Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023
(GVBl. S. 90, 93), § 20 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 02.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist i.V.m. § 1 Abs. 6 und § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) vom 06.03.2013 (GVBl. S. 80), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 03.05.2018 (GVBl. S. 82), §§ 1 bis 6 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (HessKAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal in der Sitzung am 11.12.2023 folgende
Zweite Nachtragssatzung
zur Abfallsatzung der Gemeinde Sinntal vom 04.12.2018
beschlossen.
In Abschnitt TEIL II erhält der § 15 folgende Fassung:
GEBÜHREN
| (1) | Zur Deckung des Aufwandes, der ihr bei der Wahrnehmung abfallwirtschaftlicher Aufgaben entsteht, erhebt die Gemeinde Gebühren. |
| (2) | Gebührenmaßstab ist das jedem anschlusspflichtigen Grundstück gem. § 9 Abs. 8 zur Verfügung stehende Gefäßvolumen für Restmüll. Als Entsorgungsgebühr werden erhoben bei Zuteilung folgender Gefäße: |
|
|
| 50 l Gefäß | bei dreiwöchentlicher Leerung | 109,68 | € / Jahr |
|
|
| 80 l Gefäß | bei dreiwöchentlicher Leerung | 175,56 | € / Jahr |
|
|
| 120 l Gefäß | bei dreiwöchentlicher Leerung | 263,40 | € / Jahr |
|
|
| 240 l Gefäß | bei dreiwöchentlicher Leerung | 526,80 | € / Jahr |
|
|
| 1,1 cbm Gefäß | bei dreiwöchentlicher Leerung | 2.415,00 | € / Jahr |
| (3) | Restmüllsäcke mit dem Aufdruck „Restmüllsack Gemeinde Sinntal“ werden zum Stückpreis von 7,00 € für 70 l abgegeben. |
| (4) | Mit diesen Gebühren sind auch die Aufwendungen der Gemeinde für die Entsorgung von Abfällen zur Verwertung im Rahmen der Regelausstattung i. S. d. § 9 Abs. 9 a) (Papiertonne), von sperrigen Abfällen (Sperrmüll) und sonstiger, insbesondere sperriger Gartenabfälle (Gartensperrmüll) abgegolten. |
| (5) | Für die Entsorgung auf Wunsch des Anschlusspflichtigen über die Regelausstattung hinaus zugeteilter Altpapiertonnen/-container werden folgende zusätzlichen Gebühren erhoben: |
|
|
| 240 l Gefäß | bei monatlicher Leerung | 15,12 € / Jahr |
|
|
| 1,1 cbm Gefäß | bei monatlicher Leerung | 69,24 € / Jahr |
(6) | Gebührenmaßstab für die Abholung des Bioabfalls ist das jedem anschlusspflichtigen Grundstück gem. § 9 Abs. 9 b) zur Verfügung stehende Gefäßvolumen für Biomüll. Als Entsorgungsgebühr wird erhoben bei Zuteilung je Gefäß: |
|
| 120 l Gefäß |
| 67,44 € / Jahr |
|
| Jeweils bei zweiwöchentlicher Leerung in der Zeit vom 01.06. bis 30.09. und dreiwöchentlicher Leerung in der Zeit vom 01.10. bis 31.05. |
| (7) | Biomüllsäcke mit dem Aufdruck „Biomüllsack Gemeinde Sinntal“ werden zum Stückpreis von 3,30 € für 120 l abgegeben. |
Inkrafttreten
Diese Zweite Nachtragssatzung zur Abfallsatzung der Gemeinde Sinntal vom 04.12.2018 tritt am1. Januar 2024 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Sinntal, den 12.12.2023
(Siegel)