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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Sinntal, OT Altengronau

Bebauungsplan „Elmacker“, 3. Änderung

(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Entwurfsoffenlage gem. § 13 (2) 2 i.V.m.

§ 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal hat in ihrer Sitzung am 22.05.2023 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Elmacker“, 3. Änderung im Ortsteil Altengronau beschlossen.

Die Beschlussfassung zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes (3. Änderung) dient ausschließlich der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, um die Zulässigkeit der in § 8 (3) Nr. 2 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke) zu gewährleisten.

Eine zusätzlich angedachte Nutzung (Tagespflegeinrichtung für Senioren) soll zur Ergänzung und Verbesserung der sozialen Infrastruktur in Altengronau ermöglicht werden bzw. nicht länger als unzulässig festgesetzt sein.

Alle sonstigen Festsetzungen des bislang rechtskräftigen Bebauungsplanes „Elmacker, 2. Änderung“ (Januar 2023) bleiben vollständig unverändert und gelten weiter fort.

Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes umfasst mit den Flurstücken 3/1, 3/2, 3/3, 4/1, 5/2, 5/3, 5/4, 5/5, 5/6 und 5/7 (Am Elmacker 3, 5, 7 und 9) in der Flur 11 der Gemarkung Altengronau das gesamte Gebiet der rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplanes.

Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes (3. Änderung) erfolgt, aufgrund der städtebaulichen Situation und der Zielsetzung der Bebauungspan-Änderung, als „Einfacher Bebauungsplan“ nach § 30 (3) BauGB.

Der Bebauungsplan (3. Änderung) dient innerhalb des Siedlungsverbandes von Altengronau einer gewissen, nutzungsbezogenen Nachverdichtung der bebauten Grundstücksflächen und insoweit sonstigen Maßnahmen der Innenentwicklung. Da die Anwendungsvoraussetzungen insgesamt gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes zudem als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.

Nach § 13a (2) 1 BauGB i.V.m. § 13 (3) 1 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Zur Gewährleistung einer hinreichenden Beteiligung der Öffentlichkeit wird diese in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nach § 13 (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Elmacker“, 3. Änderung, mit Begründung liegt in der Zeit von

Mo., 20.11. bis zum Do., 21.12.2023 (einschl.)

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Sinntal, 36391 Sinntal-Sterbfritz, Am Rathaus 11, Zimmer 116 (Bauverwaltung-Sekretariat), während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr) und nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes (3. Änderung) und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.

Auf die zudem bestehende Einsichtnahmemöglichkeit auf digitalem Wege wird ausdrücklich hingewiesen:

Die Planunterlagen können entsprechend § 4a (4) BauGB zudem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de), auf der Homepage der Gemeinde Sinntal (www.sinntal.de/rathaus/bauleitplanung) und unter www.seifert-plan.com eingesehen und abgerufen werden.

Stellungnahmen können unter matthias.rueck@seifert-plan.com oder unter vorzimmer@sinntal.de oder auf postalischem Weg abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zu Protokoll gegeben werden.

Nach § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 (7) BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.

Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde gemäß § 4b BauGB (Einschaltung eines Dritten) der Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert, in 35440 Linden übertragen.

Sinntal, 14.11.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Sinntal
gez. Henfling
(Bürgermeister)

Übersichtskarten:

Lage und vorläufige Abgrenzung

des Plangebietes

(ohne Maßstab!)