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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 4/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Zusätzliche Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung zur Antragstellung auf Briefwahl/Erteilung eines Wahlscheins

für die Landratswahl am 29. Januar 2023

Der letzte Zeitpunkt zur Antragstellung auf Briefwahl/Erteilung eines Wahlscheins für die Landratswahl ist für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, Freitag, der 27. Januar 2023, 13.00 Uhr.

Ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter kann einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (§ 16a Abs. 2 KWO), können ebenfalls einen Wahlschein noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr beantragen (§ 17 Abs. 4 Satz 2 KWO).

Hierzu ist das Rathaus der Gemeinde Sinntal im Ortsteil Sterbfritz, Am Rathaus 11 (Bürgerbüro) zusätzlich am

Samstag, den 28. Januar 2023 von 10.00 bis 12.00 Uhr

und am

Wahl-Sonntag, den 29. Januar 2023 von 08.00 bis 15.00 Uhr

geöffnet.

Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Sinntal