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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift Nr. 28 über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal

am Montag, den 08. Dezember 2025, 19:30 Uhr,

in dem kleinen Saal der Mehrzweckhalle im Ortsteil Sterbfritz

Anwesend waren:
Gemeindevertretung:

Hartmann, Brigitte

Vorsitzende

Habekost, Oliver

stv. Vorsitzender

Heil, Andreas

stv. Vorsitzender

Neumann, Alexander

Gemeindevertreter

Kohlhepp, Frank

Gemeindevertreter

Alt, Benjamin

Gemeindevertreter

Fuß, Thomas

Gemeindevertreter

Merx, Wilhelm

Gemeindevertreter

Baier, Oliver

Gemeindevertreter

Röll, Robert

Gemeindevertreter

Ziegler, Florian

Gemeindevertreter

Appel, Alfred

Gemeindevertreter

Roth, Maximilian

Gemeindevertreter

Zirkel, Werner

Gemeindevertreter

Brasch, Claudius

Gemeindevertreter

Gärtner, Marco

Gemeindevertreter

Müller, Simon

Gemeindevertreter

Gemeindevorstand:

Henfling, Thomas

Bürgermeister

Heinbuch, Ernst

Erster Beigeordneter

Baier, Helga

Beigeordnete

Blum, Gerald

Beigeordneter

Dietz, Alexander

Beigeordneter

Maienschein, Olaf

Beigeordneter

Sperzel, Helmut

Beigeordneter

Gemeindeverwaltung:

Holzinger, Jonas

Schriftführer

Michna, Eckart

Blum, Hans-Dieter

Winhold, Nadja

Karg, Winfried

Schiefer, Michaela

Entschuldigt:

Müller, Hendrik

Gemeindevertreter

Limpert, Elena

Gemeindevertreterin

Bayer, Marco

Gemeindevertreter

Schüßler, Eugen

Gemeindevertreter

Schüßler, Matthias

Gemeindevertreter

Ziegler, Andreas

Gemeindevertreter

Dörpfeld, Frank

Gemeindevertreter

Zeller, Willi

Gemeindevertreter

Frenz, Günter

Beigeordneter

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.09.2025

3.

Beschlussfassung über den Erlass der Sechsten Nachtragssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Sinntal vom 26.09.2017

4.

Beschlussfassung über den Erlass der Zehnten Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Sinntal vom 21.06.2011

5.

Beschlussfassung über den Erlass der Zweiten Nachtragssatzung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Sinntal

6.

Beschlussfassung über den Erlass der Zweiten Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Sinntal

7.

Vorlage der Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm 2025 - 2029 der Gemeinde Sinntal

8.

Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am breiten Feld (westlich des Weiperzberges)" für die Errichtung eines Freiflächen-Photovoltaik-Parks (Solarpark) im Ortsteil Weiperz

9.

Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sinntal im Bereich „Am breiten Feld (westlich des Weiperzberges)“ für die Errichtung eines Freiflächen-Photovoltaik-Parks (Solarpark) im Ortsteil Weiperz

  1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB)
  2. Beschlussfassung über die Annahme der Flächennutzungsplanänderung (Feststellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 6 BauGB)

10.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am breiten Feld (westlich des Weiperzberges)“ für die Errichtung eines Freiflächen-Photovoltaik-Parks (Solarpark) im Ortsteil Weiperz

  1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB)
  2. Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 91 HBO

11.

Stellungnahme der Gemeinde Sinntal zum Regionalplan-Entwurf Südhessen 2025 im Rahmen der Beteiligung und Offenlegung zur geplanten Neuaufstellung gemäß Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG)

12.

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) - Gründung eines Vereins "Tourismus Verbund Bergwinkel e. V."

13.

Kooperationsvereinbarung über eine Interkommunale Zusammenarbeit für die Einsammlung und die Beförderung von Abfällen im Main-Kinzig-Kreis zwischen der Gemeinde Sinntal und dem Main-Kinzig-Kreis

14.

Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

14.1

Antrag der CDU-Fraktion vom 15.09.2025 (ursprünglicher Antrag vom 10.08.2025) zur Verbesserung der Pflegeinfrastruktur in der Gemeinde Sinntal

15.

Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

15.1

Beantwortung der Anfrage der BWG-Fraktion vom 21.11.2025 betreffend Ergebnisse der Mitgliedschaft bei den Klima-Kommunen Hessen

15.2

Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.11.2025 betreffend die Engstelle in der Ortsdurchfahrt Jossa

16.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten

Punkt 1:

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

Um 19.33 Uhr eröffnet die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Sitzung und begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die Presse und die Zuhörer.

Anschließend stellt sie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

Die Gemeindevertreter haben keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung zur heutigen Sitzung.

Gegen das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 15.09.2025 wurden keine Einwände vorgebracht.

Punkt 2:

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.09.2025

Bürgermeister Thomas Henfling gibt die Mitteilung des Gemeindevorstandes bekannt.

Mitteilung:

Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Bezogen auf den Haushaltsplan für das Jahr 2025 erfolgte durch die Finanzverwaltung ein Vergleich zu den Planansätzen, verbunden mit einer Hochrechnung der relevanten Erträge und Aufwendungen.

Erkennbare Veränderungen ergeben sich im Ergebnishaushalt u.a. bei dem Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft.

Hierin enthalten sind:

-

Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen

-

Erträge aus Transferleistungen (Familienleistungsausgleich)

-

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen

-

Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen

Auswirkungen ergeben sich beim Gemeindeanteil am Einkommensteueraufkommen. Gegenüber dem III. Quartal des Vorjahrs 2024 steigt das Gesamtaufkommen, bezogen auf Hessen, um 3,26% an, im Vergleich zum II. Quartal 2025 sinkt es um 5,07 %. Sollte sich dieser Trend bis zum Jahresende fortsetzen, würde dies gegenüber den vom HMdI geschätzten Werten der Orientierungsdaten, die der Haushaltsplanung zugrunde lagen, hochgerechnete Mindereinnahmen für die Gemeinde Sinntal in Höhe von rd. 299.600 Euro bedeuten.

Bei den erwarteten Ausgleichsleistungen für die Belastungen durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (Kompensationsmittel Familienleistungsausgleich) ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung keine wesentlichen Veränderungen, beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zeichnet sich eine geringfügige Mehreinnahme in Höhe von rd. 800 Euro ab. Die Erträge aus der Schlüsselzuweisung vermindern sich um rd. 3.000 Euro.

Die Gewerbesteuereinnahme beläuft sich gemäß der Jahressollstellung zum 30.09. auf

4.098.676 Euro und liegt damit ca. 1.349.400 Euro über dem Wert des Vorquartals. Im Vergleich zum Planansatz bedeutet dies Mehreinnahmen in Höhe von 1.698.676 Euro. Bereinigt um die parallel zum Steueraufkommen steigenden zu leistenden Umlagen (Gewerbesteuer- und Heimatumlage) betragen die Mehreinnahmen rd. 1.445.800 Euro. Derzeit kann allerdings noch keine verlässliche Aussage über die voraussichtliche Jahreseinnahme gemacht werden.

Bei den Grundsteuern A und B liegen die Einnahmen gemäß der Jahressollstellung zum 30.09. mit 1.485.916 Euro insgesamt rund 60.100 Euro unter den Planansätzen.

Im Bereich der Aufwendungen reduzieren sich die zu leistenden Zahlungen für die Kreis- und Schulumlage gegenüber der Haushaltsplanung insgesamt um 1.757 Euro und betragen nunmehr, gemäß der vorläufigen Festsetzung vom 10.06.2025 des Main-Kinzig-Kreises, 8.116.243 Euro.

Gemäß der als Anlage beigefügten Aufstellung errechnet sich, unter Berücksichtigung der noch nicht aussagekräftigen Gewerbesteuerveranlagungen und Steuerhochrechnungen, derzeit eine deutliche Verbesserung der Haushaltslage im Ergebnishaushalt. Das ursprünglich negative Jahresergebnis dreht ins Plus und schließt mit einem Überschuss in Höhe von rd. 724.870 Euro ab.

Im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit - ergibt sich bei Betrachtung der bekannten Mehrkosten nach der Beauftragung/Umsetzung von Maßnahmen eine Verschlechterung in Höhe von 141.467,64 Euro. Die Mehrauszahlungen sind durch vorhandene Finanzmittel finanziert.

Die Kassenliquidität ist ohne Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites gewährleistet.

Gemäß der als Anlage beigefügten Prognose beträgt der Status zur Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Sinntal 100 von 100 möglichen Punkten. Die farbliche Beurteilung des Finanzstatus bleibt „grün“.

Punkt 3:

Beschlussfassung über den Erlass der Sechsten Nachtragssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Sinntal vom 26.09.2017

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frank Kohlhepp gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der Sechsten Nachtragssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Sinntal vom 26.09.2017 gemäß Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Anmerkung:

Die von der Gemeindevertretung beschlossene „Sechste Nachtragssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Sinntal vom 26.09.2017“ ist der Originalniederschrift beigeheftet und wird als amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal veröffentlicht.

Punkt 4:

Beschlussfassung über den Erlass der Zehnten Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Sinntal vom 21.06.2011

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frank Kohlhepp gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der Zehnten Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Sinntal vom 21.06.2011 gemäß Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Anmerkung:

Die von der Gemeindevertretung beschlossene „Zehnte Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Sinntal vom 21.06.2011“ ist der Originalniederschrift beigeheftet und wird als amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal veröffentlicht.

Punkt 5:

Beschlussfassung über den Erlass der Zweiten Nachtragssatzung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Sinntal

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frank Kohlhepp gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Zweite Nachtragssatzung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Sinntal vom 29.11.2021 gemäß Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Anmerkung:

Die von der Gemeindevertretung beschlossene „Zweite Nachtragssatzung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Sinntal vom 29.11.2021“ ist der Originalniederschrift beigeheftet und wird als amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal veröffentlicht.

Punkt 6:

Beschlussfassung über den Erlass der Zweiten Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Sinntal

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frank Kohlhepp gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Zweite Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Sinntal vom 29.11.2021 gemäß Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Anmerkung:

Die von der Gemeindevertretung beschlossene „Zweite Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Sinntal vom 29.11.2021“ ist der Originalniederschrift beigeheftet und wird als amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal veröffentlicht.

Punkt 7:

Vorlage der Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm 2025 - 2029 der Gemeinde Sinntal

Bürgermeister Thomas Henfling legt für den Gemeindevorstand den Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm 2025 - 2029 der Gemeinde Sinntal vor und erläutert ihn.

Eine Aussprache findet nicht statt.

Punkt 8:

Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am breiten Feld (westlich des Weiperzberges)" für die Errichtung eines Freiflächen-Photovoltaik-Parks (Solarpark) im Ortsteil Weiperz

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Robert Röll gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Dem in der Anlage beigefügten Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, für die Errichtung eines Freiflächen-Photovoltaik-Parks (Solarpark) im Bereich „Am breiten Feld (westlich des Weiperzberges)“ im Ortsteil Weiperz mit der Vorhabenträgerin, der Anlageneigentümerin (der Firma Greeno Solarprojekt 124 GmbH & Co. KG, Fürther Str. 252, 90429 Nürnberg - vertreten durch die Greeno Komplementär GmbH) wird zugestimmt.

Der Vertrag ist als Bestandteil und Anlage der Original-Niederschrift beizufügen.

Abstimmungsergebnis:

15 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung

Anmerkung:

Auf Grund des § 25 Hess. Gemeindeordnung ist der Gemeindevertreter Oliver Habekost von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und hat den Sitzungsraum verlassen.

Punkt 9:

Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sinntal im Bereich „Am breiten Feld (westlich des Weiperzberges)“ für die Errichtung eines Freiflächen-Photovoltaik-Parks (Solarpark) im Ortsteil Weiperz

  1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB)
  2. Beschlussfassung über die Annahme der Flächennutzungsplanänderung (Feststellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 6 BauGB)

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlagen TOP 9 und 10 des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Robert Röll gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

Beschluss:

zu a)

Den Beschlussvorschlägen für die Behandlung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise einiger Träger öffentlicher Belange wird gemäß anliegender Zusammenstellung, Seiten 1 bis 17, zugestimmt. Damit wird die Abwägung nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) vollzogen.

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes bleibt infolgedessen inhaltlich unverändert.

Die Zusammenstellung ist als Bestandteil und Anlage der Original-Niederschrift beizufügen.

Abstimmungsergebnis:

15 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung

zu b)

Das vorliegende Feststellungsexemplar in der Fassung vom 17.11.2025 für die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sinntal für das Gebiet "Am breiten Feld (westlich des Weiperzberges)" für die Errichtung eines Freiflächen-Photovoltaik-Parks (Solarpark) im Ortsteil Weiperz, bestehend aus einer Planzeichnung mit Legende, wird hiermit nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) festgestellt. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

Der Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB beizufügen.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Planunterlagen an das Regierungspräsidium in Darmstadt zur Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB weiterzuleiten. Die Bekanntmachung einer späteren Genehmigung und der Wirksamkeit der 12. Flächennutzungsplanänderung würden im Anschluss erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

15 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung

Anmerkung:

Auf Grund des § 25 Hess. Gemeindeordnung ist der Gemeindevertreter Oliver Habekost von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und hat den Sitzungsraum verlassen.

Punkt 10:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am breiten Feld (westlich des Weiperzberges)“ für die Errichtung eines Freiflächen-Photovoltaik-Parks (Solarpark) im Ortsteil Weiperz

  1. Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB)
  2. Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 91 HBO

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Robert Röll gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

Beschluss:

zu a)

Den Beschlussvorschlägen für die Behandlung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise einiger Behörden und Träger öffentlicher Belange wird gemäß anliegender Zusammenstellung, Seiten 1 bis 17, zugestimmt. Damit wird die Abwägung nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) vollzogen.

Die Zusammenstellung ist als Bestandteil und Anlage der Original-Niederschrift beizufügen.

Abstimmungsergebnis:

15 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung

zu b)

Das vorliegende Bebauungsplansatzungsexemplar in der Fassung vom 17.11.2025 mit Grünordnungsplan, bestehend aus einer Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und einer Begründung mit Umweltbericht, wird unter Einarbeitung der zuvor unter a) beschlossenen und berücksichtigten Anregungen und Hinweise hiermit zum Bebauungsplan erhoben und gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen.

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB beizufügen.

Abstimmungsergebnis:

15 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung

Anmerkung:

Auf Grund des § 25 Hess. Gemeindeordnung ist der Gemeindevertreter Oliver Habekost von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und hat den Sitzungsraum verlassen.

Punkt 11:

Stellungnahme der Gemeinde Sinntal zum Regionalplan-Entwurf Südhessen 2025 im Rahmen der Beteiligung und Offenlegung zur geplanten Neuaufstellung gemäß Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG)

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Robert Röll gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die anliegende Stellungnahme seitens der Gemeinde Sinntal mit vorgebrachten Anträgen auf Änderung des Regionalplan-Entwurfes Südhessen 2025 im Rahmen der Beteiligung und Offenlegung gemäß Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) in Verbindung mit Raumordnungsgesetz (ROG) wird gebilligt und beschlossen.

Die Stellungnahme ist als Bestandteil und Anlage der Original-Niederschrift beizufügen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Punkt 12:

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) - Gründung eines Vereins "Tourismus Verbund Bergwinkel e. V."

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frank Kohlhepp gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal

1.

nimmt Kenntnis von der Planung der Gemeinde Sinntal und den Städten Steinau an der Straße und Schlüchtern zur Bildung einer Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) Bergwinkel sowie von der geplanten Gründung des Vereins „Tourismus Verbund Bergwinkel e. V;

2.

nimmt Kenntnis von dem Gutachten zur Bildung einer touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) Bergwinkel sowie den Entwürfen der Vereinssatzung und der Geschäftsordnung des Vorstandes;

3.

stimmt der Gründung eines Tourismusvereins für den Bergwinkel im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) der Städte Schlüchtern und Steinau sowie der Gemeinde Sinntal zu. Der Kooperationsverbund ist dauerhaft einzurichten, mindestens jedoch auf 5 Jahre;

4.

nimmt Kenntnis von der geplanten finanziellen Ausstattung des zu gründenden Vereins in Höhe von bis zu 150.000,00 € pro Jahr mit folgender Aufteilung:

Schlüchtern

70.000,00 €

Steinau

50.000,00 €

Sinntal

30.000,00 €,

5.

beauftragt den Gemeindevorstand, gemeinsam mit den Städten Steinau und Schlüchtern einen sogenannten Gruppenantrag der miteinander kooperierenden Kommunen beim Land Hessen zur Förderung für diese Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zu stellen. Darüber hinaus wird der Gemeindevorstand beauftragt, eine vertragliche Regelung auszuarbeiten, wie die Interkommunale Zusammenarbeit durchgeführt wird;

6.

nimmt die Förderung der IKZ in Höhe von einmalig 75.000,00 € zur Kenntnis.

Die finanziellen Mittel in Höhe von bis zu 30.000,00 € sind im Haushaltsplan 2026 unter der Kostenstelle 5750101.7128 (EGHH) bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Punkt 13:

Kooperationsvereinbarung über eine Interkommunale Zusammenarbeit für die Einsammlung und die Beförderung von Abfällen im Main-Kinzig-Kreis zwischen der Gemeinde Sinntal und dem Main-Kinzig-Kreis

Bürgermeister Thomas Henfling zieht die Vorlage zur Beschlussfassung zurück und erklärt, dass diese zunächst im Haupt- und Finanzausschuss weiter beraten wird.

Punkt 14:

Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

Punkt 14.1:

Antrag der CDU-Fraktion vom 15.09.2025 (ursprünglicher Antrag vom 10.08.2025) zur Verbesserung der Pflegeinfrastruktur in der Gemeinde Sinntal

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Andreas Heil zieht die Vorlage zur Beschlussfassung zurück und erklärt, dass diese zunächst im Ausschuss für Soziales, Familie und Demographie weiter beraten wird.

Punkt 15:

Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

Punkt 15.1:

Beantwortung der Anfrage der BWG-Fraktion vom 21.11.2025 betreffend Ergebnisse der Mitgliedschaft bei den Klima-Kommunen Hessen

Bürgermeister Thomas Henfling beantwortet die Anfrage der BWG-Fraktion vom 21.11.2025 betreffend die Ergebnisse der Mitgliedschaft bei der Klima-Kommen Hessen wie folgt:

1.

Sind die unter den Maßnahmenblättern zur Beschreibung der Projekte bezeichneten Klimaschutzmaßnahmen beginnend mit Projekt 1 bis Projekt 4 und Projekt 6 und 7 und Projekt 10, 11 und 13, 14 mit dem als voraussichtlich bezeichneten Termin zur Fertigstellung im Jahr 2025 zum Jahresende 2025 auch tatsächlich umgesetzt oder teilumgesetzt?

-

Die PV-Anlagen auf den Wasseraufbereitungsanlagen in Mottgers, Weichersbach und Züntersbach (Maßnahmen 1-3) sind installiert und in Betrieb genommen.

-

Der Auftrag zur Erneuerung der Pumptechnik in der Pumpstation im Ortsteil Züntersbach (Maßnahme 4) wurde vergeben. Die Ausführung soll im ersten Quartal 2026 erfolgen.

-

Der Austausch der Pumpen in den Schwimmbädern in Altengronau und Sterbfritz (Maßnahmen 6 und 7) ist in Vorbereitung und soll vor Beginn der Badesaison 2026 erfolgen.

-

Der Austausch der Heizungsanlagen im Mehrfamilienhaus in der Hofwiesenstraße in Mottgers (Maßnahme 10) und im Feuerwehrhaus in Jossa (Maßnahme 11) ist noch nicht erfolgt. Hier befindet sich die Bauverwaltung in Abstimmung mit den Förderstellen. Ein geförderter Austausch stellt sich aus heutiger Sicht jedoch als schwierig und voraussichtlich nicht als wirtschaftlich dar.

-

Bezüglich der Hochwasserschutzmaßnahmen am „Kringelgraben“ in Oberzell haben mehrere Behördentermine stattgefunden. Die Wasserbehörde hat grundsätzlich keine Bedenken gegen den Einbau eines Totholz- und Geschiebefangs. Da der vorgesehene Standort jedoch im LSG „Grund- und Bergwiesen“ liegt, ist zwingend eine Stellungnahme der UNB mit Prüfung/Genehmigung notwendig.

Die Hochwassergefahr um den Kringelgraben in Bezug auf HQ100 (Hundertjähriges Hochwasser) wird derzeit mit einem Fachbüro besprochen.

Die Ortslage stellt grundsätzlich ein Problem dar, da die Studie von 2012 bereits drei Stellen lokalisiert hat, die HQ100 nicht erfüllen, sowie drei weitere, die gerade so HQ100 erfüllen. Es ist davon auszugehen, dass sich Überflutungen trotz aller durchführbaren Maßnahmen nicht verhindern lassen.

-

Die Erstellung einer Starkregengefahrenanalyse (Maßnahme 14) für die Gemeinde Sinntal wurde beauftragt und befindet sich in Arbeit.

2.

Falls dies nicht der Fall ist, was sind die Gründe?

Die Aufgaben zur Umsetzung der Maßnahmen werden entsprechend der Leistungsfähigkeit der Gemeindeverwaltung verfolgt.

3.

Konnten für Klimaschutzmaßnahmen, für die laut dem Aktionsplan bisher keine Förder-programme zur Verfügung stehen, inzwischen doch Förderprogramme identifiziert werden?

Nein

4.

Sind weitere Maßnahmen über die aktuell dokumentierten Maßnahmen 1 bis 15 hinaus vorgesehen?

Gegenwärtig nicht

5.

Wenn ja, können diese mit Förderprogrammen begleitet werden?

entfällt

6.

Welche Ergebnisse weist der bisherige Austausch mit den bayrischen Nachbarkommunen im Falle von Starkregenereignissen auf?

Der Austausch hat bislang zu keinen neuen bzw. weiteren Erkenntnissen geführt.

7.

Sind gemeindeübergreifende Maßnahmen mit den bayrischen Nachbarkommunen für den Hochwasserschutz insbesondere im Falle von Starkregenereignissen geplant?

Konkret sind derzeit keine gemeinsamen Maßnahmen geplant.

8.

Gibt es inzwischen ein gemeindliches Frühwarnsystem zum Schutz der Bevölkerung und wie wird dieses aktiviert?

Nein, der MKK ist damit beschäftigt, ein solches System aufzubauen und zu betreiben.

Punkt 15.2:

Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.11.2025 betreffend die Engstelle in der Ortsdurchfahrt Jossa

Bürgermeister Thomas Henfling beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.11.2025 betreffend die Engstelle Jossa wie folgt:

1.

Aktueller Stand der Verhandlungen mit den Eigentümern:

Wie weit sind die Gespräche zur Beseitigung der Engstelle fortgeschritten?

Zielführende Verhandlung konnten mit der Grundstückseigentümerin des Grundstücks „Spessartstraße 36“ nicht geführt werden.

Die Eigentümer des Grundstücks „Spessartstraße 38“ sind bereit, der Gemeinde das Grundstück zu übertagen.

Für den Erwerb und Abriss stehen grundsätzlich Mittel im Haushalt zur verfügen.

Darüber hinaus ist das Projekt im IKEK enthalten. Eine Förderung ist jedoch nur möglich, wenn ein Nachnutzungskonzept vorliegt.

2.

Geplante Lösung durch Hessen Mobil:

Welche konkreten Maßnahmen oder Lösungen werden von Hessen Mobil angestrebt, um die Engstelle zu entschärfen?

Soweit der Gemeinde bekannt: keine. Die Engstelle wird nicht als Unfallschwerpunkt betrachtet. Die Straße ist ausgebaut und in einem ordnungsgemäßen Zustand.

3.

Abriss des einsturzgefährdeten Gebäudes:

Warum wurde das neben der Schreinerei befindliche, einsturzgefährdete Gebäude bisher nicht abgerissen?

Hier liegt keine Zuständigkeit der Gemeinde vor.

Punkt 16:

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten

1.

Der Gemeindevorstand hat folgende Aufträge und Leistungen vergeben:

a)

Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten in den Ortsteilen Sterbfritz, Weichersbach, Weiperz und Züntersbach an die Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG, Aschaffenburg.

b)

Aufträge für die Ersatzbeschaffung von einem

-

Dienstfahrzeug für die Gemeindeverwaltung

-

Betriebsfahrzeug für den Bauhof

an das DB-Autohaus, 97424 Schweinfurt.

c)

Auftrag zum Austausch der Tür- und Fensterelemente im Eingangsfoyer des Hauses der Begegnung Schwarzenfels an die Bau- und Möbelschreinerei Lang in Schlüchtern.

d)

Vergabe der Ingenieurleistung für die

-

Lph. 7 bis 9 für den Straßenausbau der Schulstraße im Ortsteil Altengronau

-

Lph. 1 bis 5 für den Radwegebau zwischen Altengronau und Neuengronau

an ein Ingenieurbüro aus Gründau.

e)

Aufträge für den Neubau des Kindergartens in Sinntal-Sterbfritz für die

-

Zimmererarbeiten an die Firma K.J. Kress GmbH & Co.KG, Sinntal-Altengronau

-

Dachdeckerarbeiten an die Dachklempnerei Risse GmbH, Dahlen

f)

Auftrag für die Sanierung des Pumpwerks Züntersbach an die Firma Eliquo Stulz GmbH, Grafenhausen

Ingenieurleistungen:

105.993 €

Bauausgaben und Lieferungen:

1.365.411 €

Gesamtauftragswert:

1.471.344 €

2.

Bewilligung einer Vereinszuwendung

Der Gemeindevorstand hat der Sportgemeinschaft Jossa 1949 e. V. eine Zuwendung für die Anschaffung eines Mähroboters bewilligt.

3.

Bildung von Wahlbezirken für die Kommunalwahl am 15. März 2026

Der Gemeindevorstand hat für die Durchführung der Kommunalwahlen

a)

folgende „Allgemeine Wahlbezirke“ gebildet:

Wahl-

bezirk-Nr.

Abgrenzung der Wahlbezirke

Lage des Wahlraums

01

Ortsbezirk Altengronau

Schule, Schulstraße 23

02

Ortsbezirk Breunings

Dorfgemeinschaftshaus, Eisbachstraße 6

03

Ortsbezirk Jossa

Feuerwehrhaus, Spessartstraße 6

04

Ortsbezirk Mottgers

Dorfgemeinschaftshaus, Brückenwiese

05

Ortsbezirk Neuengronau

Feuerwehrhaus, Ringstraße 17a

06

Ortsbezirk Oberzell

Bürgerhaus, Sinntalstraße 26

07

Ortsbezirk Sannerz

Schule, Birkenweg 7

08

Ortsbezirk Schwarzenfels

Haus der Begegnung -

Alte Schule,

Karl-Freund-Str. 9

09

Ortsbezirk Sterbfritz

Mehrzweckhalle, Am Rathaus 10

(großer Saal)

10

Ortsbezirk Weichersbach

Mehrzweckraum, Forellenweg 4

11

Ortsbezirk Weiperz

Sportheim Weiperz, Im Reit

12

Ortsbezirk Züntersbach

Sportheim, Schmiedegasse 15

und

b)

folgende „Briefwahlbezirke“ gebildet:

Wahl-

bezirk-Nr.

Abgrenzung der Wahlbezirke

Lage des Wahlraums

jeweils im Ortsteil Sterbfritz

B01

Briefwahlbezirk 1

Altengronau, Breunings,

Jossa, Neuengronau

Rathaus, Sozialraum

B02

Briefwahlbezirk 2

Mottgers, Oberzell,

Schwarzenfels

Rathaus, Sitzungssaal

B03

Briefwahlbezirk 3

Sterbfritz, Weiperz

Mehrzweckhalle, TV-Raum OG

B04

Briefwahlbezirk 4

Sannerz, Weichersbach,

Züntersbach

Mehrzweckhalle, kleiner Saal

4.

Vorläufiger Jahresabschluss der KHV Kinzigtal Spessart für das Geschäftsjahr 2024

Der Gemeindevorstand hat dem vorläufigen Jahresabschluss der KHV Kinzigtal Spessart für das Geschäftsjahr 2024 zugestimmt.

Der Überschuss wird anteilig an die Mitglieder verteilt und basiert auf der Betriebsfläche (Holzboden).

5.

Rahmenvereinbarung zur Herstellung und Erneuerung von Hausanschlussleitungen an die Wasserversorgungs- und Abwassersammelleitungen

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag (Rahmenvereinbarung für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026) für die Herstellung und Erneuerung von Hausanschlussleitungen an die Wasserversorgungs- und Abwassersammelleitungen und Instandsetzung von Wasser- und Kanalrohrbrüchen sowie Regulierungen an Kanalschächten, Sinkkästen und Wasserleitungsschieberkappen in den Ortsteilen der Gemeinde Sinntal an das Bauunternehmen Theo Hahn GmbH & Co. KG Bauunternehmung vergeben.

6.

Einnahmen der Schwimmbäder in der Badesaison 2025

In der Badesaison 2025 wurden im Naturbad Altengronau 25.194,90 Euro brutto, entsprechend 23.546,70 Euro netto (7%) vereinnahmt.

(Vergleich 2024 = 25.084,80 Euro brutto bzw. 23.443,75 Euro netto (7%)).

Im Freischwimmbad Sterbfritz wurden 23.926,95 Euro brutto, entsprechend 22.360,77 Euro netto (7%) vereinnahmt.

(Vergleich 2024 = 31.574,10 Euro brutto bzw. 29.508,85 Euro netto (7%)).

Insgesamt wurden somit 49.121,85 Euro brutto, entsprechend 45.907,47 Euro netto (7%) aus dem Verkauf von Eintrittskarten vereinnahmt.

(Vergleich 2024 = 56.658,90 Euro brutto bzw. 52.952,60 Euro netto (7%)).

Die Einnahmen setzen sich aus folgenden Kartenverkäufen zusammen (in Klammern die Vergleichszahlen des Vorjahres):

Altengronau

Sterbfritz

Familienjahreskarten

22

(17)

46

(50)

Familienjahreskarten alleinerziehend

6

(4)

5

(3)

Jahreskarten für Erwachsene

20

(15)

65

(43)

Jahreskarten für Schüler

41

(41)

107

(113)

Zehnerkarten für Erwachsene

70

(74)

67,5

(89)

Zehnerkarten für Schüler

43

(26)

39

(44)

Tageskarten für Erwachsene

3.130

(3.296)

1.499

(2.883)

Tageskarten für Schüler

1.904

(2.057)

1.314

(2.410)

Abendschwimmen Erwachsene

419

(428)

184

(335)

Abendschwimmen Schüler

184

(159)

115

(222)

7.

Verkauf von einem Baugrundstück im Birkenweg in Sannerz

Der Gemeindevorstand hat den Rückkauf des Baugrundstücks im "Birkenweg" in Sannerz, Flur 2, Flurstück 17/4, mit 806 m² (aus ehemaligem Hofgrundstück/Gemeindehaus Ahornstraße 2) und den Weiterverkauf des Grundstücks an Bauinteressenten aus Oberzell beschlossen.

Der Ortsbeirat Sannerz wurde zu dem Weiterverkauf des Grundstückes angehört.

8.

Tätigkeitsbericht des Gemeindevorstandes

a)

Anzahl der Sitzungen des Gemeindevorstandes im Jahr 2025

Der Gemeindevorstand hat im Jahr 2025 (bis einschließlich 08.12.2025) insgesamt 22 Sitzungen abgehalten.

b)

Anzahl der Tagesordnungspunkte

Der Gemeindevorstand hat in den 22 Sitzungen insgesamt 284 Tagesordnungspunkte inkl. Mitteilungen über Verwaltungsvorgänge des Bürgermeisters behandelt.

c)

Vergabe von Aufträgen

Der Gemeindevorstand hat im Jahre 2025 Aufträge mit einem Gesamtvolumen von 3.184.459 Euro vergeben.

Davon entfallen auf Bauaufträge und Lieferungen 2.774.300 Euro und auf Ingenieurleistungen 410.159 Euro.

Die Vorsitzende erklärt um 21:21 Uhr die Sitzung für geschlossen und dankt den Anwesenden wie zuvor Bürgermeister Henfling für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Jahr 2025.

In ihrem weihnachtlichen Grußwort bedankt sich die Vorsitzende Brigitte Hartmann bei der Gemeindevertreterin Elena Limpert und bei den Herren Gemeindevertretern für ihre ehrenamtliche parlamentarische Tätigkeit im ablaufenden Jahr und bezieht in ihren Dank auch die Damen und Herren des Gemeindevorstands und der Gemeindeverwaltung ein.

gez.

gez.

(Holzinger)

Schriftführer

(Hartmann)

Vorsitzende der Gemeindevertretung