Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), der §§ 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben v. 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und des § 42 der Friedhofsordnung der Gemeinde Sinntal vom 29.11.2021 hat die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 08.12.2025 für die Friedhöfe der Gemeinde Sinntal folgende
Zweite Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührenordnung
der Gemeinde Sinntal vom 29.11.2021
beschlossen:
Artikel 1
In Abschnitt I „Gebührenpflicht“ erhält der § 1 folgende Fassung:
§ 1 - Gebührenerhebung
Für die Inanspruchnahme (Benutzung) der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofsordnung der Gemeinde Sinntal vom 29.11.2021 und der erlassenen Nachtragssatzungen sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen (gebührenpflichtige Leistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
In Abschnitt II „Gebührenarten“ erhalten die § 10 folgende Fassung:
§ 10 - Gebühren für Grabeinfassungen
Für die Friedhöfe Jossa (Erweiterungsteil), Mottgers, Oberzell, Sannerz, Schwarzenfels, Sterbfritz, Weichersbach und Züntersbach, auf denen entsprechend § 32 Abs. 5 der Friedhofsordnung von der Gemeinde zwischen den Gräbern zur Grabeinfassung/Grabumrandung Platten oder Pflastersteine verlegt werden, werden folgende Gebühren erhoben:
| a) | für ein Reihengrab | 424,00 € |
| b) | für ein Doppelgrab | 545,00 € |
| c) | für ein Urnenreihengrab | 341,00 € |
Artikel 2
Inkrafttreten
Der Zweite Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Sinntal vom 29.11.2021 tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Sinntal, den 09.12.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Sinntal
(Thomas Henfling)
Bürgermeister