Ausgabe 17/2026
Aus dem Rathaus
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Weniger Bürokratie für Veranstaltungen von Vereinen
Gute Nachrichten für Vereine und ehrenamtliche Organisationen:
Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen mit Bewirtung durch gemeinnützige und nicht-gewinnorientierte Träger ist entfallen.
Was bedeutet das konkret?
- Eine Anzeige beim Ordnungsamt ist nicht mehr erforderlich.
- Die bisherige Frist (z. B. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn) entfällt.
- Veranstaltungen können flexibler geplant und durchgeführt werden.
Davon profitieren insbesondere klassische Formate wie Vereinsfeste, Feuerwehrveranstaltungen oder Sportevents.
Wichtiger Hinweis:
Unabhängig von der weggefallenen Anzeigepflicht sind die geltenden Vorschriften weiterhin einzuhalten. Dazu zählen insbesondere:
- Bestimmungen des Jugendschutzes
- lebensmittelrechtliche Hygienevorgaben
- Lärmschutzregelungen
- Anforderungen des Brandschutzes
Empfehlung der Stadtverwaltung:
Bei größeren Veranstaltungen wird weiterhin empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Rathaus aufzunehmen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.