Für die Kommunalwahlen können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Unterlagen können mündlich oder schriftlich angefordert werden.
Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist jedoch unzulässig.
Der einfachste Weg, um Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zu beantragen, führt über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung sollte allen Wahlberechtigten bereits zugegangen sein. Hierzu genügt es, den QR-Code mit dem Smartphone zu scannen, um direkt zum Antragsportal zu gelangen. Nach Aufruf des Antragsvorgangs müssen nur noch das Geburtsdatum (Pflichtfeld) sowie gegebenenfalls die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse eingetragen werden.
Außerdem können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen einfach auf der Homepage der Gemeinde Sinntal unter folgendem Link beantragt werden:
https://www.sinntal.deAktuelles Kommunalwahl 2026 Antrag auf Briefwahl ….
Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum Freitag, den 13. März 2026, 13:00 Uhr, beantragt werden.
Soll die Zusendung der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auf dem Postweg erfolgen, empfiehlt sich jedoch eine frühzeitige Antragstellung!
Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, ist eine Beantragung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich. Ebenso kann Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren haben, bis zum Wahltag um 15:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.