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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift Nr. 10

über die öffentliche Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Sinntal

am Montag, dem 21. November 2022, 19:30 Uhr, in dem großen Saal der Mehrzweckhalle im Ortsteil Sterbfritz.

TAGESORDNUNG:

1.

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.09.2022

3.

Vorlage der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm 2022 - 2026 der Gemeinde Sinntal

4.

Beschlussfassung über die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Sinntal am 18. September 2022 und der Bürgermeisterstichwahl am 02. Oktober 2022 gemäß § 50 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 74 der Kommunalwahlordnung (KWO)

5.

Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

6.

Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

7.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten

Anwesend waren:

A) Von der Gemeindevertretung:

1.

Hartmann, Brigitte

Vorsitzende

2.

Habekost, Oliver

Stv. Vorsitzender

3.

Kohlhepp, Frank

4.

Alt, Benjamin

5.

Limpert, Elena

6.

Merx, Wilhelm

7.

Baier, Oliver

8.

Ziegler, Florian

9.

Appel, Alfred

10.

Nickolai, Helmut

11.

Schüßler, Eugen

12.

Zirkel, Werner

13.

Henke, Lukas

14.

Gärtner, Marco

15.

Klement, Margot

16.

Müller, Simon

17.

Zeller, Willi

Entschuldigt fehlten:

1.

Heil, Andreas

Stv. Vorsitzender

2.

Richter, Mike

3.

Müller, Hendrik

4.

Euler, Stefan

5.

Fuß, Thomas

6.

Schüßler, Matthias

7.

Ziegler, Andreas

8.

Roth, Maximilian

B) Vom Gemeindevorstand:

1.

Ullrich, Carsten

Bürgermeister

2.

Heinbuch, Ernst

Erster Beigeordneter

3.

Baier, Helga

4.

Blum, Gerald

5.

Dietz, Alexander

6.

Frenz, Günter

7.

Maienschein, Olaf

8.

Sperzel, Helmut

C) Schriftführer:

Klement, Matthias

D) Von der Verwaltung:

Blum, Hans-Dieter

Holzinger, Jonas

Michna, Eckart

Müller, Philipp

Schneider, Annika

E) Presse:

Naumann, Marah

Kinzigtal-Nachrichten

Punkt 1:

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

Um 19:30 Uhr eröffnet die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Sitzung und begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die Presse und die Zuhörer.

Anschließend stellt sie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

Die Gemeindevertreter haben keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung zur heutigen Sitzung.

Gegen das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 17.10.2022 werden keine Einwände vorgebracht, so dass es als genehmigt gilt.

Punkt 2:

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.09.2022

Mitteilung:

Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Bezogen auf den Haushaltsplan für das Jahr 2022 erfolgte durch die Finanzverwaltung ein Vergleich zu den Planansätzen, verbunden mit einer Hochrechnung der relevanten Erträge und Aufwendungen.

Erkennbare Veränderungen ergeben sich im Ergebnishaushalt u.a. bei dem Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft.

Hierin enthalten sind:

  • Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen

  • Erträge aus Transferleistungen (Familienleistungsausgleich)

  • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen

  • Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen

Auswirkungen ergeben sich beim Gemeindeanteil am Einkommensteueraufkommen. Gegenüber dem III. Quartal des Vorjahrs 2021 sinkt das Gesamtaufkommen, bezogen auf Hessen, um 15,6 % ab, im Vergleich zum II. Quartal 2022 sinkt es sogar um 24,1 %. Der starke Rückgang erklärt sich aus einer Reihe besonderer Effekte, die sich so im vierten Quartal 2022 nicht wiederholen dürften. Vor allem die Auszahlung der Energiepreispauschale im September ist laut dem Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) eine zentrale Ursache für diesen Einbruch. Sollte sich dieser negative Trend dennoch bis zum Jahresende fortsetzen, würde dies gegenüber den vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) geschätzten Werten der Orientierungsdaten, die der Haushaltsplanung zugrunde lagen, hochgerechnete Wenigereinnahmen für die Gemeinde Sinntal in Höhe von rd. 246.500 Euro bedeuten.

Die erwarteten Ausgleichsleistungen für die Belastungen durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (Kompensationsmittel Familienleistungsausgleich) steigen geringfügig um rd. 600 Euro, zudem zeichnet sich nach aktueller Hochrechnung beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eine Mehreinnahme in Höhe von rd. 17.700 Euro ab. Die Erträge aus der Schlüsselzuweisung hingegen verringern sich um rd. 122.300 Euro.

Die Gewerbesteuereinnahme beläuft sich gemäß der Jahressollstellung zum 30.09. auf 2.879.893 Euro. Im Vergleich zum Planansatz bedeutet dies Mehreinnahmen in Höhe von 479.893 Euro. Bereinigt um die parallel zum Steueraufkommen steigenden zu leistenden Umlagen (Gewerbesteuer- und Heimatumlage) betragen die Mehreinnahmen rd. 404.300 Euro. Derzeit kann allerdings noch keine verlässliche Aussage über die voraussichtliche Jahreseinnahme gemacht werden.

Bei den Grundsteuern A und B liegen die Einnahmen gemäß der Jahressollstellung zum 30.09. mit 979.174 Euro insgesamt rund 12.200 Euro über dem Planansatz.

Im Bereich der Aufwendungen steigen die zu leistenden Zahlungen für die Kreis- und Schulumlage gegenüber der Haushaltsplanung insgesamt um 15.227 Euro an und betragen nunmehr, gemäß der vorläufigen Festsetzung vom 04.04.2022 des Main-Kinzig-Kreises, 6.224.927 Euro.

Gemäß der als Anlage beigefügten Aufstellung errechnet sich, unter Berücksichtigung der noch nicht aussagekräftigen Gewerbesteuerveranlagungen und Steuerhochrechnungen, derzeit eine leichte Verbesserung der Haushaltslage im Ergebnishaushalt. Das ursprünglich knapp positive Jahresergebnis schließt nunmehr mit einem Überschuss in Höhe von 79.098 Euro ab.

Im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit ergibt sich bei Betrachtung der bekannten Mehrkosten nach der Beauftragung/Umsetzung von Maßnahmen eine Verschlechterung in Höhe von

314.833 Euro. Die Mehrauszahlungen sind durch vorhandene Finanzmittel finanziert. Die Kassenliquidität ist ohne Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites gewährleistet.

Gemäß der als Anlage beigefügten Prognose beträgt der Status zur Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Sinntal aktuell 100 von 100 möglichen Punkten. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies eine Verbesserung um 10 Punkte. Die farbliche Beurteilung des Finanzstatus bleibt „grün“.

Punkt 3:

Vorlage der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm 2022 - 2026 der Gemeinde Sinntal

Bürgermeister Carsten Ullrich legt für den Gemeindevorstand den Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm 2022 - 2026 der Gemeinde Sinntal vor und erläutert ihn. Eine Aussprache findet nicht statt.

Punkt 4:

Beschlussfassung über die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Sinntal am 18. September 2022 und der Bürgermeisterstichwahl am 02. Oktober 2022 gemäß § 50 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 74 der Kommunalwahlordnung (KWO)

Beschluss:

Gemäß § 50 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871), in Verbindung mit § 74 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26.03.2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25.05.2020 (GVBl. S. 367), beschließt die Gemeindevertretung die Gültigkeit der Direktwahl am 18. September 2022 und der Stichwahl am 02. Oktober 2022 des Bürgermeisters in der Gemeinde Sinntal.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Punkt 5:

Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

Es liegen keine Anträge vor.

Punkt 6:

Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

Es liegen keine Anfragen vor.

Punkt 7:

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten

Die Mitteilungen werden in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 05.12.2022 vorgetragen.

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann erklärt die Sitzung um 20:18 Uhr für geschlossen.

gez.

gez.

(Klement)

(Hartmann)

Schriftführer

Vorsitzende