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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Erste Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung 2025

der Gemeinde Sinntal vom 13.12.2024

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023

(GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 34 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal am 24.02.2025 die folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Der § 1 (Festsetzung der Hebesätze) der Hebesatzsatzung vom 13.12.2024 erhält folgende Fassung:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

245 v.H.

2.

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

320 v.H.

für die Gewerbesteuer

381 v.H.

Artikel 2

Diese Erste Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung vom 13.12.2024 tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bekanntmachungsvermerk:

Die vorstehend ausgefertigte Satzung wurde am 28.02.2025 im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal öffentlich bekannt gemacht.

Sinntal, den 28.02.2025

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Sinntal

(Thomas Henfling)

Bürgermeister