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Solmser Stadtnachrichten
Ausgabe 17/2026
Aus dem Rathaus
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Weniger Bürokratie für Veranstaltungen von Vereinen

Gute Nachrichten für Vereine und ehrenamtliche Organisationen:

Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen mit Bewirtung durch gemeinnützige und nicht-gewinnorientierte Träger ist entfallen.

Was bedeutet das konkret?
  • Eine Anzeige beim Ordnungsamt ist nicht mehr erforderlich.
  • Die bisherige Frist (z. B. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn) entfällt.
  • Veranstaltungen können flexibler geplant und durchgeführt werden.

Davon profitieren insbesondere klassische Formate wie Vereinsfeste, Feuerwehrveranstaltungen oder Sportevents.

Wichtiger Hinweis:

Unabhängig von der weggefallenen Anzeigepflicht sind die geltenden Vorschriften weiterhin einzuhalten. Dazu zählen insbesondere:

  • Bestimmungen des Jugendschutzes
  • lebensmittelrechtliche Hygienevorgaben
  • Lärmschutzregelungen
  • Anforderungen des Brandschutzes
Empfehlung der Stadtverwaltung:

Bei größeren Veranstaltungen wird weiterhin empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Rathaus aufzunehmen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.