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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Jahresabschluss der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2020

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal hat in ihrer Sitzung am 07. Oktober 2024 gemäß §§ 51, 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), den vom Rechnungsprüfungsamt des Main-Kinzig-Kreises geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen und zugleich dem Gemeindevorstand für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von Dienstag, den 05. November 2024 bis Mittwoch, den 13. November 2024 gemäß § 114 HGO während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung in Sinntal-Sterbfritz, Am Rathaus 11, Zimmer 3 (Gemeindekasse), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Sinntal, den 01. November 2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Sinntal
gez. Thomas Henfling
(Bürgermeister)