Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Pflicht zur Erstellung von Beteiligungsberichten für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 im Sinne des § 123a HGO

Gemäß § 123a Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über Ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, an denen die Gemeinde mit mindestens

20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

Da die Gemeinde Sinntal über keine Beteiligungen im Sinne des § 123a Absatz 1 HGO verfügt, werden die Beteiligungsberichte nach § 123a Absatz 2 HGO nicht erstellt.

Sinntal, den 11. November 2022

gez. Carsten Ullrich
(Bürgermeister)