am Montag, dem 16. Oktober 2023, 19:44 Uhr, in dem kleinen Saal der Mehrzweckhalle im Ortsteil Sterbfritz.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Erste Änderung des Bebauungsplanes "Ziegenberg, Die Säuheeg" im Ortsteil Altengronau gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) a) Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB |
| 3. | Bebauungsplan "Werksgelände Knaus Tabbert" in Sinntal, Ortsteil Mottgers - Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 4. | Beschlussfassung zum Flurbereinigungsverfahren "K 939 Nordumgehung Sinntal" im Ortsteil Oberzell - Zustimmungserklärung zur Übernahme der gemeinschaftlichen Anlagen |
| 5. | Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| 5.1 | Antrag der BWG-Fraktion vom 13.07.2023 betreffend den Austausch bzw. die Erneuerung der Automatischen Externen Defibrillatoren (AED) |
| 5.2 | Antrag der CDU-Fraktion vom 04.09.2023 betreffend die Befreiung und Ermäßigungen für die Benutzung der Freibäder - Regelung für Auszubildende in Sinntaler Betrieben/Institutionen |
| 6. | Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| 7. | Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten |
A) Von der Gemeindevertretung:
| 1. | Hartmann, Brigitte | Vorsitzende |
| 2. | Habekost, Oliver | Stv. Vorsitzender |
| 3. | Heil, Andreas | Stv. Vorsitzender |
| 4. | Kohlhepp, Frank |
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| 5. | Alt, Benjamin |
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| 6. | Fuß, Thomas |
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| 7. | Limpert, Elena |
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| 8. | Merx, Wilhelm |
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| 9. | Baier, Oliver |
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| 10. | Röll, Robert |
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| 11. | Ziegler, Florian |
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| 12. | Appel, Alfred |
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| 13. | Nickolai, Helmut |
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| 14. | Ziegler, Andreas |
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| 15. | Zirkel, Werner |
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| 16. | Henke, Lukas |
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| 17. | Gärtner, Marco |
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| 18. | Zeller, Willi |
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Entschuldigt fehlten:
| 1. | Richter, Mike |
| 2. | Müller, Hendrik |
| 3. | Roth, Maximilian |
| 4. | Schüßler, Eugen |
| 5. | Schüßler, Matthias |
| 6. | Klement, Margot |
| 7. | Müller, Simon |
B) Vom Gemeindevorstand:
| 1. | Henfling, Thomas | Bürgermeister |
| 2. | Heinbuch, Ernst | Erster Beigeordneter |
| 3. | Baier, Helga |
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| 4. | Blum, Gerald |
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| 5. | Frenz, Günter |
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| 6. | Maienschein, Olaf |
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| 7. | Sperzel, Helmut |
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Entschuldigt fehlten:
| 1. | Dietz, Alexander |
C) Schriftführer:
| Klement, Matthias |
D) Von der Verwaltung:
| Michna, Eckart |
| Karg, Winfried |
| Schneider, Annika |
| Holzinger, Jonas |
| Punkt 1: | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Um 19:44 Uhr eröffnet die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Sitzung und begrüßt Herrn Bürgermeister Thomas Henfling, die erschienenen Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die Presse und die Zuhörer.
Die Vorsitzende unterrichtet die Anwesenden, dass Herr Robert Röll als Nachrücker in die Gemeindevertretung berufen wurde. Herr Röll wurde von der BWG-Fraktion als Mitglied für den Bau- und Planungsausschuss benannt.
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 11.10.2023 wurde Herr Röll zum Vorsitzenden des Ausschusses gewählt.
Anschließend stellt sie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.
Die Gemeindevertreter haben keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung zur heutigen Sitzung.
Gegen das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 18.09.2023 werden keine Einwände vorgebracht, so dass es als genehmigt gilt.
| Punkt 2: | Erste Änderung des Bebauungsplanes "Ziegenberg, Die Säuheeg" im Ortsteil Altengronau gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) a) Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der stellvertretende Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses (BPA) Andreas Ziegler gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
| zu a) | Den Beschlussvorschlägen für die Behandlung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise einiger Behörden und Träger öffentlicher Belange wird gemäß anliegender Zusammenstellung, Seiten 1 bis 20, zugestimmt. Damit wird die Abwägung nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) vollzogen. |
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| Die Zusammenstellung ist als Bestandteil und Anlage der Original-Niederschrift beizufügen. |
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| zu b) | Das vorliegende Satzungsexemplar in der Fassung 08/2023 für die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes im Bereich „Ziegenberg, Die Säuheeg“ der Gemeinde Sinntal im Ortsteil Altengronau, bestehend aus einer Planzeichnung (planzeichnerischen Festsetzungen) mit nachrichtlichen Übernahmen bzw. Hinweisen, einer Begründung und dem Umweltfachbeitrag, wird unter Einarbeitung der zuvor unter a) beschlossenen und berücksichtigten Anregungen und Hinweise hiermit zum Bebauungsplan erhoben und gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. |
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| Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Sinntal wird gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. |
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| Der Satzungsbeschluss ist gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
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| Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan (1. Änderung) in Kraft. |
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 3: | Bebauungsplan "Werksgelände Knaus Tabbert" in Sinntal, Ortsteil Mottgers - Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der stellvertretende Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses (BPA) Andreas Ziegler gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Werksgelände Knaus Tabbert“ im Ortsteil Mottgers.
Das Plangebiet liegt im Nordosten von Mottgers, mit dem wesentlichen Anteil der Betriebsfläche zwischen dem Bachlauf der Schmalen Sinn und den DB-Gleisanlagen der Schnellfahrstrecke Hannover-Würzburg.
Mit Zielsetzung der Festsetzung als Gewerbefläche, wird eine Teilfläche östlich der Bahnstrecke (Flurstücke 70 und 71) ebenso in den räumlichen Geltungsbereich miteinbezogen, sowie direkt westlich der Schmalen Sinn das Flurstück 138, um darauf notwendige Kompensationsmaßnahmen festzusetzen.
Mit einer Fläche von insgesamt rd. 12,4 ha umfasst der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes die folgenden Flurstücke:
Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Mit Ausnahme der kleineren Flächenanteile im Eigentum der DB AG Bundesrepublik Deutschland (Verbindung der beiden Teilflächen im Norden) bzw. der Gemeinde Sinntal (Graben- und Wegeparzellen) stehen alle Flurstücke im betrieblichen Eigentum der Knaus Tabbert AG.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Sicherung der bestehenden Nutzungen und die Produktion am Betriebsstandort Mottgers sowie insbesondere auch für eine Planungs- und Investitionssicherheit im Hinblick auf künftige Vorhaben geschaffen werden.
Die Flächen sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Sinntal (1999) nahezu vollständig als gewerbliche Bauflächen (Bestand/Planung) dargestellt. Das Flurstück 138 (westlich der Schmalen Sinn) ist als Grünland dargestellt.
Somit ist der Bebauungsplan weitestgehend aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes im Sinne des § 8 (2) BauGB entwickelt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den Bestimmungen der §§ 3 und 4 BauGB. Nach § 2 (4) BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, im Rahmen derer die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplanes ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet einen eigenständigen Bestandteil der Begründung.
Belange des Arten- und Biotopschutzes und des FFH-Gebietes sowie des Überschwemmungsgebietes werden im Rahmen der Umweltprüfung bzw. (parallel dazu) in eigenständigen Fachbeiträgen berücksichtigt und abgearbeitet.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 4: | Beschlussfassung zum Flurbereinigungsverfahren "K 939 Nordumgehung Sinntal" im Ortsteil Oberzell - Zustimmungserklärung zur Übernahme der gemeinschaftlichen Anlagen |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der stellvertretende Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses (BPA) Andreas Ziegler gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, im Flurbereinigungsverfahren Sinntal-Oberzell K 939, die gemeinschaftlichen Anlagen entsprechend dem Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan in der jeweiligen Fassung gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in Eigentum und Unterhaltungspflicht seitens der Gemeinde Sinntal zu übernehmen.
Dies schließt die Verkehrssicherung sowie die im Pflegekonzept festgelegte Pflege der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein.
Die Pflicht zur Unterhaltung, Verkehrssicherung und Pflege neu hergestellter Anlagen geht mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls von der Teilnehmergemeinschaft (TG) auf die Gemeinde Sinntal über.
Der Eigentumsübergang der gemeinschaftlichen Anlagen erfolgt mit der Ausführung des Flurbereinigungsplans gemäß § 61 FlurbG. Nach § 58 Abs. 4 FlurbG wird die Benutzung dieser Anlagen durch Festsetzungen im Flurbereinigungsplan dauerhaft gesichert.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 5: | Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| Punkt 5.1: | Antrag der BWG-Fraktion vom 13.07.2023 betreffend den Austausch bzw. die Erneuerung der Automatischen Externen Defibrillatoren (AED) |
Der Gemeindevertreter Thomas Fuß teilt den Antrag der BWG-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal mit und brachte folgenden Änderungsantrag vor:
Anstelle der im Antrag genannten 12 AED sollen dann alle 16 AED, die im öffentlichen Bereich der Gemeinde Sinntal vorhanden bzw. in das Eigentum der Gemeinde übergegangen sind, in die kontinuierliche und vom AED-Hersteller vorgegebene Geräteprüfung zentral und in Eigenleistung durch das gemeindliche Ordnungsamt einbezogen werden.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, dem Antrag der BWG-Fraktion, in der ursprünglich vorgelegten Form nicht zuzustimmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Zustimmung zu dem Antrag, vorbehaltlich einer Änderung im zweiten Antragsteil, betreffend der Geräteprüfung. In den 12 Ortsteilen gibt es insgesamt 16 AED. Außer dem „OT-AED“ gibt es zusätzliche AED in den Schwimmbädern und bei Feuerwehren. Da sich gegenwärtig nicht alle AED im Eigentum der Gemeinde Sinntal befinden, soll ein Eigentumsübergang der Geräte an die Gemeinde angestrebt werden.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in allen 12 Ortsteilen gleichermaßen die vorhandenen Automatischen Externen Defibrillatoren (AED) zukünftig zentral zu organisieren und sukzessive auf den Typ CORPULS AED des Herstellers CORPULS umzustellen. Hierfür sind die erforderlichen Haushaltsmittel je nach Zeitpunkt der Erneuerungsnotwendigkeit für das jeweilige Haushaltsjahr vorzusehen.
Weiterhin wird der Gemeindevorstand beauftragt, die kontinuierliche und vom AED-Hersteller vorgegebene Geräteprüfung für alle 16 Geräte, die im öffentlichen Bereich der Gemeinde Sinntal vorhanden bzw. in das Eigentum der Gemeinde übergegangen sind, zentral und in Eigenleistung durch das gemeindliche Ordnungsamt zu organisieren.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 5.2: | Antrag der CDU-Fraktion vom 04.09.2023 betreffend die Befreiung und Ermäßigungen für die Benutzung der Freibäder - Regelung für Auszubildende in Sinntaler Betrieben/Institutionen |
Der Gemeindevertreter Andreas Heil teilt den Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal mit und brachte folgenden Änderungsantrag vor:
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, dem Antrag der CDU-Fraktion, in der ursprünglich vorgelegten Form nicht zuzustimmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Zustimmung zu dem Antrag, vorbehaltlich einer Antragsänderung. Anstelle der „kostenfreien Schwimmbadkarte für Auszubildende in Sinntaler Betrieben/Institutionen“ sollen Auszubildende bei den Benutzungsgebühren wie Schüler behandelt werden.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, folgende Änderungen der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Freibäder vorzunehmen:
Im § 1 - Benutzungsgebühren der Gebührensatzung für die Benutzung der Freibäder der Gemeinde Sinntal sind in Absatz 1 bei den Ziffern 2., 4., 6., und 8., „Auszubildende“ einzufügen.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 6: | Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
Es lagen keine Anfragen vor.
| Punkt 7: | Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten |
Gemäß Anlage.
| gez. | gez. |
| (Klement) | (Hartmann) |
| Schriftführer | Vorsitzende |