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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 7/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Zusätzliche Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung zur Antragstellung auf Briefwahl/Erteilung eines Wahlscheins für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Der grundsätzlich letzte Zeitpunkt zur Antragstellung auf Briefwahl/Erteilung eines Wahlscheins für die Bundestagswahl ist für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, Freitag, der 21. Februar 2025, 15:00 Uhr.

Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können in Fällen des § 25 Abs. 2 BWO Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragen.

Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Hierzu ist das Rathaus der Gemeinde Sinntal im Ortsteil Sterbfritz, Am Rathaus 11, (Bürgerbüro) zusätzlich am

Freitag, den 21. Februar 2025 von 13:30 bis 15:00 Uhr

Samstag, den 22. Februar 2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr

und am

Wahl-Sonntag, den 23. Februar 2025 von 08.00 bis 15.00 Uhr

geöffnet.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Sinntal