am Montag, dem 05. Dezember 2022, 19:30 Uhr, in dem großen Saal der Mehrzweckhalle im Ortsteil Sterbfritz.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022-2026 der Gemeinde Sinntal |
| 3. | Mitteilung über den Abschluss eines Kooperationsvertrags über die Transportkostenerstattung zwischen dem MKK und den Kommunen vom 20.02.2022 |
| 4. | Beschlussfassung über den ersten Nachtrag zum Kooperationsvertrag und zur öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarung über den Transport von kommunal eingesammelten andienungspflichtigen Abfällen zwischen den kommunalen Gebietsgrenzen und den vom Main-Kinzig-Kreis zugewiesenen Entsorgungseinrichtungen |
| 5. | Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße "Märzacker" im Ortsteil Oberzell |
| 6. | Beschluss über den Erlass einer Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Märzacker“ im Ortsteil Oberzell |
| 7. | Erste Änderung des Bebauungsplanes "Ziegenberg, Die Säuheeg" der Gemeinde Sinntal im Ortsteil Altengronau gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und gemäß § 30 Abs. 3 BauGB (einfacher Bebauungsplan) --- Beschlussfassung über die Aufstellung der Bebauungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 8. | Zweite Änderung des Bebauungsplanes "Elmacker" im Ortsteil Altengronau gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) a) Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB |
| 9. | Erste Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes/Bebauungsplanes "Hofwiese" im Ortsteil Oberzell gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) a) Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB |
| 10. | Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| 11. | Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| 12. | Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten |
Anwesend waren:
A) Von der Gemeindevertretung:
| 1. | Hartmann, Brigitte | Vorsitzende |
| 2. | Habekost, Oliver | Stv. Vorsitzender |
| 3. | Heil, Andreas | Stv. Vorsitzender |
| 4. | Kohlhepp, Frank | |
| 5. | Alt, Benjamin | |
| 6. | Fuß, Thomas | |
| 7. | Merx, Wilhelm | |
| 8. | Baier, Oliver | |
| 9. | Ziegler, Florian | |
| 10. | Appel, Alfred | |
| 11. | Nickolai, Helmut | |
| 12. | Roth, Maximilian | |
| 13. | Schüßler, Eugen | |
| 14. | Zirkel, Werner | |
| 15. | Henke, Lukas | |
| 16. | Gärtner, Marco | |
| 17. | Müller, Simon | |
| 18. | Zeller, Willi |
Entschuldigt fehlten:
| 1. | Richter, Mike |
| 2. | Müller, Hendrik |
| 3. | Euler, Stefan |
| 4. | Limpert, Elena |
| 5. | Schüßler, Matthias |
| 6. | Ziegler, Andreas |
| 7. | Klement, Margot |
B) Vom Gemeindevorstand:
| 1. | Ullrich, Carsten | Bürgermeister |
| 2. | Heinbuch, Ernst | Erster Beigeordneter |
| 3. | Sperzel, Helmut | |
| 4. | Baier, Helga | |
| 5. | Dietz, Alexander | |
| 6. | Frenz, Günter | |
| 7. | Maienschein, Olaf |
Entschuldigt fehlte:
| 1. | Blum, Gerald |
C) Schriftführer:
| Sperzel, Carsten |
D) Von der Verwaltung:
Fehl, Jennifer
Hörnis, Amanda
Karg, Winfried
Klement, Matthias
Michna, Eckart
Schneider, Annika
Ziegler, Uwe
E) Presse:
Naumann, Marah ->Kinzigtal-Nachrichten
| Punkt 1: | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Um 19:55 Uhr eröffnet die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Sitzung und begrüßt die erschienenen Mitglieder der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand, die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die Presse und die Zuhörer.
Anschließend stellt sie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung zur heutigen Sitzung.
Gegen das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.11.2022 werden keine Einwände vorgebracht, so dass es als genehmigt gilt.
| Punkt 2: | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022-2026 der Gemeinde Sinntal |
Beschluss:
Bürgermeister Carsten Ullrich gibt bekannt, dass alle Ortsbeiräte der Gemeinde Sinntal am
29. November 2022 zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 angehört wurden. Die Ortsbeiräte brachten keine Ergänzungen oder Änderungswünsche vor. Weiterhin erläutert Bürgermeister Carsten Ullrich den aktuellen Sachstand zur Flüchtlingsunterbringung und gibt bekannt, dass der Gemeindevorstand vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung zur Haushaltssatzung den Kauf einer Containeranlage beschlossen hat.
Er bittet die Gemeindevertretung um Zustimmung zum vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Familie und Demographie Helmut Nickolai teilt mit, dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Demographie über die Hauptproduktbereiche 3 und 4 des Finanzhaushaltes 2023 beraten hat und deren Beschlussfassung empfiehlt.
Da der Vorsitzende und der stv. Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses nicht anwesend sind, teilt die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann mit, dass der Bau- und Planungsausschuss der Gemeindevertretung über die Hauptproduktbereiche 1, 2 und 5 des Finanzhaushaltes 2023 beraten hat und deren Beschlussfassung empfiehlt.
Außerdem teilt sie mit, dass der Bau- und Planungsausschuss der Gemeindevertretung empfiehlt, dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022 - 2026 entsprechend der Vorlage des Gemeindevorstandes zuzustimmen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Lukas Henke gibt bekannt, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung empfiehlt, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie den Anlagen) gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes zu beschließen.
Beschluss:
Nach Aufruf der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie des Investitionsprogrammes der Gemeinde Sinntal beschließt die Gemeindevertretung die Vorlage des Gemeindevorstandes wie folgt:
a) Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022 bis 2026
| Abstimmungsergebnis: | 18 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung |
b) Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen
| Abstimmungsergebnis: | 18 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung |
Anmerkung:
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung 2023 ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.
| Punkt 3: | Mitteilung über den Abschluss eines Kooperationsvertrags über die Transportkostenerstattung zwischen dem MKK und den Kommunen vom 20.02.2022 |
Bürgermeister Carsten Ullrich gibt die Mitteilung über den Abschluss eines Kooperationsvertrages über die Transportkostenerstattung zwischen dem MKK und den Kommunen vom 20.02.2022 bekannt, erläutert diese und bittet die Gemeindevertretung um ihre zustimmende Kenntnisnahme.
Von der Gemeindevertretung wurde der Sachverhalt über den Abschluss des Kooperationsvertrages über die Transportkostenerstattung zwischen dem MKK und den Kommunen vom 20.02.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen.
| Abstimmungsergebnis: | 18 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung |
| Punkt 4: | Beschlussfassung über den ersten Nachtrag zum Kooperationsvertrag und zur öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarung über den Transport von kommunal eingesammelten andienungspflichtigen Abfällen zwischen den kommunalen Gebietsgrenzen und den vom Main-Kinzig-Kreis zugewiesenen Entsorgungseinrichtungen |
Bürgermeister Carsten Ullrich erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
| Abstimmungsergebnis: | 18 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung |
| Punkt 5: | Dokumentation zur Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB zum erstmaligen Ausbau der Erschließungsstraße "Märzacker" im Ortsteil Oberzell |
Bürgermeister Carsten Ullrich erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Da der Vorsitzende und der stv. Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses nicht anwesend sind, gibt die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraße „Märzacker“ (Straßenparzelle Flur 8, Flurstück 47/4) im Ortsteil Oberzell, den Anforderungen des § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB entspricht.
| Abstimmungsergebnis: | 18 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung |
Anmerkung:
Die Abwägungsdokumentation ist als Anlage der Original-Niederschrift beigeheftet.
| Punkt 6: | Beschluss über den Erlass einer Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Märzacker“ im Ortsteil Oberzell |
Bürgermeister Carsten Ullrich erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Da der Vorsitzende und der stv. Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses nicht anwesend sind, gibt die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, gemäß § 12 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Sinntal vom 27.06.2006, in der Fassung der Ersten Nachtragssatzung vom 16.11.2010, den Erlass einer Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Märzacker“ im Ortsteil Oberzell gemäß Anlage.
| Abstimmungsergebnis: | 18 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung |
Anmerkung:
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Abweichungssatzung ist der Originalniederschrift beigeheftet und wird als amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal veröffentlicht.
| Punkt 7: | Erste Änderung des Bebauungsplanes "Ziegenberg, Die Säuheeg" der Gemeinde Sinntal im Ortsteil Altengronau gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und gemäß § 30 Abs. 3 BauGB (einfacher Bebauungsplan) --- Beschlussfassung über die Aufstellung der Bebauungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Bürgermeister Carsten Ullrich erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Da der Vorsitzende und der stv. Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses nicht anwesend sind, gibt die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Aufgrund des § 25 Hessische Gemeindeordnung (Widerstreit der Interessen) ist kein Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ziegenberg, Die Säuheeg“ (1. Änderung) im Ortsteil Altengronau.
Das Plangebiet liegt in der Ortsmitte von Altengronau zwischen dem nördlich gelegenen Friedhof und der südlich gelegenen Frankfurter Straße (L 2304).
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes (1. Änderung) umfasst mit einer Fläche von ca. 3.620 m² in der Gemarkung Altengronau in der Flur 3 jeweils die kompletten Flurstücke 21 und 26/2 (Frankfurter Str. 48/Kiosk), jeweils teilweise die Flurstücke 23 (Schulstr. 1) und 26/1, jeweils teilweise die Straßenflurstücke 25 und 27 (Gronauweg), teilweise die Straße „Brunnenweg (Flurstück 1)“ und in der Flur 4 teilweise die Straße „Am Ziegenberg (Flurstück 40/3)“ und teilweise das Friedhofsflurstück 155/2.
Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Da die Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB und zudem als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB.
Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a Abs. 3 Ziffer 2 BauGB auch bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraumes über Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren kann (Unterrichtung der Öffentlichkeit).
| Abstimmungsergebnis: | 18 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung |
| Punkt 8: | Zweite Änderung des Bebauungsplanes "Elmacker" im Ortsteil Altengronau gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) a) Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB |
Bürgermeister Carsten Ullrich erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Da der Vorsitzende und der stv. Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses nicht anwesend sind, gibt die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Aufgrund des § 25 Hessische Gemeindeordnung (Widerstreit der Interessen) ist kein Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
| zu a) | Den Beschlussvorschlägen für die Behandlung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise einiger Behörden und Träger öffentlicher Belange wird gemäß anliegender Zusammenstellung, Seiten 1 bis 21, zugestimmt. Damit wird die Abwägung nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) vollzogen. Die Zusammenstellung ist als Bestandteil und Anlage der Original-Niederschrift beizufügen. |
| Abstimmungsergebnis: | 18 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung |
Anmerkung:
Die Zusammenstellung ist als Anlage der Original-Niederschrift beigeheftet.
| zu b) | Das vorliegende Satzungsexemplar in der Fassung 11/2022 für die Aufstellung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes im Bereich „Elmacker“ der Gemeinde Sinntal im Ortsteil Altengronau, bestehend aus einer Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, einer Begründung und dem Umweltfachbeitrag, wird unter Einarbeitung der zuvor unter a) beschlossenen und berücksichtigten Anregungen und Hinweise hiermit zum Bebauungsplan erhoben und gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. |
| Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 91 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Sinntal wird gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Der Satzungsbeschluss ist gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. | |
| Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan (2. Änderung) in Kraft. |
| Abstimmungsergebnis: | 18 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung |
| Punkt 9: | Erste Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes/Bebauungsplanes "Hofwiese" im Ortsteil Oberzell gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) a) Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB |
Bürgermeister Carsten Ullrich erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Da der Vorsitzende und der stv. Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses nicht anwesend sind, gibt die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Aufgrund des § 25 Hessische Gemeindeordnung (Widerstreit der Interessen) ist kein Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
| zu a) | Den Beschlussvorschlägen für die Behandlung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise einiger Behörden und Träger öffentlicher Belange wird gemäß anliegender Zusammenstellung, Seiten 1 bis 17, zugestimmt. Damit wird die Abwägung nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) vollzogen. |
| Abstimmungsergebnis: | 18 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung |
Anmerkung:
Die Zusammenstellung ist als Anlage der Original-Niederschrift beigeheftet.
| zu b) | Das vorliegende Satzungsexemplar in der Fassung 09/2022 für die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes im Bereich „Hofwiese“ der Gemeinde Sinntal im Ortsteil Oberzell, bestehend aus einer Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, einem Vorhabensblatt Blatt 1 Freiflächenplan, einer Begründung mit Anlage 1 (dem Umweltsteckbrief), wird unter Einarbeitung der zuvor unter a) beschlossenen und berücksichtigten Anregungen und Hinweise hiermit zum Bebauungsplan erhoben und gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. |
| Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. | |
| Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 91 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen. | |
| Der Satzungsbeschluss ist gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan (1. Änderung) in Kraft. |
| Abstimmungsergebnis: | 18 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung |
| Punkt 10: | Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
Es liegen keine Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal vor.
| Punkt 11: | Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
Es liegen keine Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal vor.
| Punkt 12: | Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten |
Bürgermeister Carsten Ullrich informiert die Gemeindevertretung über wichtige Verwaltungsangelegenheiten gemäß Anlage.
Bürgermeister Carsten Ullrich bedankt sich bei den gemeindlichen Gremien und der Verwaltung für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und wünscht den Anwesenden schöne Weihnachtsfeiertage und für das Jahr 2023 Gesundheit, Glück, Lebensfreude und Zufriedenheit.
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann bedankt sich bei den Gemeindevertretern für ihre parlamentarische Arbeit im laufenden Jahr. Sie sei ehrenamtliches Engagement, dem die Öffentlichkeit Respekt zollen sollte, denn die Gemeindevertretung sei das oberste Organ in einer Gemeinde.
Die politischen Entscheidungen der Gemeinde Sinntal, die hier gefällt würden, beträfen unsere unmittelbare Umgebung, in der wir leben. Die Folgen von kommunalen Entscheidungen seien direkt für die Bürgerinnen und Bürger spürbar. Diese Entscheidungen müssten transparent, verständlich und von einem breiten Konsens getragen sein.
Die Vorsitzende wünscht den Anwesenden frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr verbunden mit der Hoffnung auf eine gesunde Zusammenkunft am 9. Januar 2023 anlässlich des Amtswechsels im Rathaus.
Die Vorsitzende erklärt um 21:32 Uhr die Sitzung für geschlossen.
| Gez. | Gez. |
| (Sperzel) | (Hartmann) |
| Schriftführer | Vorsitzende |