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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 40/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden eines Mitgliedes aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal und Feststellung des nachrückenden Bewerbers

Herr Stefan Euler vom Wahlvorschlag „Bürgerliche Wählergemeinschaft (BWG)“, hat sein Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal mit Wirkung zum 18.09.2023 niedergelegt.

Die nächsten noch nicht berufenen Wahlbewerber des Wahlvorschlags „Bürgerliche Wählergemeinschaft (BWG)“ Christa Schreiber, Frank Baier und Alexander Dietz haben auf die Annahme des Mandats verzichtet.

Als Nachrücker habe ich den dann nächsten noch nicht berufenen Wahlbewerber vom Wahlvorschlag „Bürgerliche Wählergemeinschaft (BWG)“, Herrn Robert Röll, Im Eichfeld 21, 36391 Sinntal-Sterbfritz, ab dem 28.09.2023 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal berufen.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (GVBl. S. 871) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBl. S. 367), stelle ich das Nachrücken fest und gebe dies öffentlich bekannt.

Gegen die Feststellung des Nachrückens kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Sinntal einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen läuft ab dem Tag der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal.

Sinntal, den 06. Oktober 2023

gez.
(Eckart Michna)
Gemeindewahlleiter