzt:
| 1. | Die Genehmigung für die in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 995.080 € wird gemäß § 97a Nr. 4 HGO i. V. m. § 103 Abs. 2 HGO erteilt. Die Gemeinde darf die Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (§ 93 Abs. 3 HGO). |
| 2. | Die Genehmigung für die in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.825.000 € zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren (2024) für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 97a Nr. 3 HGO i. V. m. § 102 Absatz 4 HGO erteilt. |
| 3. | Die Genehmigung für den in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von 500.000 € wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO i. V. m. § 105 Abs. 2 HGO erteilt. |
Außerdem ist die Verfügung zur Haushaltsgenehmigung vom 31.08.2023 der Gemeindevertretung bekannt zu geben. Dies erfolgt bei der nächsten Gemeindevertretersitzung.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und die Genehmigung der Aufsichtsbehörde liegen in der Zeit vom 18.09.2023 bis zum 26.09.2023 während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht bei der Gemeindekasse öffentlich aus.
Die Auslegung wird/wurde im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal öffentlich bekannt gemacht.
| Punkt 6: | Information zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Leistungsbereich "Aufnahme und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen und Asylsuchenden" |
Bürgermeister Thomas Henfling gibt die nachfolgenden Informationen zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Leistungsbereich "Aufnahme und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen und Asylsuchenden" bekannt:
Bürgermeister Thomas Henfling informiert über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Leistungsbereich 315102 - Aufnahme und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen und Asylsuchenden.
Gemäß § 1 Abs. 1 des Landesaufnahmegesetzes sind die Landkreise und Gemeinden zur Aufnahme von Geflüchteten verpflichtet. Die Zuweisung der vom Regierungspräsidium Darmstadt an die Landkreise zugewiesenen Geflüchteten an die kreisangehörigen Gemeinden obliegt dem Kreisausschuss.
Die Gemeinde Sinntal ist danach verpflichtet, ausländische Flüchtlinge und Asylsuchende unterzubringen. Die Aufnahmequote und Unterbringungszahl wird vom Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises festgelegt.
Im dritten und vierten Quartal 2022 hatte die Gemeinde Sinntal ein erhebliches Aufnahmedefizit. Gemäß Mitteilung an den Gemeindevorstand in der Sitzung am 09.01.2023 hat der Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises durch Beschluss das Aufnahmesoll der kreisangehörigen Kommunen für das Jahr 2023 festgesetzt. Wie bereits bei der letzten Quotenfestsetzung wurden dabei wieder getrennte Zahlen für Ukrainer und Drittstaatler ausgewiesen. Danach muss die Gemeinde Sinntal bis 31.12.2023 folgende Anzahl an Geflüchteten aufnehmen:
| Drittstaatler | Ukrainer | Zusammen |
| Aufnahmesoll 2023 | 61 | 55 | 116 |
| +/- Defizit/Überschuss aus 2022 | 74 | -4 | 70 |
| Abzgl. Aufnahmen Dezember | -25 | 0 | -25 |
| Ergebnis | 110 | 51 | 161 |
Weiterer privater Wohnraum konnte in dieser Zeit nicht mehr angemietet werden.
Aufgrund des erheblichen Unterbringungsdefizits hat der Landrat des Main-Kinzig-Kreises am 30.11.2022 eine kommunalaufsichtliche Weisung nach § 139 HGO erlassen und den Gemeindevorstand angewiesen, unverzüglich Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete bereitzustellen.
Aus diesem Grund wurden im Haushaltsplan 2023 im Teilfinanzhaushalt - Investitionstätigkeit - bei der Leistung 3151102 Mittel in Höhe von 500.000 Euro berücksichtigt. Beabsichtigt war der Ankauf einer Wohncontaineranlage zur Unterbringung von Geflüchteten.
Mit Beschluss vom 12.12.2022 hat der Gemeindevorstand entschieden, die Wohncontainer anzumieten, anstelle diese zu erwerben. Begründet wurde dies mit der flexibleren Nutzungsdauer und Rückgabemöglichkeit der Anlage.
Die Verbuchung der Mietkosten der Containerwohnanlage erfolgt im Ergebnishaushalt. Haushaltsmittel sind hier nicht veranschlagt.
Den Mietkosten für die Containerwohnanlage stehen Erstattungen des Main-Kinzig-Kreises für die Unterbringung von Geflüchteten gegenüber.
Die Containerwohnanlage ist auf der gemeindeeigenen Fläche, Parkplatz am Sportplatz, im Ortsteil Sannerz errichtet worden und betriebsfertig.
Außerdem hat der Gemeindevorstand einen Vertrag zum Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) zur Unterbringung von Geflüchteten im OT Weichersbach abgeschlossen. Den monatlichen Aufwendungen für die GU stehen Erstattungen vom Main-Kinzig-Kreis gegenüber.
Der Gemeindevorstand gibt der Gemeindevertretung die Auszahlung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bei der Leistung 3151102 in Höhe von gegenwärtig 380.000 Euro gemäß § 100 Abs. 1 HGO zur Kenntnis. Die Leistung der außer- und überplanmäßigen Aufwendungen war unabweisbar.
Die Deckung ist teilweise aus Kostenersatzleistungen/-erstattungen finanziert. Insgesamt stehen den Mehraufwendungen Mehrerträge in Höhe von geplanten 186.000 Euro gegenüber.
Das ordentliche Ergebnis verschlechtert sich insgesamt um 194.000 Euro.
Die Gesamt- bzw. Restfinanzierung ist durch vorhandene Überschüsse aus den ordentlichen Gesamt-Ergebnissen bzw. dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand, verbunden mit der Nichtinanspruchnahme der veranschlagten Mittel für den Erwerb einer Containerwohnanlage im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit - (in Höhe von 500.000 Euro), finanziert.
Der Erlass einer Nachtragssatzung wurde nicht als zielführend erachtet. Einerseits lag bislang keine genehmigte Haushaltssatzung vor, für die ein Nachtrag zu beschließen war, andererseits liegt die Erhöhung der ordentlichen Aufwendung deutlich unter 10% der bisherigen ordentlichen Aufwendung des Gesamtergebnishaushalts.
Entwicklung Leistung 3151102 - Aufnahme und Betreuung ausländischer Flüchtlinge und Asylsuchender gemäß Anlage.
Auf Nachfrage der CDU-Fraktion, Herr Lukas Henke, ob „betriebsfertig“ dem Begriff „bezugsfertig“ gleichzusetzen sei, begegnete Herr Bürgermeister Thomas Henfling mit „nein“.
| Punkt 7: | Beschlussfassung über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln zur Behebung von Schäden durch das Starkregenereignis vom 16./17. August 2023 |
Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes verlässt aufgrund des § 25 Hessische Gemeindeordnung (Widerstreit der Interessen) die Vorsitzende den Sitzungsraum und der stellvertretende Vorsitzende, Herr Oliver Habekost, übernimmt die Sitzungsleitung. Herr Habekost stellt anschließend die Frage an die Anwesenden, ob weitere Personen von der Beratung und Abstimmung auszuschließen sind, was übereinstimmend verneint wurde.
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung. Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Herr Oliver Habekost dankt im Rahmen seiner Tätigkeit als Vorsitzender zu diesem Tagesordnungspunkt ausdrücklich den freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Sinntal sowie dem Bauhof der Gemeinde Sinntal für ihr Engagement zur Behebung der Schäden.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, wie folgt zu beschließen:
„Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 100 HGO die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln/Aufwendungen in Höhe von zunächst 300.000,00 €zur Finanzierung der Behebung von Schäden durch das Starkregenereignis vom 16./17. August 2023.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt bei
| Konto 5520101.6165 - Wasserläufe/Wasserbau, Hochwasserschutz – Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeingebrauch | in Höhe von 150.000 Euro |
| Konto 5550101.6165 - Förderung der Landwirtschaft - Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeingebrauch | in Höhe von 150.000 Euro |
Die Aufwendungen werden finanziert aus dem vorhandenen Finanzmittelbestand.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 8: | Beschlussfassung über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln zur Behebung von Schäden durch den Wasserschaden im Kindergarten Sterbfritz |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, wie folgt zu beschließen:
„Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 100 HGO die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln/Aufwendungen in Höhe von 150.000,00 € zur Finanzierung der Behebung von Schäden durch den Wasserschaden im Kindergarten Sterbfritz.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt bei Konto 3650109.6165.
Die Aufwendungen werden finanziert aus dem vorhandenen Finanzmittelbestand.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 9: | Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers der Gemeindevertretung |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung gibt für die Wahl des Schriftführers der Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal den von Bürgermeister Thomas Henfling gem. § 61 Abs. 2, Satz 2 HGO vorgeschlagenen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, Herrn Matthias Klement, Verwaltungsfachwirt, bekannt.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 10: | Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| Punkt 10.1: | Antrag der BWG-Fraktion vom 13.07.2023 betreffend die Kostenübernahme für das Hessenticket für Schüler der Jahrgangsstufen 5.-10. Klasse |
Der Gemeindevertreter Hendrik Müller teilt den Antrag der BWG-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal, betreffend die Kostenübernahme für das Hessenticket für Schüler der Jahrgangsstufen 5.-10. Klasse mit.
Die Gemeindevertretung fasst nach diversen Wortmeldungen zur Thematik anschließend folgenden Beschluss:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Schülern der Jahrgangsstufen 5.-10. Klasse, die nicht das Schülerticket Hessen vom Schulträger erhalten, diese Kosten zu erstatten. Diese sind auf Antrag hin beginnend zum Schuljahr 2023/2024 zu erstatten.
Abstimmungsergebnis: | 8 Ja, 13 Nein, 0 Enthaltung, somit abgelehnt |
| Punkt 10.2: | Antrag der BWG-Fraktion vom 13.07.2023 betreffend den Austausch bzw. die Erneuerung der Automatischen Externen Defibrillatoren (AED) |
Der Gemeindevertreter Frank Kohlhepp teilt den Antrag der BWG-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal, betreffend den Austausch bzw. die Erneuerung der Automatischen Externen Defibrillatoren (AED)mit.
Unter Bezugnahme auf den Wortbeitrag der SPD-Fraktion, Herrn Gemeindevertreter Oliver Habekost, beantragt der Gemeindevertreter Frank Kohlhepp die Verweisung des Antrages an den Haupt- und Finanzausschuss und bittet um Beschlussfassung.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag der BWG-Fraktion vom 13.07.2023 betreffend den Austausch bzw. die Erneuerung der Automatischen Externen Defibrillatoren (AED) zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 10.3: | Antrag der BWG-Fraktion vom 13.07.2023 betreffend die Änderung des Abrechnungsverfahrens für die Straßenbeleuchtungsanlagen |
Der Gemeindevertreter Thomas Fuß teilt den Antrag der BWG-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal, betreffend die Änderung des Abrechnungsverfahrens für die Straßenbeleuchtungsanlagen mit.
Die Gemeindevertretung fasst nach diversen Wortmeldungen zur Thematik anschließend folgenden Beschluss:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die derzeit noch im Pauschalverfahren abgerechneten Straßenbeleuchtungsanlagen auf das weit wirtschaftlichere Baukostenzuschussverfahren (BKZ) umzustellen und den anfallenden Restabfindungsbetrag an die RhönEnergie (RE) Fulda auszuzahlen. Hierfür sind die notwendigen Mittel im Haushalt 2024 vorzusehen.
Weiterhin beantragt die BWG-Fraktion, zukünftig zu errichtende Straßenbeleuchtungsanlagen grundsätzlich nur noch nach dem BKZ-Verfahren errichten zu lassen.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 10.4: | Antrag der BWG-Fraktion vom 04.09.2023 betreffend den Erwerb von Flächen sowie die Erstellung von einer Entwicklungsplanung von einem Mobilitätsknotenpunkt im Bereich des Bahnhofes Sterbfritz |
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Bahnhofsvorplatzes in Sinntal-Sterbfritz in Verhandlung zu treten, um den Ankauf einer größtmöglichen Parkplatzfläche vor dem Bahnhof zu erreichen.
Der Gemeindevorstand wird weiter beauftragt, mit der DB-Immobilien in Verhandlung zu treten, um den Erwerb von Flächen zwischen der Ladestraße bis zur Landesstraße (südlich des neuen Stellwerks) zu erreichen.
Ein Zwischenbericht zum Verhandlungsstand ist bis Dezember 2023 vorzulegen.
Weiterhin beantragt die BWG-Fraktion, bis Ende 2024 eine Entwicklungsplanung für den Mobilitätsknotenpunkt Bahnhof Sinntal-Sterbfritz im Rahmen des IKEK zu erstellen und dafür die entsprechenden Haushaltsmittel einzuplanen.
Abstimmungsergebnis: | 8 Ja, 13 Nein, 0 Enthaltung, somit abgelehnt |
| Punkt 10.5: | Antrag der BWG-Fraktion vom 05.09.2023 betreffend die Konzepterstellung zur Grünabfallentsorgung und Prüfung der energetischen Biomassennutzung |
Der Gemeindevertreter Wilhelm Merx teilt den Antrag der BWG-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal, betreffend die Konzepterstellung zur Grünabfallentsorgung und Prüfung der energetischen Biomassennutzung mit.
Unter Bezugnahme auf die Wortbeiträge der CDU- bzw. der SPD-Fraktion, Herren Gemeindevertreter Lukas Henke und Oliver Habekost, beantragt der Gemeindevertreter Andreas Heil die Verweisung des Antrages an den Bau- und Planungsausschuss und bittet um Beschlussfassung.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag der BWG-Fraktion vom 04.09.2023 betreffend die Konzepterstellung zur Grünabfallentsorgung und Prüfung der energetischen Biomassennutzung zur weiteren Beratung an den Bau- und Planungsausschuss zu verweisen.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 10.6: | Antrag der CDU-Fraktion vom 04.09.2023 betreffend die Befreiung und Ermäßigungen für die Benutzung der Freibäder - Regelung für Auszubildende in Sinntaler Betrieben/Institutionen |
Der Gemeindevertreter Andreas Heil teilt den Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal, betreffend die Befreiung und Ermäßigungen für die Benutzung der Freibäder - Regelung für Auszubildende in Sinntaler Betrieben/Institutionen mit.
Unter Bezugnahme auf den Wortbeitrag der SPD-Fraktion, Herrn Gemeindevertreter Oliver Habekost, beantragt er die Verweisung des Antrages an den Haupt- und Finanzausschuss und bittet um Beschlussfassung.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag der CDU-Fraktion vom 04.09.2023 betreffend die Befreiung und Ermäßigungen für die Benutzung der Freibäder - Regelung für Auszubildende in Sinntaler Betrieben/Institutionen zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 11: | Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
Es liegen keine Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal vor.
| Punkt 12: | Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten |
Bürgermeister Thomas Henfling informiert die Gemeindevertretung über wichtige Verwaltungsangelegenheiten gemäß Anlage.
Die Vorsitzende erklärt um 21:33 Uhr die Sitzung für geschlossen und dankt den anwesenden Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertretern für die konstruktive Teilnahme.
| (Klement) | (Hartmann) |
| Schriftführer | Vorsitzende |