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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 49/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Schnee nicht auf die Fahrbahn schaufeln

Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten (Grundstückeigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher, Wohnungsberechtigte und sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigte) nach § 10 der Satzung der Gemeinde Sinntal über die Straßenreinigung, bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der übrige Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Im Rahmen des Winterdienstes häufen sich Beschwerden bei der Ordnungsbehörde, dass Haus- und Grundstückseigentümer beim Räumen ihrer Gehwege den Schnee auf die Fahrbahn werfen. Dadurch kann es zu Gefährdungen und Behinderungen im Straßenverkehr kommen. Die Ordnungsbehörde bittet daher die Haus- und Grundstückseigentümer, den Schnee nicht auf die Fahrbahnen zu schaufeln, sondern bei ausreichender Breite am Gehwegrand und ansonsten außerhalb des Verkehrsraums auf den Privatgrundstücken zu lagern.

Außerdem bitten wir die Bürger darum, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass der Winterdienst bei seiner Tätigkeit zur Schneeräumung, vor allem mit den Winterdienstfahrzeugen, nicht behindert werden.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Sinntal
Thomas Henfling
(Bürgermeister)