am Mittwoch, den 30. November 2022, 19:00 Uhr,
in dem kleinen Saal der Mehrzweckhalle im Ortsteil Sterbfritz
Bau- und Planungsausschuss: | ||
| Ziegler, Andreas | Vorsitzender | |
| Merx, Wilhelm | Mitglied | in Vertretung von Euler, Stefan |
| Baier, Oliver | Mitglied | |
| Kohlhepp, Frank | Mitglied | in Vertretung von Fuß, Thomas |
| Henke, Lukas | Mitglied | in Vertretung von Müller, Simon |
| Zeller, Willi | Mitglied | |
| Zirkel, Werner | Mitglied | |
Gemeindevertretung: | ||
| Hartmann, Brigitte | Vorsitzende | |
| Heil, Andreas | stv. Vorsitzender | |
| Gärtner, Marco | ||
| Nickolai, Helmut | ||
| Schüßler, Eugen | ||
Gemeindevorstand: | ||
| Ullrich, Carsten | Bürgermeister | |
| Dietz, Alexander | Beigeordneter | |
Gemeindeverwaltung: | ||
| Karg, Winfried | Schriftführer | |
| Blum, Hans-Dieter | ||
| Klement, Matthias | ||
| Michna, Eckart | ||
| Sperzel, Carsten | ||
Entschuldigt: | ||
| Euler, Stefan | Vorsitzender | vertreten durch Merx, Wilhelm |
| Fuß, Thomas | Mitglied | vertreten durch Kohlhepp, Frank |
| Müller, Simon | Mitglied | vertreten durch Henke, Lukas |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Beratung der Tagesordnungspunkte 2 (teilweise) und 5 bis 9 der Gemeindevertretersitzung am 05. Dezember 2022 |
| 2.1 | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022-2026 der Gemeinde Sinntal |
| 2.2 | Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße "Märzacker" im Ortsteil Oberzell |
| 2.3 | Beschluss über den Erlass einer Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Märzacker“ im Ortsteil Oberzell |
| 2.4 | Erste Änderung des Bebauungsplanes "Ziegenberg, Die Säuheeg" der Gemeinde Sinntal im Ortsteil Altengronau gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und gemäß § 30 Abs. 3 BauGB (einfacher Bebauungsplan) --- Beschlussfassung über die Aufstellung der Bebauungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 2.5 | Zweite Änderung des Bebauungsplanes "Elmacker" im Ortsteil Altengronau gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) |
| a) | Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB) |
| b) | Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB |
| 2.6 | Erste Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes/Bebauungsplanes "Hofwiese" im Ortsteil Oberzell gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) |
| a) | Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB) |
| b) | Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB |
| 3. | Sachstand zur Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Sinntal |
| Punkt 1: | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende Andreas Ziegler eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Einwendungen gegen die Einladung und die Tagesordnung werden nicht vorgebracht.
| Punkt 2: | Beratung der Tagesordnungspunkte 2 (teilweise) und 5 bis 9 der Gemeindevertretersitzung am 05. Dezember 2022 |
| Punkt 2.1: | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022-2026 der Gemeinde Sinntal |
| a) | Hauptproduktbereiche 1, 2 und 5 des Finanzhaushaltes |
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| Der Bau- und Planungsausschuss hat über die Hauptproduktbereiche 1 (Zentrale Verwaltung), 2 (Schule und Kultur) und 5 (Gestaltung und Umwelt) des Finanzhaushaltes beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung deren Beschlussfassung, entsprechend der Vorlage des Gemeindevorstandes. Über die Hauptproduktbereiche wurde wie folgt abgestimmt: |
Hauptproduktbereich 1 = Einstimmig angenommen
Hauptproduktbereich 2 = Einstimmig angenommen
Hauptproduktbereich 5 = Einstimmig angenommen
| b) | Investitionsprogramm 2022-2026 |
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| Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung das Investitionsprogramm der Gemeinde Sinntal für den Planungszeitraum von 2022 bis 2026, gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes, zu beschließen |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 2.2: | Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße "Märzacker" im Ortsteil Oberzell |
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes zu beschließen, dass die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraße „Märzacker“ (Straßenparzelle Flur 8, Flurstück 47/4) im Ortsteil Oberzell, den Anforderungen des § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB entspricht.
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 2.3: | Beschluss über den Erlass einer Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Märzacker“ im Ortsteil Oberzell |
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Erlass einer Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Märzacker“ im Ortsteil Oberzell, gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes, zu beschließen.
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 2.4: | Erste Änderung des Bebauungsplanes "Ziegenberg, Die Säuheeg" der Gemeinde Sinntal im Ortsteil Altengronau gemäß § 13a BauGB |
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| (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und gemäß § 30 Abs. 3 BauGB (einfacher Bebauungsplan) --- Beschlussfassung über die Aufstellung der Bebauungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung über die Aufstellung und Einleitung, einschließlich der Beschlussfassung über die formelle Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, entsprechend der Vorlage des Gemeindevorstandes zu beschließen.
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 2.5: | Zweite Änderung des Bebauungsplanes "Elmacker" im Ortsteil Altengronau gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) |
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| a) | Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB) |
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| b) | Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB |
| zu a) | Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Hinweise entsprechend der Vorlage des Gemeindevorstandes zu beschließen. |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| zu b) | Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung entsprechend der Vorlage des Gemeindevorstandes den Bebauungsplan als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen. |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 2.6: | Erste Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes/Bebauungsplanes |
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| "Hofwiese" im Ortsteil Oberzell gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) |
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| a) | Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB) |
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| b) | Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB |
| zu a) | Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Hinweise entsprechend der Vorlage des Gemeindevorstandes zu beschließen. |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| zu b) | Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung entsprechend der Vorlage des Gemeindevorstandes den Bebauungsplan als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen. |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 3: | Sachstand zur Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Sinntal |
Bürgermeister Carsten Ullrich teilt den Sachstand zur Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Sinntal mit.
Gemäß den Ankündigungen des Main-Kinzig-Kreises sind bis zum Jahresende 2022 noch 74 geflüchtete Drittstaatler und 14 Ukrainer aufzunehmen.
Wohnungsangebote zur Flüchtlingsunterbringung liegen der Gemeinde Sinntal derzeit nur vereinzelt vor, die sich aber ausschließlich an ukrainische Flüchtlinge richten. Dies wurde dem Main-Kinzig-Kreis mitgeteilt.
Dennoch hat der Landrat des Main-Kinzig-Kreises mit kommunalaufsichtlicher Weisung nach § 139 HGO vom 30.11.2022 den Gemeindevorstand angewiesen, bis zum 07.12.2022 15 Personen (männliche Einzelpersonen) unterzubringen und unverzüglich mit allen zur Verfügung stehenden gemeindlichen Mitteln die Aufnahme weiterer Personen für den für die Folgewochen angekündigten Umfang vorzubereiten.
Derzeit steht die Gemeinde in Abstimmung mit dem Verein „Ritter Schwarzenfels“, über eine zeitlich befristete Unterbringung von Flüchtlingen in den Räumlichkeiten der Burg Schwarzenfels.
Trotz der Auffassung der Gemeinde, dass die Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Sinntal und die Mehrzweckhalle Sterbfritz grundsätzlich nicht zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind, muss nun auch die Reihenfolgen zur Verwendung dieser Gebäude geprüft und umgesetzt werden.
Darüber hinaus sind Standorte zum Aufbau von Wohncontainern festzulegen und der Ankauf oder die Anmietung von Wohncontainer muss forciert werden.
Vom Main-Kinzig-Kreis wurde die Anzahl der bis zum 31.12.2022 unterzubringenden Flüchtlinge aktuell wie folgt reduziert:
| Drittstaatler | 44 |
| Ukrainer | 0 |
Ende der Sitzung: 19:15 Uhr