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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Schiedsamtsbezirk Sinntal

Beschluss

Gemäß § 5 Abs. 1 des Hess. Schiedsamtsgesetzes (HschAG) vom 31.10.2001

(GVBI. I S 434) in Verbindung mit § 5 der Verhaltungsvorschrift zum Hessischen

Schiedsamtsgesetz (VVHSchAG) vom 11.12.2006 (JMBI. 2007 S. 5) wird die Wahl

der nachstehend aufgeführten Person bestätigt:

Schiedsamtsbezirk

Schiedsperson

Stellvertreter

Sinntal

Winfried Karg

Hans-Dieter Blum

36391 Sinntal-

Mottgers

36391 Sinntal-

Züntersbach

Gelnhausen, den 29.11.2022

Der Direktor des Amtsgerichts

gez. Lang

Richterin am Amtsgericht

als ständige Vertreterin eines Direktors

Der Schiedsmann ist während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus im Ortsteil Sterbfritz zu erreichen.