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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 9/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Rücksicht nehmen beim Heckenschnitt

Im Frühling beginnt die Brutzeit der Vögel, die in Bäumen und Sträuchern ihre Nester bauen. Auch unzählige Insekten und andere Kleintiere finden in Sträuchern und Bäumen Nahrung und Lebensraum. Um sicherzustellen, dass diese Schutzräume erhalten bleiben, ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, Hecken, lebende Zäune (z.B. berankte Zäune), Gebüsche und andere Gehölze (z.B. Fassadenbegrünungen) in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Bis Ende September sind lediglich schonende Pflege- und Formschnitte, die den Zuwachs der Pflanzen begrenzen oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen, erlaubt.

Unabhängig vom Zeitpunkt des Schnittes gilt grundsätzlich, dass der Tierschutz zu beachten ist. Das bedeutet, dass der Schnitt nur dann durchgeführt werden darf, wenn keine Aspekte des Artenschutzes dagegen sprechen. Schauen Sie deshalb immer vorab nach möglichen Quartieren von Igel, Bilchen & Co. und prüfen Sie, ob Vögel in der Hecke brüten. Nur wenn Sie das sicher ausschließen können, dürfen Sie mit Ihren Schnittmaßnahmen beginnen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen: https://llh.hessen.de/bildung/hessische-gartenakademie/freizeit-garten/recht/gehoelzschnitt-fruehjahr-sommer.