SPESSARTregional e.V. ruft zur Einreichung von Projektanträgen für das Regionalbudget 2025 bis zum 3. März 2025 auf. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, die einen Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 von SPESSARTregional in folgenden Themenfeldern leisten:
Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur (Entwicklung und Umsetzung von nicht-investiven und investiven Vorhaben)
Außerschulische Bildungsmaßnahmen – „Lebenslanges Lernen“ (Entwicklung und Umsetzung von nicht-investiven und investiven Vorhaben)
Infrastruktur für Tourismus und Naherholung (Umsetzung investiver Vorhaben)
Sensibilisierung für ein nachhaltiges Konsumverhalten (Entwicklung und Umsetzung von nicht-investiven und investiven Vorhaben)
Gefördert werden 80 % der förderfähigen Bruttokosten, bei Vorsteuerabzugsberechtigung 80 % der förderfähigen Nettokosten. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Antrag sollten mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Das Projekt muss vom Antragsteller vorfinanziert werden und bis 15. Oktober 2025 abgeschlossen und abgerechnet sein. Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Es sind Zweckbindungsfristen einzuhalten: 5 Jahre bei Gegenständen, 12 Jahre bei baulichen Maßnahmen, 3 Jahre bei EDV-Ausstattung.
Ausführliche Informationen zur Förderung finden Sie auf den Internetseiten von SPESSARTregional unter https://spessartregional.de/regionalbudget. Hier stehen auch die erforderlichen Antragsformulare zum Herunterladen bereit. Wenn Sie einen Antrag für das diesjährige Regionalbudget stellen möchten, setzen Sie sich bitte umgehend mit SPESSARTregional in Verbindung, Tel.: 06056 / 73100-60, E-Mail: info@spessartregional.de.