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Landkreisausgabe Treffpunkt Unstrut-Hainich
Ausgabe 7/2025
Infos aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
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Aktuelles

3. Entwurf Sachlicher Teilplan Windenergie Nordthüringen

In der Sitzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen am 18.06.2025 wurde ein neuer Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie für die Region gebilligt.

Die Planungsziele dieses Sachlichen Teilplanes mussten an die geänderten bundes- und landesrechtlichen Vorgaben, u.a. an das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und das 2024 geänderte Landesentwicklungsprogramm Thüringen angepasst werden. Dementsprechend muss die Planungsregion Nordthüringen bis zum 31.12.2027 mindestens 2,5 % der Regionsfläche als Vorranggebiete Windenergie ausweisen (regionales Teilflächenzwischenziel). Mit Erreichen dieses Flächenzieles entfällt die Privilegierung von Windenergieanlagen außerhalb von Windenergiegebieten. Würden die gesetzlichen Flächenvorgaben nicht fristgerecht erreicht, wären Windenergieanlagen dann im gesamten Außenbereich privilegiert zulässig. Durch den jetzt vorliegenden Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen werden 44 Vorranggebiete Windenergie mit Flächen in einem Umfang von 9.825,6 ha (2,67 %) für die Windenergie an Land gemäß WindBG und Landesentwicklungsprogramm Thüringen ausgewiesen.

Die Planungsregion Nordthüringen erreicht damit in Summe das vorgeschriebene regionale Teilflächenzwischenziel in Höhe von mindestens 9.058 ha bzw. 2,5 % der Regionsfläche und kann damit bei entsprechender Genehmigung bis 2027 eine Privilegierung von Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich verhindern.

Die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen möchte zudem darauf hinweisen, dass Entscheidungen zur Energiepolitik auf Europa-, Bundes- und Landesebene und nicht auf Ebene der Planungsgemeinschaft getroffen werden. Diese ist entsprechend Landesentwicklungsprogramm Thüringen alleinig mit der Umsetzung der übergeordneten Ziele beauftragt. Die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen strebt bewusst mit diesem Planentwurf nicht das regionale Teilflächengesamtziel des Landesentwicklungsprogrammes Thüringen von 3,0 % an, da bereits mit dem Zwischenziel von 2,5 % eine sehr hohe Belastung der Region mit Windenergieanlagen vorhanden ist. Bezüglich des Gesamtzieles bis 2032 wird die im Koalitionsvertrag des Bundes angekündigte Evaluierung der Gesamtziele des WindBG abgewartet.

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Vorliegenden Planentwurf ist für den Herbst 2025 vorgesehen. Diese erfolgt dann für die Dauer von zwei Monaten. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgt fristgerecht im Thüringer Staatsanzeiger sowie auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen.

Thomas Ahke

Landrat