| Punkt 7.2: | Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 20.09.2024 betreffend die Abfalleinsammlung in der Gemeinde Sinntal |
Der Unmut der Bevölkerung bezüglich der unsteten Leerung der Mülltonnen in den Ortsteilen wächst. Der Umgang des Dienstleisters, der Fa. Weisbecker, mit diesem Missstand ist nur schwer erträglich. Keine Antwort auf schriftliche Nachfragen, telefonische Erreichbarkeit ist mangelhaft und die Problemlösung äußerst träge. Die Gemeinde Sinntal und allen voran die Bürgerschaft, die mit Ihren Gebühren einen Vertrag zur regelmäßigen und sachgerechten Entsorgung mit dem Dienstleister eingegangen ist hat ein Recht auf Vertragserfüllung. Kurzum, der aktuelle Zustand ist nicht mehr tragbar.
Dies vorangestellt bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender
Fragen:
| 1. | Wie oft ist es in den Jahren seit Beauftragung der Fa. Weisgerber zu ausgefallenen Abholungen gekommen? |
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| Ausgefallene Abholungen sind nicht bekannt. Wurde ein Sammeltermin durch das Abfuhrunternehmen nicht eingehalten, wurde dieser nachgeholt. |
| 2. | Wie viele Beschwerden aus der Bevölkerung gab es in dieser Zeit? |
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| Über Beschwerden aus der Bevölkerung wird keine Statistik geführt. |
| 3. | Gibt es in dem Vertrag eine Konventionalstrafe bei Schlechtleistung, ausgefallenen Sammelterminen, oder sonstiger Störungen im Geschäftsverhältnis? |
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| Der mit der Fa. Weisgerber geschlossen Abfuhrvertrag sieht Vertragsstrafen vor. |
| 4. | Wenn ja, wie hoch ist diese und wie kann sie in Anspruch genommen werden? |
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| Der Vertrag sieht Vertragsstrafen für einzelne Leistungen/Tatbestände zwischen 10,00 und 800,00 Euro vor. Vertragsstraßen können je nach nicht erbrachter Leistung geltend gemacht werden. |
| 5. | Wie lange gilt der aktuelle Vertrag? |
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| Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. |
| 6. | Kann er ggf. vorzeitig gekündigt werden? |
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| Der Vertrag enthält Regelungen zur Kündigung sowie zur außerordentlichen Kündigung. |
| 7. | Wie waren die Konditionen der weiteren Teilnehmer der vergangenen Ausschreibung? |
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| Konditionen der weiteren Teilnehmer dürfen nicht in einer öffentlichen Sitzung bekanntgegeben werden, vgl. Tischvorlage - 2018/222-3. |
| 8. | Steht die Verwaltung in Kontakt mit den anderen Kommunen die Leistungen der Fa. Weisgerber beziehen und wenn ja, wie gehen diese mit der Schlechtleistung des Dienstleisters um? |
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| Die Gemeinde Sinntal steht regelmäßig in Kontakt mit anderen Kommunen. Auch diese sind, wie die Gemeinde Sinntal, im ständigen Austausch mit der Firma Weisgerber. |