Für alle Kinder, die in der Zeit vom 02.07.2017 bis einschließlich 01.07.2018 geboren sind, besteht im Schuljahr 2024/2025 Schulpflicht.
Alle Eltern der Pflichtkinder erhalten einen Brief mit einem persönlichen Termin zur Schulanmeldung.
Bei der Anmeldung ist das Kind vorzustellen. Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch ist vorzulegen. Ebenso ein Nachweis über bestehenden Masernschutz.
Kinder, die vom 02.07.2018 bis 31.12.2018 geboren wurden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen.
Soll Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden, bitten wir bis zum 17.02.2023 um telefonische Mitteilung (06664-256).
Gez.