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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2023 Protokoll 17 vom 11.12.2023

Niederschrift Nr. 17

über die öffentliche Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Sinntal am Montag, dem 11. Dezember 2023, 19:30 Uhr, in dem kleinen Saal der Mehrzweckhalle im Ortsteil Sterbfritz.

TAGESORDNUNG:

1.

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.09.2023

3.

Beschlussfassung über den Erlass der Zweiten Nachtragssatzung zur Abfallsatzung (AbfS) der Gemeinde Sinntal vom 04.12.2018

4.

Beschlussfassung über den Erlass der Fünften Nachtragssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Sinntal vom 26.09.2017

5.

Beschlussfassung über den Erlass der Neunten Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Sinntal vom 21.06.2011

6.

Vorlage der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm 2023 - 2027 der Gemeinde Sinntal

7.

Beschlussfassung über einen Antrag auf Bauleitplanung für die Errichtung von einem Freiflächen-Photovoltaik-Park (Solarpark) Weiperz, Flur 6, Flurstück 90, "Am breiten Feld" - Grundsatzbeschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens

8.

Beauftragung einer Konzeption Tourismus und Kultur im Rahmen Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)

9.

Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

10.

Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

11.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten

Anwesend sind:

A) Von der Gemeindevertretung:

1.

Hartmann, Brigitte

Vorsitzende

2.

Heil, Andreas

Stv. Vorsitzender

3.

Müller, Hendrik

4.

Kohlhepp, Frank

5.

Fuß, Thomas

6.

Limpert, Elena

7.

Merx, Wilhelm

8.

Röll, Robert

9.

Ziegler, Florian

10.

Appel, Alfred

11.

Bayer, Marco

12.

Schüßler, Eugen

13.

Zirkel, Werner

14.

Henke, Lukas

15.

Gärtner, Marco

16.

Müller, Simon

Entschuldigt fehlen:

1.

Habekost, Oliver

2.

Richter, Mike

3.

Alt, Benjamin

4.

Baier, Oliver

5.

Roth, Maximilian

6.

Schüßler, Matthias

7.

Ziegler, Andreas

8.

Klement, Margot

9.

Zeller, Willi

B) Vom Gemeindevorstand:

1.

Henfling, Thomas

Bürgermeister

2.

Heinbuch, Ernst

Erster Beigeordneter

3.

Baier, Helga

4.

Blum, Gerald

Entschuldigt fehlen:

1.

Dietz, Alexander

2.

Frenz, Günter

3.

Maienschein, Olaf

4.

Sperzel, Helmut

C) Schriftführer:

Blum, Hans-Dieter

D) Von der Verwaltung:

Friedrich, Luisa

Hörnis, Amanda

Michna, Eckart

Müller, Philipp

Schneider, Annika

Ziebehl, Thomas

E) Presse:

Naumann, Marah

Kinzigtal-Nachrichten

Punkt 1:

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

Um 19:30 Uhr eröffnet die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Sitzung und begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die Presse und die Zuhörer.

Die Anwesenden gedenken in einer Schweigeminute des ehemaligen Gemeindevertreters Hermann Kötterheinrich, verstorben am 8. Dezember bzw. des aktiven Gemeindevertreters Helmut Nickolai, verstorben am 23. Oktober.

Anschließend stellt die Vorsitzende die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

Die Gemeindevertreter haben keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung zur heutigen Sitzung.

Gegen das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 16.10.2023 wurden keine Einwände vorgebracht, so dass es als genehmigt gilt.

Punkt 2:

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.09.2023

Mitteilung:

Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Bezogen auf den Haushaltsplan für das Jahr 2023 erfolgte durch die Finanzverwaltung ein Vergleich zu den Planansätzen, verbunden mit einer Hochrechnung der relevanten Erträge und Aufwendungen.

Erkennbare Veränderungen ergeben sich im Ergebnishaushalt u.a. bei dem Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft.

Hierin enthalten sind:

-

Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen

-

Erträge aus Transferleistungen (Familienleistungsausgleich)

-

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen

-

Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen

Auswirkungen ergeben sich beim Gemeindeanteil am Einkommensteueraufkommen. Gegenüber dem III. Quartal des Vorjahrs 2022 steigt das Gesamtaufkommen, bezogen auf Hessen, zwar um 27,7% an, im Vergleich zum II. Quartal 2023 sinkt es allerdings um 10,2%. Sollte sich dieser Trend bis zum Jahresende fortsetzen, würde dies gegenüber den vom HMdIS geschätzten Werten der Orientierungsdaten, die der Haushaltsplanung zugrunde lagen, hochgerechnete Wenigereinnahmen für die Gemeinde Sinntal in Höhe von rd. 192.500 Euro bedeuten.

Bei den erwarteten Ausgleichsleistungen für die Belastungen durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (Kompensationsmittel Familienleistungsausgleich) ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung keine wesentlichen Veränderungen, beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zeichnet sich eine Mindereinnahme in Höhe von rd. 3.600 Euro ab. Die Erträge aus der Schlüsselzuweisung verringern sich um rd. 1.600 Euro.

Die Gewerbesteuereinnahme beläuft sich gemäß der Jahressollstellung zum 30.09. auf 2.691.871 Euro. Im Vergleich zum Planansatz bedeutet dies Mehreinahmen in Höhe von 191.871 Euro. Bereinigt um die parallel zum Steueraufkommen sinkenden zu leistenden Umlagen (Gewerbesteuer- und Heimatumlage) betragen die Mehreinnahmen rd. 161.700 Euro. Derzeit kann allerdings noch keine verlässliche Aussage über die voraussichtliche Jahreseinnahme gemacht werden.

Bei den Grundsteuern A und B liegen die Einnahmen gemäß der Jahressollstellung zum 30.09. mit 968.544 Euro insgesamt rund 8.500 Euro unter dem Planansatz.

Im Bereich der Aufwendungen steigen die zu leistenden Zahlungen für die Kreis- und Schulumlage gegenüber der Haushaltsplanung insgesamt um 68.197 Euro an und betragen nunmehr, gemäß der endgültigen Festsetzung vom 05.10.2023 des Main-Kinzig-Kreises, 6.882.597 Euro.

Wesentliche Veränderungen ergeben sich zudem aufgrund über- und außerplanmäßiger Aufwendungen in Höhe von 194.000 Euro im Leistungsbereich „Aufnahme und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen und Asylsuchenden“ (Mitteilung 2023/213-1), für die Behebung von Schäden durch den Wasserschaden im Kindergarten Sterbfritz in Höhe von 150.000 Euro (Beschlussvorlage 2023/227-1) sowie für die Behebung von Schäden durch das Starkregenereignis vom 16./17. August 2023 in Höhe von 300.000 Euro (Beschlussvorlage 2023/2014-1).

Gemäß der als Anlage beigefügten Aufstellung errechnet sich, unter Berücksichtigung der noch nicht aussagekräftigen Gewerbesteuerveranlagungen und Steuerhochrechnungen, derzeit eine deutliche Verschlechterung der Haushaltslage im Ergebnishaushalt. Der ursprünglich geplante Überschuss im Jahresergebnis dreht ins Minus und schließt mit rd. -339.200 Euro ab.

Im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit - ergibt sich bei Betrachtung der bekannten Mehrkosten nach der Beauftragung/Umsetzung von Maßnahmen eine Verschlechterung in Höhe von 151.224 Euro. Die Mehrauszahlungen sind durch vorhandene Finanzmittel finanziert.

Die Kassenliquidität ist ohne Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites gewährleistet.

Gemäß der als Anlage beigefügten Prognose beträgt der Status zur Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Sinntal aktuell 90 von 100 möglichen Punkten. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies eine Verschlechterung um 10 Punkte. Die farbliche Beurteilung des Finanzstatus bleibt „grün“.

Punkt 3:

Beschlussfassung über den Erlass der Zweiten Nachtragssatzung zur Abfallsatzung (AbfS) der Gemeinde Sinntal vom 04.12.2018

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der Zweiten Nachtragssatzung zur Abfallsatzung (AbfS) der Gemeinde Sinntal vom 04.12.2018 gemäß Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Anmerkung:

Die von der Gemeindevertretung beschlossene „Zweite Nachtragssatzung zur Abfallsatzung (AbfS) der Gemeinde Sinntal“ ist der Originalniederschrift beigeheftet und wird als amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal veröffentlicht.

Punkt 4:

Beschlussfassung über den Erlass der Fünften Nachtragssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Sinntal vom 26.09.2017

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der Fünften Nachtragssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Sinntal vom 26.09.2017 gemäß Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Anmerkung:

Die von der Gemeindevertretung beschlossene „Fünfte Nachtragssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Sinntal“ ist der Originalniederschrift beigeheftet und wird als amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal veröffentlicht.

Punkt 5:

Beschlussfassung über den Erlass der Neunten Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Sinntal vom 21.06.2011

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der Neunten Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Sinntal vom 21.06.2011 gemäß Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Anmerkung:

Die von der Gemeindevertretung beschlossene „Neunte Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Sinntal“ ist der Originalniederschrift beigeheftet und wird als amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal veröffentlicht.

Punkt 6:

Vorlage der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm 2023 - 2027 der Gemeinde Sinntal

Bürgermeister Thomas Henfling legt für den Gemeindevorstand den Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm 2023 - 2027 der Gemeinde Sinntal vor und erläutert ihn. Eine Aussprache findet nicht statt.

Punkt 7:

Beschlussfassung über einen Antrag auf Bauleitplanung für die Errichtung von einem Freiflächen-Photovoltaik-Park (Solarpark) Weiperz, Flur 6, Flurstück 90, "Am breiten Feld" - Grundsatzbeschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die bauleitplanerische Vorbereitung eines Freiflächen PV-Parks (Solarparks) mit Modulfläche ca. 2,8 ha und Nennleistung ca. 3.498 Kilowattpeak (kWp) auf dem 3,84 ha großen Grundstück, Gemarkung Weiperz, Flur 6, Flurstück 90, „Am breiten Feld“, sollen die erforderlichen Beteiligungs- und Offenlegungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und eine Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt werden.

An Hand von Vorentwürfen für einen Bebauungsplan und eine Flächennutzungsplanänderung sind die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig gemäß Baugesetzbuch zu unterrichten.

Sämtliche Planungskosten und alle weiteren Kosten (z. B. für Maßnahmen, die sich aus der Anhörung ergeben) hat der Bauherr bzw. die Projektgesellschaft/Vorhabenträger zu tragen.

Grundsätzlich besteht für die Gemeinde keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis:

15 Ja,

0 Nein,

1 Enthaltung

Punkt 8:

Beauftragung einer Konzeption Tourismus und Kultur im Rahmen Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

Beschluss:

1.

Die Gemeindevertretung befürwortet grundsätzlich das Vorhaben, im Rahmen von interkommunaler Zusammenarbeit kommunale Aufgaben bürgernah, effektiv und kostensparend zu erledigen und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Gemeindevertretung nimmt weiter davon Kenntnis, dass in verschiedenen Gesprächen zwischen der Gemeinde Sinntal und den Städten Schlüchtern und Steinau an der Straße das Interesse an einer gemeinsamen Ausrichtung der Tourismus- und Kulturarbeit, auch im Bereich Museen, im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit bekundet wurde. Hierzu soll in einem ersten Schritt eine Konzeption zur Ausgestaltung einer zukünftigen Kooperation erarbeitet werden.

2.

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, eine Konzeption zur gemeinsamen Ausrichtung der Tourismus- und Kulturarbeit im Städte- und Gemeindeverbund im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit zu beauftragen. Für eine solche Konzeption zur Bildung einer Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) ist die finanzielle Förderung über LEADER (SPESSARTregional) vorgesehen.

3.

Gleichzeitig soll eine juristische, steuerliche und organisatorische Beurteilung die ideale Organisationsform einer solchen Kooperation begutachten.

4.

Die Ergebnisse der Konzeption sind der Gemeindevertretung zur finalen Beschlussfassung hinsichtlich des weiteren Vorgehens vorzulegen.

Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 7.500,00 € sind im Haushaltsplan 2024 bei der Kostenstelle 5750101.677900 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Punkt 9:

Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

Es liegen keine Anträge vor.

Punkt 10:

Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

Es liegen keine Anfragen vor.

Punkt 11:

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Thomas Henfling informiert die Gemeindevertretung über wichtige Verwaltungsangelegenheiten gemäß Anlage.

In ihrem weihnachtlichen Grußwort bedankt sich die Vorsitzende bei den Gemeindevertretern für die ehrenamtliche parlamentarische Tätigkeit im ablaufenden Jahr. Denn auf keiner anderen staatlichen Ebene seien die Folgen von Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger spürbarer. In ihren Dank bezieht sie auch die Damen und Herren des Gemeindevorstands und der Gemeindeverwaltung ein. Dass Sinntals Rathaus trotz aller Krisen den Betrieb am Laufen gehalten habe, sei auch den engagierten Damen und Herren zu verdanken, die sich trotz angespannter Personallage und hoher Belastung so tatkräftig für ihr Sinntal und seine Bürgerinnen und Bürger einsetzten.

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann erklärt die Sitzung um 20:45 Uhr für geschlossen.

gez.  —  gez.
(Blum)  —  (Hartmann)
Schriftführer  —  Vorsitzende