am Montag, den 02. Februar 2026, 19:30 Uhr,
in dem kleinen Saal der Mehrzweckhalle im Ortsteil Sterbfritz
Anwesend waren:
Gemeindevertretung:
| Hartmann, Brigitte | Vorsitzende |
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| Habekost, Oliver | stv. Vorsitzender |
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| Heil, Andreas | stv. Vorsitzender |
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| Neumann, Alexander | Gemeindevertreter |
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| Kohlhepp, Frank | Gemeindevertreter |
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| Alt, Benjamin | Gemeindevertreter |
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| Fuß, Thomas | Gemeindevertreter |
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| Limpert, Elena | Gemeindevertreterin |
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| Merx, Wilhelm | Gemeindevertreter |
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| Baier, Oliver | Gemeindevertreter |
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| Röll, Robert | Gemeindevertreter |
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| Appel, Alfred | Gemeindevertreter |
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| Bayer, Marco | Gemeindevertreter |
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| Roth, Maximilian | Gemeindevertreter |
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| Schüßler, Eugen | Gemeindevertreter |
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| Ziegler, Andreas | Gemeindevertreter |
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| Zirkel, Werner | Gemeindevertreter |
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| Brasch, Claudius | Gemeindevertreter |
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| Dörpfeld, Frank | Gemeindevertreter |
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| Gärtner, Marco | Gemeindevertreter |
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| Müller, Simon | Gemeindevertreter |
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| Zeller, Willi | Gemeindevertreter |
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Gemeindevorstand:
| Henfling, Thomas | Bürgermeister |
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| Heinbuch, Ernst | Erster Beigeordneter |
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| Baier, Helga | Beigeordnete |
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| Blum, Gerald | Beigeordneter |
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| Dietz, Alexander | Beigeordneter |
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| Frenz, Günter | Beigeordneter |
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| Sperzel, Helmut | Beigeordneter |
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Gemeindeverwaltung:
| Holzinger, Jonas | Schriftführer |
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| Michna, Eckart |
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| Blum, Hans-Dieter, |
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| Möller, Luisa |
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| Karg, Winfried |
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| Schneider, Annika |
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| Winhold, Nadja |
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Entschuldigt:
| Müller, Hendrik | Gemeindevertreter |
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| Ziegler, Florian | Gemeindevertreter |
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| Schüßler, Matthias | Gemeindevertreter |
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| Maienschein, Olaf | Beigeordneter |
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| 1. | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2025-2029 und der Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan der Gemeinde Sinntal |
| 3. | Kooperationsvereinbarung über eine Interkommunale Zusammenarbeit für die Einsammlung und die Beförderung von Abfällen im Main-Kinzig-Kreis zwischen der Gemeinde Sinntal und dem Main-Kinzig-Kreis |
| 4. | Bebauungsplanaufstellungsverfahren "Werksgelände Knaus Tabbert" in Sinntal, Ortsteil Mottgers - Beschlussfassung über den Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den entgegenstehenden Flächenausweisungen und von den Zielen des Regionalplanes Südhessen 2010 gemäß § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) und § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) |
| 5. | Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| 5.1 | Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2025 zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Sinntal |
| 5.2 | Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2026 betreffend die Möglichkeit zur Baugebietsausweisung in Neuengronau, Westernstraße/Ecke Lagerzstraße |
| 5.3 | Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2026 betreffend die Verwendung der Soforthilfe des Landes Hessen |
| 5.4 | Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2026 betreffend die Umsetzung der Maßnahmen des Kindergarten Bedarfs- und Entwicklungsplans |
| 6. | Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| 6.1 | Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 20.01.2026 betreffend das Feuerwehrhaus Weichersbach |
| 7. | Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten - 02.02.2026 |
| Punkt 1: | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Um 19.31 Uhr eröffnet die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Sitzung und begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die Presse und die Zuhörer.
Anschließend stellt sie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.
Die Gemeindevertreter haben keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung zur heutigen Sitzung.
Gegen das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 08.12.2025 wurden keine Einwände vorgebracht.
| Punkt 2: | Beratung und Beschlussfassung des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2025-2029 und der Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan der Gemeinde Sinntal |
Bürgermeister Thomas Henfling gibt bekannt, dass die Ortsbeiräte der Gemeinde Sinntal am 27. Januar 2026 zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 angehört wurden. Die Ortsbeiräte brachten keine Ergänzungen oder Änderungswünsche vor. Er bittet die Gemeindevertretung um Zustimmung.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Familie und Demographie Oliver Habekost teilt mit, dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Demographie über die Hauptproduktbereiche 3 und 4 des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes 2026 beraten hat und deren Beschlussfassung empfiehlt.
Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Robert Röll teilt mit, dass der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt, dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2025 - 2029 entsprechend der Vorlage des Gemeindevorstandes zuzustimmen.
Außerdem teilt er mit, dass der Bau- und Planungsausschuss über die Hauptproduktbereiche 1, 2 und 5 des Finanzhaushaltes 2026 beraten hat und deren Beschlussfassung empfiehlt.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frank Dörpfeld teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie den Anlagen) gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes zu beschließen.
Der Gemeindevertreter Thomas Fuß (BWG) beantragt einen Sperrvermerk in Höhe von 250.000 € für die Positionen Produkt 53801, Leistung 5380101, 00-008 Kanalerneuerung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung über 750.000 €; Teilfinanzhaushalte - Investitionstätigkeit- 2026, Seite 64 und Position 5380101, Konto 0963 00-008, Seite 6 im Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2025 bis 2029.
Im Rahmen der Beratungen beantragt der Gemeindevertreter und Vorsitzende der SPD-Fraktion Oliver Habekost eine Sitzungsunterbrechung. Dem Antrag wird von den anwesenden Gemeindevertretern einstimmig zugestimmt.
Daraufhin wurde die Sitzung um 19.55 Uhr unterbrochen und ab 20.00 Uhr fortgesetzt.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt einen Sperrvermerk in Höhe von 250.000 € für die Positionen Produkt 53801, Leistung 5380101, 00-008 Kanalerneuerung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung über 750.000 €; Teilfinanzhaushalte - Investitionstätigkeit- 2026, Seite 64 und Position 5380101, Konto 0963 00-008, Seite 6 im Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2025 bis 2029.
| Abstimmungsergebnis: | 9 Ja, 13 Nein, 0 Enthaltung |
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Nach Wortbeiträgen der Herren Frank Kohlhepp (BWG-Fraktion), Andreas Heil (CDU-Fraktion) und Oliver Habekost (SPD-Fraktion) zum vorgelegten Haushaltsentwurf, fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Beschluss:
Nach Aufruf der Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie des Investitionsprogrammes der Gemeinde Sinntal beschließt die Gemeindevertretung die Vorlage des Gemeindevorstandes wie folgt:
| a) | Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2025 bis 2029 |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig angenommen |
| b) | Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig angenommen |
Anmerkung:
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung 2026 ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.
| Punkt 3: | Kooperationsvereinbarung über eine Interkommunale Zusammenarbeit für die Einsammlung und die Beförderung von Abfällen im Main-Kinzig-Kreis zwischen der Gemeinde Sinntal und dem Main-Kinzig-Kreis |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frank Dörpfeld gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.
Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1) | Der Teilnahme der Gemeinde Sinntal an der Interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Main-Kinzig-Kreis bei der Einsammlung und Beförderung von Abfällen im Main-Kinzig-Kreis durch Abschluss der Beitrittsvereinbarung wird zugestimmt. |
| 2) | Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Kooperationsvereinbarung) über eine Interkommunale Zusammenarbeit für die Einsammlung und die Beförderung von Abfällen im Main-Kinzig-Kreis zwischen den kreisangehörigen Kommunen Bruchköbel, Freigericht, Langenselbold, Neuberg, Niederdorfelden, Wächtersbach, Erlensee und Schöneck und dem Main-Kinzig-Kreis wird zugestimmt. |
| 3) | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Beitrittsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Interkommunale Zusammenarbeit für die Gemeinde Sinntal mit dem Main-Kinzig-Kreis abzuschließen. |
| 4) | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Aufhebungsvereinbarung mit dem MKK zur Beendigung der zwischen dem MKK und der Gemeinde Sinntal bestehenden Transportvereinbarung vom 25.01.2022 mit Wirkung zum 01.01.2027 abzuschließen.“ |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 4: | Bebauungsplanaufstellungsverfahren "Werksgelände Knaus Tabbert" in Sinntal, Ortsteil Mottgers - Beschlussfassung über den Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den entgegenstehenden Flächenausweisungen und von den Zielen des Regionalplanes Südhessen 2010 gemäß § 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) und § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Robert Röll gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, betreffend das "Werksgelände Knaus Tabbert" im Ortsteil Mottgers und der erforderlichen Beantragung der Gemeinde Sinntal an die Regionalversammlung Südhessen (Geschäftsstelle Regierungspräsidium Darmstadt) auf Zulassung einer Abweichung von den entgegenstehenden Flächenausweisungen und Zielsetzungen des Regionalplanes Südhessen 2010 gem. § 8 Abs. 2 HLPG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 ROG, dass der in der Anlage beigefügte Antrag zur Kenntnis genommen und diesem zugestimmt wird. Der Antrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 5: | Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| Punkt 5.1: | Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2025 zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Sinntal |
Der Gemeindevertreter Simon Müller teilt den Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal, betreffend die Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Sinntal mit und bittet um Beschlussfassung.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt die „Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Sinntal“ dahingehend zu ändern, dass in §3 Absatz 3 dieser Satzung als bevorzugte Aufnahmegründe auch die berufliche Situation der Eltern des Kindes berücksichtigt sind.
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 5.2: | Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2026 betreffend die Möglichkeit zur Baugebietsausweisung in Neuengronau, Westernstraße/Ecke Lagerzstraße |
Der Gemeindevertreter und Vorsitzende der SPD-Fraktion Oliver Habekost teilt den Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal, betreffend die Möglichkeit zur Baugebietsausweisung in Neuengronau, Westernstraße/Ecke Lagerzstraße mit und bittet um Beschlussfassung.
Der Gemeindevertreter Thomas Fuß (BWG) beantragt, den Antrag zunächst in den Bau- und Planungsausschuss zu verweisen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2026 betreffend die Möglichkeit zur Baugebietsausweisung in Neuengronau, Westernstraße/Ecke Lagerzstraße wird zunächst in den Bau- und Planungsausschuss verwiesen.
| Abstimmungsergebnis: | 15 Ja, 7 Nein, 0 Enthaltung |
| Punkt 5.3: | Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2026 betreffend die Verwendung der Soforthilfe des Landes Hessen |
Der Gemeindevertreter und Vorsitzende der SPD-Fraktion Oliver Habekost teilt den Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal, betreffend die Verwendung der Soforthilfe des Landes Hessen mit und bittet um Beschlussfassung.
Der Gemeindevertreter Willi Merx (BWG) beantragt, den Antrag zunächst in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Der Gemeindevertreter und Vorsitzende der CDU-Fraktion Andreas Heil beantragt, den Antrag zur abschließenden Beschlussfassung in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Aufgrund der Antragskonkurrenz ist zunächst über den in der Sache weitestgehenden Antrag abzustimmen. Dabei handelt es sich um den Antrag der CDU-Fraktion.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2026 betreffend die Verwendung der Soforthilfe des Landes Hessen wird zur abschließenden Beschlussfassung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
| Abstimmungsergebnis: | 15 Ja, 7 Nein, 0 Enthaltung |
Anlassbezogene Anmerkung der Vorsitzenden der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann zur Behandlung von Anträgen, die zur abschließenden Beschlussfassung in einen Ausschuss verwiesen werden als Zusatz zu dieser Niederschrift:
| 1. | Kann man einen Antrag einer Fraktion, der zur abschließenden Beschlussfassung in einen Ausschuss (HFA) verwiesen wurde, wieder zurück in die Gemeindevertretung holen? |
| 2. | Ja, der Ausschuss ist nur das Hilfsorgan der Gemeindevertretung. Eine Rückholung ist jederzeit möglich. |
| Punkt 5.4: | Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2026 betreffend die Umsetzung der Maßnahmen des Kindergarten Bedarfs- und Entwicklungsplans |
Der Gemeindevertreter und Vorsitzende der SPD-Fraktion Oliver Habekost teilt den inhaltlich klar formulierten Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 11 bzw. nach Hinweis auf § 11 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal, betreffend die Verwendung der Soforthilfe des Landes Hessen mit und bittet um Beschlussfassung.
Der Gemeindevertreter Willi Merx (BWG) beantragt, den Antrag zunächst in den Sozialausschuss zu verweisen.
Nach weiterer Beratung wurde der Antrag von Willi Merx (BWG) zurückgezogen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die niedergeschriebenen Maßnahmen (4 Fazit, Seite 36-38; Bedarfs- und Entwicklungsplan Kindertagesbetreuung Stand 12/2024) des Kindergarten Bedarfs- und Entwicklungsplans konsequent in Verwaltungshandeln umzusetzen und im Bedarfsfall Entscheidungen, welche die Zustimmung der gemeindlichen Gremien erfordern, den gemeindlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 6: | Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| Punkt 6.1: | Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 20.01.2026 betreffend das Feuerwehrhaus Weichersbach |
Bürgermeister Thomas Henfling beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion vom 20.01.2026 betreffend das Feuerwehrhaus Weichersbach wie folgt:
1. Wann ist die Zustandsbewertung des Bestandsgebäudes den Fraktionen zugegangen?
Die Zustandsbewertung wurde den Fraktionen nicht zugestellt, was in der Vergangenheit auch nicht üblich war.
2. Falls die Bewertung noch nicht an die Fraktionen verteilt wurde, kann der Gemeindevorstand bereits vorab etwas zur baulichen Substanz des Gebäudes mitteilen?
Aufgrund der bestehenden Geometrie und Tragkonstruktion des bestehenden Gebäudes kann dieses nicht ohne erheblichen Aufwand nach den gesetzlichen Vorgaben umgebaut werden. Die Kosten für einen Umbau erscheinen nicht wirtschaftlich.
Im Rahmen der Überprüfung hat sich außerdem bestätigt, dass eine Erweiterung des Gebäudes nicht möglich ist, da vor den Toren des Gebäudes kein ausreichender Platz zum Abstellen der Feuerwehrautos verbleiben würde. Zudem kann die PKW-Zufahrt nicht ohne Weiteres getrennt von der Alarmausfahrt und nicht kreuzungsfrei auf dem Grundstück ausgeführt werden.
3. Falls ja, wie hoch ist die Kostenschätzung zur Sanierung am aktuellen Standort?
Eine erste Kostenschätzung ergab, unabhängig von der nicht gewährleisteten Umsetzung am bestehenden Standort, Gesamtkosten von ca. 800.000€.
Aus technischer und wirtschaftlicher Sicht könnte nur ein Ersatzneubau in Betracht gezogen werden.
4. Was spricht für den Weiterbetrieb des Feuerwehrgerätehauses am aktuellen Standort und was dagegen?
Für einen Weiterbetrieb am Standort spricht die generell hohe Einsatz- und Übungsbereitschaft der Feuerwehr Weichersbach. Dagegen sprechen das Ergebnis des letzten Prüfdienstberichtes und die daraus hervorgehenden Mängel. Zur weiteren Beurteilung sollte generell die neue Bewertung der Feuerwehrhäuser durch den technischen Prüfdienst sowie die Neuerstellung des BEP (beides im Jahr 2026) abgewartet werden. Dieses Vorgehen wurde bereits mit der Einsatzabteilung der Feuerwehr Weichersbach und der Gemeindebrandinspektion besprochen.
5. Wie steht die Verwaltung grundsätzlich zum, von der hessischen Landesregierung initiierten „standardisierten Feuerwehrhaus“ um die Kosten für den Gemeindehaushalt möglichst gering zu halten bei einem, optimalen, ausgeklügelten Raumangebot für unsere Feuerwehrkameradinnen und Kameraden?
Der Gemeindevorstand begrüßt die Unterstützung durch die Landesregierung. Bei künftigen Planungen wird er sich an der neuen Richtlinie orientieren.
6. Weshalb ist der Ansatz für die Sanierung des Feuerwehrhauses Weichersbach aus dem Haushalt gestrichen worden?
Die im Haushaltsjahr 2024 für das Konto 1260101.0953/10-040 bereitgestellten Mittel stehen weiterhin zur Verfügung, werden jedoch nicht direkt im Haushaltsplan 2026 bzw. im Investitionsprogramm 2025-2029 abgebildet. Im Zuge des Jahresabschlusses 2024 wurde eine Übertragung nach 2025 gebucht. Mit dem Jahresabschluss 2025 ist vorgesehen, diese Mittel erneut nach 2026 vorzutragen.
| Punkt 7: | Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten - 02.02.2026 |
1. Der Gemeindevorstand hat folgende Aufträge und Leistungen vergeben:
| a) | Auftrag für die Fassadensanierung am Bürgerhaus und am Feuerwehrgerätehaus in Oberzell an die Firma Baudekoration Werner Andres aus Sinntal. |
| b) | Auftrag für den Austausch der Hallentore im Feuerwehrhaus Jossa an die Firma TRITOR Torsysteme GmbH aus Schlüchtern. |
| c) | Vergabe der Leistungen für die Sanierung und Regenerierung des Tiefbrunnens in Altengronau an die Firma H. Pettenpohl Tiefbohrgesellschaft mbH aus Wächtersbach. |
| Bauausgaben und Lieferungen: | 130.601 € |
| Gesamtauftragswert: | 130.601 € |
2. Freiflächenphotovoltaik-/Solarpark in der Gemarkung Sannerz und Sterbfritz
Zur Anbindung und der Erreichbarkeit des Freiflächenphotovoltaikparks Sannerz/ Sterbfritz wurde mit der RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH ein Kabel- und ein Zuwegungsvertrag abgeschlossen.
3. Gewährung von Fördermitteln
Der Gemeinde Sinntal wurden Landesförderungen für
| - | den Ausbau der Schulstraße in Altengronau in Höhe von 1.041.700 Euro |
| - | die Planungsleistung für den Neubau von einem Geh- und /Radweg zwischen Altengronau-Neuengronau in Höhe von 42.700 Euro |
bewilligt.
Außerdem sind der Abschlussbescheid und die Restfördermittel für das Projekt Radweg R2 Oberzell-Weichersbach eingegangen. Aus Landesmitteln und vom Main-Kinzig-Kreis hat die Gemeinde Sinntal insgesamt 2.191.273 Euro an Fördermitteln erhalten. Dies entspricht 92,5 % der förderfähigen Kosten.
4. Zuwendung für soziale Einrichtungen
Der Gemeindevorstand hat Zuwendungen an das Frauenhaus Wächtersbach und den Verein LAWINE e.V. Hanau zur Unterstützung und zur Fortführung von deren Arbeit im Haushaltsjahr 2026 bewilligt.
5. Bewilligung einer Vereinszuwendung
Der Gemeindevorstand hat Zuwendungen an den
| - | Schützenverein Sterbfritz 1962 e.V. für die Modernisierung KK-Schießstand mit vier elektronischen Schießständen |
| - | Förderverein der Hans-Elm-Schule für die Anschaffung neuer Musikinstrumente zur Unterstützung des Musikunterrichts |
bewilligt.
6. Windpark Schwarzenfels (Vorrangfläche 2-48) der Eurowind
Die Eurowind Energy GmbH, Neuruppin, hat mitgeteilt, dass der Bau bzw. die weitere Planung des Windparks Schwarzenfels nicht realisiert werden wird.
Das Unternehmen plante die Errichtung eines Windparks auf der Windvorrangfläche 2-48 in der Gemarkung Schwarzenfels.
Die Vorsitzende erklärt um 22:08 Uhr die Sitzung für geschlossen, nachdem sie vorher über eine Verlängerung der Sitzungsdauer mit einstimmigem Ergebnis für die Verlängerung hatte abstimmen lassen und dankt den Anwesenden wie zuvor Bürgermeister Henfling für die gute und konstruktive Zusammenarbeit während der vergangenen Legislaturperiode.
Die Vorsitzende Brigitte Hartmann bedankt sich bei der Gemeindevertreterin Elena Limpert und bei den Herren Gemeindevertretern für ihre ehrenamtliche parlamentarische Tätigkeit in der am 31.03.2026 endenden Wahlperiode und bezieht in ihren Dank auch die Damen und Herren des Gemeindevorstands und der Gemeindeverwaltung ein.
In ihren weiteren Schlussworten bezeichnet sie die Einführung eines neuen Bürgermeisters im Jahre 2023 als ein besonderes Ereignis der laufenden Amtsperiode.
Zur Halbzeit seines Amtes wünscht sie Bürgermeister Henfling weiterhin einen funktionierenden politischen Kompass, der ihn orientiert und die Richtung bestimmt.
Mit Blick auf den laufenden Kommunalwahlkampf bittet sie die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, beherzt zu streiten, aber geprägt von Respekt gegenüber den politischen Mitwettbewerbern.
| gez. | gez. |
| (Holzinger) Schriftführer | (Hartmann) Vorsitzende der Gemeindevertretung |
Anlage zur Niederschrift Nr. 29, TOP 2, der Gemeindevertretersitzung am 02.02.2026
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 02.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| im Ergebnishaushalt |
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 24.908.900 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 26.280.145 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.371.245 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 50.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 40.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 10.000 EUR |
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| mit einem Fehlbedarf von | -1.361.245 EUR, |
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| im Finanzhaushalt |
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 575.705 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.190.665 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.162.800 EUR |
| mit einem Saldo von | -4.972.135 EUR |
|
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 5.000.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.276.100 EUR |
| mit einem Saldo von | 3.723.900 EUR |
|
|
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -672.530 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungenim Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.515.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 245 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 320 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v. H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 02.02.2026 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten bis zu einem Betrag von 1.000 Euro bei Sachkonten mit einem Ansatz bis zu 10.000 Euro oder mit 10 v.H. des Ansatzes bei Sachkonten über 10.000 Euro als unerheblich.
Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten im (Teil-) Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 Euro und im (Teil-) Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 10.000 Euro als unerheblich.
Über die Leistung dieser über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand.
Sinntal, den 03.02.2026
(Siegel)