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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zahlungserinnerung

Hiermit wird gemäß § 19 Abs. 5 HessVwVG (Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz) die Zahlung der am 15. November 2025 fällig gewesenen

a)

Steuern und Abgaben IV. Quartal 2025

b)

Gewerbesteuervorauszahlung IV. Quartal 2025

öffentlich angemahnt.

Die Zahlung der fälligen Beträge bitten wir in den nächsten Tagen nachzuholen.

Weiterhin unausgeglichene Forderungen werden kostenpflichtig angemahnt.

Die Entstehung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen liegt dabei nicht im Ermessen der Gemeinde. Auf deren Erhebung kann nicht verzichtet werden!

Es wird um Beachtung gebeten.