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Wer ein Haustier besitzt, muss für dessen Schäden haften. Tierhalter brauchen deshalb Haftpflichtschutz. Stiftung Warentest erklärt, wie sie sich gut absichern können.
Von Tieren geht grundsätzlich eine Gefährdung aus. Einfach, weil sie sich eben wie Tiere verhalten. Tierhalterhaftung ist deshalb dem Gesetz nach eine sogenannte Gefährdungshaftung. Ein Hund könnte beispielsweise plötzlich ins Rad einer Fahrradfahrerin laufen, eine Katze teure Fische aus dem Nachbarteich angeln, ein Papagei ausbüxen und fremde Vasen umwerfen.
Wer ein Tier hält, muss für dessen Schäden einstehen. Das schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Laut Paragraf 833 ist nämlich „derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet,...daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“. Die Konsequenz: Besitzerinnen und Besitzer der Tiere haften in solchen Fällen auch dann, wenn sie eigentlich keine Schuld am Schaden trifft und sie immer gut auf ihren Liebling aufgepasst haben. Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest erklären, wie sie sich für solche Fälle absichern sollten.
Richtet ein Tier einen Schaden an, kann dessen Besitzer zu Schmerzensgeld und Schadenersatz verpflichtet werden. Beispielsweise kann es um die Zahlung der Reparaturkosten gehen, wenn die Katze das Auto der Nachbarin zerkratzt, oder um Schmerzensgeld, wenn der Hund den Postboten beißt.
Auf einem Schuldenberg bleiben Tierhaltende nicht sitzen, wenn sie die richtige Haftpflichtversicherung haben. Ausführliche Informationen rund um den Versicherungsschutz lesen weiter unten in diesem Text.
Geht es um ein Haustier, haften Besitzerinnen und Besitzer unabhängig von seiner Art. Bei Nutztieren ist das etwas anders. Deren Halter haften nicht, wenn sie beweisen können, dass sie ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt haben.
Bricht beispielsweise eine Kuh durch einen gut gesicherten Weidezaun und demoliert ein parkendes Auto, könnte der Wagenhalter auf dem Schaden sitzen bleiben. Als Nutztiere gelten Tiere, mit denen die Besitzer ihren Lebensunterhalt verdienen sowie Blindenhunde und Diensthunde.
Wer hin und wieder aus Gefälligkeit mit dem Hund eines Freundes oder einer Nachbarin spazieren geht, haftet in der Regel nicht für Schäden, die der Hund während des Spaziergangs verursacht.
Etwas anderes gilt allerdings, wenn ein Hundehalter mehrwöchig verreist und die Pflege und Verantwortung für seinen Hund einer anderen Person überlässt. In diesem Fall könnte der Hundesitter als Tierhüter haften.
Wann genau Personen zu haftbaren Tierhütern werden, ist nicht genau definiert. Wer die Urlaubsbetreuung eines Hundes, einer Katze oder anderen Tieres übernehmen möchte, muss sich in der Regel dennoch keine Sorgen machen. Das Hüten fremder Tiere inklusive fremder Hunde und Pferde ist meist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Katze. Vieles, was Sie rund um die Gesundheit Ihrer Katze wissen müssen, finden Sie in unseren Infos zum Katzenfutter und unseren Tests von Katzennassfutter, Katzentrockenfutter und Katzenstreu. Gegen Krankheit versichern? Informationen dazu finden in unserem Test Katzenkrankenversicherung.
Hund. Trocken- oder Nassfutter - oder Barfen? Lesen Sie unsere Infos zum Hundefutter und informieren Sie sich in unseren Tests von Hundefutter, Hundeboxen fürs Auto. Wollen Sie Tierkosten versichern, lesen Sie unseren Test zur Hundekrankenversicherung.
Wenn ein Schaden entsteht, haften die verantwortlichen Personen mit ihrem gesamten Vermögen. Im Pechfall kann das den finanziellen Ruin bedeuten. Haftpflichtversicherungen schützen vor hohen Schulden: Sie übernehmen die Kosten.
Wer eine Katze oder ein Kleintier hält, zum Beispiel ein Kaninchen, kann sich entspannen. Diese kleinen Vierbeiner sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder unbedingt haben, ganz egal, ob Tierhalter oder nicht. Sehr gute Tarife sind nicht teuer. Privathaftpflicht-Schutz für die ganze Familie gibt es bereits für weniger als 75 Euro im Jahr.
Tipp: Mit unserem individuellen Vergleich Haftpflichtversicherung der Stiftung Warentest finden Sie die passende Privathaftpflichtversicherung.
Bei Anschaffung eines Hundes oder Pferdes reicht die Privathaftpflichtversicherung dann nicht mehr. Hier ist eine spezielle Haftpflichtversicherung nötig, in manchen Bundesländern ist das sogar Pflicht.
Hunde. Je nach Bundesland gilt für Hunde eine Versicherungspflicht. Hundehalter in Mecklenburg-Vorpommern haben gar keine Versicherungspflicht. Wer in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen lebt, braucht generell eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für seine pelzigen Begleiter. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen gilt die Pflicht nur für als gefährlich eingestufte Hunde.
Brandenburg hat zum 1. Juli 2024 ein anderes Einstufungsverfahren für Hunde. Sie werden nun nicht mehr pauschal anhand ihrer Rasse als gefährlich eingestuft. Gleichzeitig entfallen ist auf diese Weise das generelle Verbot zum Halten gefährlicher Hunderassen. Entscheidend sind jetzt das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Hundehalter. Verpflichtend ist dafür eine Kennzeichnung aller Hunde, die älter als acht Wochen sind. Für gefährlich eingestufte Hunde müssen Tierhalter eine Haftpflichtversicherung vorweisen.
Achtung: Rasse, Wurfdatum, Farbe Ihres Hundes sowie die Chipnummer müssen Sie in Brandenburg bis zum 1. Februar 2025 Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde mitteilen. Wer sich nicht rechtzeitig meldet, riskiert ein Bußgeldverfahren. Die Summe kann hoch sein.
Bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung gibt es große Preisunterschiede. Unser Vergleich der Hundehaftpflichtversicherung zeigt: Günstige Tarife gibt es für unter 50 Euro im Jahr. Teure Tarife kosten das Dreifache. Wichtig ist, dass die Versicherung unseren Finanztest-Grundschutz erfüllt.
Pferde. Pferdebesitzer brauchen eine Pferdehaftpflichtversicherung. Haben Pferdeigentümer eine Reitbeteiligung, sollten sie die Personen mit in ihren Vertrag aufnehmen und darauf achten, dass auch Schäden versichert sind, die das Pferd der Reitbeteiligung zufügt.
Fremde Hunde und Pferde. Wer kein eigenes Pferd oder keinen eigenen Hund besitzt, manchmal aber auf die Vierbeiner von Freunden aufpasst, benötigt keinen eigenen Spezialtarif. Das Hüten fremder Hunde und Pferde ist in seiner oder ihrer Privathaftpflichtversicherung in der Regel mitversichert.
Rund 1,3 Millionen Terrarientiere leben in deutschen Haushalten. Wer Schlangen, Spinnen oder Skorpione als Haustiere hält, sollte einen Blick ins Kleingedruckte seiner Privathaftpflichtversicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solch wilder Kleintiere mitversichert.