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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 39/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Förderung der Jugendarbeit

der gemeinnützig anerkannten Vereine in der Gemeinde Sinntal

Von der Gemeindeverwaltung wird nochmals auf die Förderung der Jugendarbeit der gemeinnützig anerkannten Vereine in der Gemeinde Sinntal hingewiesen. Antragsvordrucke für das Jahr 2024 sind bei der Gemeindeverwaltung in Sinntal-Sterbfritz, Am Rathaus 11, Zimmer 14, erhältlich. Antragsformulare und Richtlinie sind auch zu finden im Internet unter www.sinntal.de. Nähere Auskünfte erteilt Frau Glock unter Tel.-Nr. 06664/80-119.

Den Anträgen sind in Kopie beizufügen:

a)

Freistellungsbescheid des Finanzsamtes über die anerkannte Gemeinnützigkeit, der nicht älter als fünf Jahre ist.

b)

Die letzte Bestandsmeldung an den zuständigen Verband über die Anzahl der Vereinsmitglieder.

Zuwendungen werden nur auf Antrag und nur in Verbindung mit dem vorliegenden Freistellungsbescheid des Finanzamtes und der Mitgliederbestandsmeldung gewährt. Die Anträge sind bis zum 30. September 2024 bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal einzureichen.

Sinntal, den 02.08.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Sinntal
gez.
Thomas Henfling
(Bürgermeister)