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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Zweiter Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung

Zweiter Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Sinntal

vom 29.11.2021

Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), der §§ 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben v. 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und des § 42 der Friedhofsordnung der Gemeinde Sinntal vom 29.11.2021 hat die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 08.12.2025 für die Friedhöfe der Gemeinde Sinntal folgende

Zweite Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührenordnung

der Gemeinde Sinntal vom 29.11.2021

beschlossen:

Artikel 1

In Abschnitt I „Gebührenpflicht“ erhält der § 1 folgende Fassung:

§ 1 - Gebührenerhebung

Für die Inanspruchnahme (Benutzung) der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofsordnung der Gemeinde Sinntal vom 29.11.2021 und der erlassenen Nachtragssatzungen sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen (gebührenpflichtige Leistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.

In Abschnitt II „Gebührenarten“ erhalten die § 10 folgende Fassung:

§ 10 - Gebühren für Grabeinfassungen

Für die Friedhöfe Jossa (Erweiterungsteil), Mottgers, Oberzell, Sannerz, Schwarzenfels, Sterbfritz, Weichersbach und Züntersbach, auf denen entsprechend § 32 Abs. 5 der Friedhofsordnung von der Gemeinde zwischen den Gräbern zur Grabeinfassung/Grabumrandung Platten oder Pflastersteine verlegt werden, werden folgende Gebühren erhoben:

a)

für ein Reihengrab

424,00

b)

für ein Doppelgrab

545,00

c)

für ein Urnenreihengrab

341,00 €

Artikel 2

Inkrafttreten

Der Zweite Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Sinntal vom 29.11.2021 tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Sinntal, den 09.12.2025

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Sinntal

(Thomas Henfling)

Bürgermeister