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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift Nr. 9 über die öffentliche Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Sinntal

am Montag, dem 17. Oktober 2022, 19:30 Uhr, in dem großen Saal der Mehrzweckhalle im Ortsteil Sterbfritz.

TAGESORDNUNG:

1.

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2022 genehmigt

3.

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.06.2022

4.

Auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2020 im Sinne des §123a HGO wird verzichtet

5.

Auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2021 im Sinne des §123a HGO wird verzichtet

6.

Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019

7.

Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020

8.

Beschlussfassung über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 112b HGO

9.

Beschlussfassung über die Ergänzung/Wiederwahl der Vorschlagsliste für die Mitglieder des Ortsgerichts Sinntal I

10.

Beschlussfassung über die Ergänzung/Wiederwahl der Vorschlagsliste für die Mitglieder des Ortsgerichts Sinntal II

11.

Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Sinntal

12.

Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

13.

Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

13.1

Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.10.2022 betreffend die Restnutzungsdauer für den Kindergarten Weichersbach in seiner jetzigen Form

13.2

Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.10.2022 betreffend der Entscheidungsgrundlage zu dem Aufstellen von Wahlplakaten (Bauzaunplakaten) auf öffentlichen, gemeindeeigenen Grundstücken

14.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten

Anwesend sind:

A) Von der Gemeindevertretung:

1.

Hartmann, Brigitte

Vorsitzende

2.

Heil, Andreas

Stv. Vorsitzender

3.

Müller, Hendrik

4.

Kohlhepp, Frank

5.

Fuß, Thomas

6.

Limpert, Elena

7.

Merx, Wilhelm

8.

Appel, Alfred

9.

Nickolai, Helmut

10.

Roth, Maximilian

11.

Zirkel, Werner

12.

Henke, Lukas

13.

Gärtner, Marco

14.

Klement, Margot

15.

Zeller, Willi

Entschuldigt fehlen:

1.

Habekost, Oliver

Stv. Vorsitzender

2.

Richter, Mike

3.

Alt, Benjamin

4.

Euler, Stefan

5.

Baier, Oliver

6.

Ziegler, Florian

7.

Schüßler, Eugen

8.

Schüßler, Matthias

9.

Ziegler, Andreas

10.

Müller, Simon

B) Vom Gemeindevorstand:

1.

Ullrich, Carsten

Bürgermeister

2.

Heinbuch, Ernst

Erster Beigeordneter

3.

Baier, Helga

4.

Frenz, Günter

5.

Maienschein, Olaf

6.

Blum, Gerald

Entschuldigt fehlen:

1.

Dietz, Alexander

2.

Sperzel, Helmut

C) Schriftführer:

Blum, Hans-Dieter

D) Von der Verwaltung:

Friedrich, Luisa

Glock, Ramona

Michna, Eckart

Schneider, Annika

E) Presse:

Naumann, Marah

Kinzigtal-Nachrichten

Punkt 1:

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

Um 19:30 Uhr eröffnet die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Sitzung und begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die Presse und die Zuhörer.

Anschließend stellt sie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

Die Gemeindevertreter haben keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung zur heutigen Sitzung.

Gegen das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 11.07.2022 werden keine Einwände vorgebracht, so dass es als genehmigt gilt.

Punkt 2:

Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2022 genehmigt

Mitteilung:

Mit Schreiben der Kommunal- und Finanzaufsicht vom 21.07.2022 wurde die erforderliche Genehmigung zum Haushalt 2022 erteilt.

An genehmigungspflichtigen Teilen sind in der Haushaltssatzung 2022 enthalten:

-

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, in Höhe von 600.000 €

-

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.400.000 €

-

Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von 500.000 €

Zu der Haushaltssatzung wurden folgende Entscheidungen seitens des Landrats des Main-Kinzig-Kreises als Behörde der Landesverwaltung (Kommunal- und Finanzaufsicht) getroffen und folgende Auflagen im Wortlaut festgesetzt:

  1. Die Genehmigung für die in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 600.000 € wird gemäß § 97a Nr. 4 HGO i. V. m. § 103 Abs. 2 HGO erteilt. Die Gemeinde darf die Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (§ 93 Abs. 3 HGO).

  2. Die Genehmigung für die in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.400.000 € zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren (2023) für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 97a Nr. 3 HGO i. V. m. § 102 Absatz 4 HGO erteilt.

  3. Die Genehmigung für den in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von 500.000 € wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO i. V. m. § 105 Abs. 2 HGO erteilt.

Außerdem ist die Verfügung zur Haushaltsgenehmigung vom 21.07.2022 der Gemeindevertretung bekannt zu geben.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und die Genehmigung der Aufsichtsbehörde lagen in der Zeit vom 01.08.2022 bis zum 09.08.2022 während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht bei der Gemeindekasse öffentlich aus.

Die Auslegung wurde im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal öffentlich bekannt gemacht.

Punkt 3:

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.06.2022

Mitteilung:

Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Bezogen auf den Haushaltsplan für das Jahr 2022 erfolgte durch die Finanzverwaltung ein Vergleich zu den Planansätzen, verbunden mit einer Hochrechnung der relevanten Erträge und Aufwendungen.

Erkennbare Veränderungen ergeben sich im Ergebnishaushalt u.a. bei dem Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft.

Hierin enthalten sind:

  • Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen

  • Erträge aus Transferleistungen (Familienleistungsausgleich)

  • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen

  • Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen

Auswirkungen ergeben sich beim Gemeindeanteil am Einkommensteueraufkommen. Gegenüber dem II. Quartal des Vorjahrs 2021 steigt das Gesamtaufkommen, bezogen auf Hessen, zwar um 16,27% an, im Vergleich zum I. Quartal 2022 sinkt es allerdings um 12 %. Sollte sich dieser dennoch positive Trend bis zum Jahresende fortsetzen, würde dies gegenüber den vom HMdIS geschätzten Werten der Orientierungsdaten, die der Haushaltsplanung zugrunde lagen, hochgerechnete Mehreinnahmen für die Gemeinde Sinntal in Höhe von rd. 306.800 Euro bedeuten.

Die erwarteten Ausgleichsleistungen für die Belastungen durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (Kompensationsmittel Familienleistungsausgleich) steigen geringfügig um rd. 600 Euro, zudem zeichnet sich nach aktueller Hochrechnung beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eine Mehreinnahme in Höhe von rd. 11.400 Euro ab. Die Erträge aus der Schlüsselzuweisung hingegen verringern sich um rd. 122.300 Euro.

Die Gewerbesteuereinnahme beläuft sich gemäß der Jahressollstellung zum 30.06. auf 2.886.701 Euro. Im Vergleich zum Planansatz bedeutet dies Mehreinnahmen in Höhe von 486.701 Euro. Bereinigt um die parallel zum Steueraufkommen steigenden zu leistenden Umlagen (Gewerbesteuer- und Heimatumlage) betragen die Mehreinnahmen rd. 410.000 Euro. Derzeit kann allerdings noch keine verlässliche Aussage über die voraussichtliche Jahreseinnahme gemacht werden.

Bei den Grundsteuern A und B liegen die Einnahmen gemäß der Jahressollstellung zum 30.06. mit 979.059 Euro insgesamt rund 12.100 Euro über dem Planansatz.

Im Bereich der Aufwendungen steigen die zu leistenden Zahlungen für die Kreis- und Schulumlage gegenüber der Haushaltsplanung insgesamt um 15.227 Euro an und betragen nunmehr, gemäß der vorläufigen Festsetzung vom 04.04.2022 des Main-Kinzig-Kreises, 6.224.927 Euro.

Gemäß der als Anlage beigefügten Aufstellung errechnet sich, unter Berücksichtigung der noch nicht aussagekräftigen Gewerbesteuerveranlagungen und Steuerhochrechnungen, derzeit eine deutliche Verbesserung der Haushaltslage im Ergebnishaushalt. Das ursprünglich knapp positive Jahresergebnis schließt nunmehr mit einem Überschuss in Höhe von 630.862 Euro ab.

Im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit ergibt sich bei Betrachtung der bekannten Mehrkosten nach der Beauftragung/Umsetzung von Maßnahmen eine Verschlechterung in Höhe von

181.745,52 Euro. Die Mehrauszahlungen sind durch vorhandene Finanzmittel finanziert.

Die Kassenliquidität ist ohne Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites gewährleistet.

Gemäß der als Anlage beigefügten Prognose beträgt der Status zur Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Sinntal aktuell 100 von 100 möglichen Punkten. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies eine Verbesserung um 10 Punkte. Die farbliche Beurteilung des Finanzstatus bleibt „grün“.

Punkt 4:

Auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2020 im Sinne des §123a HGO wird verzichtet

Mitteilung:

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal hat beschlossen, auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2020 im Sinne des §123a HGO zu verzichten.

Gemäß § 123a Absatz 1 HGO hat die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über Ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, an denen die Gemeinde mit mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

Die Gemeinde Sinntal hat für das Haushaltsjahr 2020 festgestellt, dass keine Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts bestehen, an denen die Gemeinde Sinntal mit mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Somit entfällt die Erstellung eines Beteiligungsberichtes.

Punkt 5:

Auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2021 im Sinne des §123a HGO wird verzichtet

Mitteilung:

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal hat beschlossen, auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2021 im Sinne des §123a HGO zu verzichten.

Gemäß § 123a Absatz 1 HGO hat die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über Ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, an denen die Gemeinde mit mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

Die Gemeinde Sinntal hat für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt, dass keine Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts bestehen, an denen die Gemeinde Sinntal mit mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Somit entfällt die Erstellung eines Beteiligungsberichtes.

Punkt 6:

Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019

Bürgermeister Carsten Ullrich erläutert die Vorlagen des Gemeindevorstandes zu Punkt 6 und 7.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlungen des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß den Vorlagen zu Punkt 6 und 7 des Gemeindevorstandes beschließen.

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgende Beschlüsse:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019

a)

in der Ergebnisrechnung

in Höhe von

157.517,60 Euro

b)

in der Finanzrechnung-

Investitionstätigkeit

in Höhe von

195.698,00 Euro

zu.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Punkt 7:

Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020

a)

in der Ergebnisrechnung

in Höhe von

243.266,24 Euro

b)

in der Finanzrechnung-

Investitionstätigkeit

in Höhe von

211.235,27 Euro

zu.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Punkt 8:

Beschlussfassung über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 112b HGO

Bürgermeister Carsten Ullrich erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 112b HGO zu verzichten.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Punkt 9:

Beschlussfassung über die Ergänzung/Wiederwahl der Vorschlagsliste für die Mitglieder des Ortsgerichts Sinntal I

Bürgermeister Carsten Ullrich erläutert die Vorlagen des Gemeindevorstandes zu Punkt 9 und 10.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlungen des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß den Vorlagen zu Punkt 9 und 10 des Gemeindevorstandes beschließen.

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgende Beschlüsse:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung schlägt für den Ortsgerichtsbezirk Sinntal I

a)

Herrn Eberhard Gärtner, geb. 1952 in Sannerz, wohnhaft in 36391 Sinntal-Sannerz, Erlenweg 5, für die erneute Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen, nach Ablauf von dessen Amtszeit am 31.07.2022,

sowie

b)

Herrn Gerhard Gärtner, geb. 1943 in Weiperz, wohnhaft in 36391 Sinntal-Sterbfritz, Zur Steinfirst 28,

und

Herrn Werner Zirkel, geb. 1950 in Züntersbach, wohnhaft in 36391 Sinntal-Züntersbach, Spessartblick 19,

für die erneute Ernennung zu Ortsgerichtsschöffen nach Ablauf von deren Amtszeit am 10.12.2022

vor.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Aufgrund des § 25 Hess. Gemeindeordnung ist der Gemeindevertreter Werner Zirkel von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Punkt 10:

Beschlussfassung über die Ergänzung/Wiederwahl der Vorschlagsliste für die Mitglieder des Ortsgerichts Sinntal II

Beschluss:

Die Gemeindevertretung schlägt

a)

Herrn Günter Walther, geb. 1946 in Jossa, wohnhaft in 36391 Sinntal-Jossa, Würzburger Straße 12, für die erneute Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen,

sowie

b)

Herrn Harald Borde, geb. 1950 in Schlüchtern, wohnhaft in 36391 Sinntal-Jossa, Würzburger Straße 13, für die erneute Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen

für den Ortsgerichtsbezirk Sinntal II nach Ablauf von deren Amtszeit am 10.12.2022

vor.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Punkt 11:

Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Sinntal

Bürgermeister Carsten Ullrich erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

Beschluss:

a)

Die Gemeindevertretung wählt Herrn Winfried Karg, Verwaltungsangestellter, geb. 1971 in Schlüchtern, wohnhaft in 36391 Sinntal-Mottgers, Bergstraße 41, zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Sinntal.

b)

Die Gemeindevertretung wählt Herrn Hans-Dieter Blum, Verwaltungsfachwirt, geb. 1975 in Bad Brückenau, wohnhaft in 36391 Sinntal-Züntersbach, An der Kirche 3, zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Sinntal.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Punkt 12:

Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

Es liegen keine Anträge vor.

Punkt 13:

Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

Punkt 13.1:

Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.10.2022 betreffend die Restnutzungsdauer für den Kindergarten Weichersbach in seiner jetzigen Form

Für den Gemeindevorstand beantwortet Bürgermeister Carsten Ullrich die Anfrage der CDU-Fraktion gemäß Anlage.

Punkt 13.2:

Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.10.2022 betreffend der Entscheidungsgrundlage zu dem Aufstellen von Wahlplakaten (Bauzaunplakaten) auf öffentlichen, gemeindeeigenen Grundstücken

Für den Gemeindevorstand beantwortet Bürgermeister Carsten Ullrich die Anfrage der CDU-Fraktion gemäß Anlage.

Punkt 14:

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Carsten Ullrich informiert die Gemeindevertretung über wichtige Verwaltungsangelegenheiten gemäß Anlage.

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann erklärt die Sitzung um 20:12 Uhr für geschlossen.

gez.

gez.

(Blum)

(Hartmann)

Schriftführer

Vorsitzende