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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zahlungserinnerung

Hiermit wird gemäß § 19 Abs. 5 HessVwVG (Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz) die Zahlung der am 15. November 2022 fällig gewesenen

a)

Steuern und Abgaben

IV. Quartal 2022

b)

Gewerbesteuervorauszahlung

IV. Quartal 2022

öffentlich angemahnt.

Die Zahlung der fälligen Beträge bitten wir in den nächsten Tagen nachzuholen.

Weiterhin unausgeglichene Forderungen werden kostenpflichtig angemahnt.

Die Entstehung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen liegt dabei nicht im Ermessen der Gemeinde. Auf deren Erhebung kann nicht verzichtet werden!

Es wird um Beachtung gebeten.