Gemäß den § 97a i.V.m. den §§ 92 V, 92a, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell geltenden Fassung und der §§ 15ff des Eigenbetriebsgesetzes (EigbGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl I S. 154) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. September 2024 (GVBl. 2024 Nr. 52) hat die Stadtverordnetenversammlung am 26. November 2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
1. | Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt: |
|
| a) | Betriebszweig „Wasserversorgung“ | |||
|
|
| im Erfolgsplan | in den Erträgen auf | 2.506.265 € | |
|
|
|
| in den Aufwendungen auf | 2.268.410 € | |
|
|
|
| Ergebnis | 237.855 € | |
|
|
|
| im Vermögensplan in den Erträgen auf | 2.300.700 € | |
|
|
|
| in den Aufwendungen auf | 2.300.700 € | |
| b) | Betriebszweig „Abwasserbeseitigung“ | |||
|
|
| im Erfolgsplan | in den Erträgen auf |
3.272.540 €
| |
|
|
|
| in den Aufwendungen auf | 3.058.512 € | |
|
|
| Ergebnis | 214.028 € | ||
|
|
|
| im Vermögensplan in den Erträgen auf | 2.955.000 € | |
|
|
|
| in den Aufwendungen auf | 2.955.000 € | |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2025 zur Finanzierung des Vermögensplanes erforderlich ist, wird wie folgt angesetzt: Betriebszweig „Wasserversorgung“ 1.223.845 € Betriebszweig „Abwasserbeseitigung“ 1.187.172 € |
| 3. | Für den Bereich Wasserversorgung werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. Für den Bereich Abwasserbeseitigung und -reinigung werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € festgesetzt. |
| 4. | Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 € festgesetzt. |
| 5. | Die Erheblichkeitsgrenze für Investitionsmaßnahmen gemäß § 17, Abs. 5 EigBGes wird auf 200.000 € festgesetzt |
| 6. | Ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan im Sinne des § 98 HGO wird erforderlich, wenn im Ergebnis- oder im Finanzhaushalt ein Fehlbetrag oberhalb der Erheblichkeitsgrenze zu erwarten ist und nur durch die Änderung des Wirtschaftsplanes ein Haushaltsausgleich erreicht werden kann. |
| 7. | Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO bedürfen oberhalb der Erheblichkeitsgrenze eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. |
| 8. | Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung am 26.11.2024 beschlossene Stellenübersicht. |
Solms, den 26.11.2024
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Solms für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 20.12.2024 des Landrats des Lahn-Dill-Kreises erteilt und hat folgenden Wortlaut:
Gemäß der §§ 1 und 15ff des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl I S. 154) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. September 2024 (GVBl. 2024 Nr. 52) und § 115 Abs. 3 und § 97a i. V. m. §§ 102, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell geltenden Fassung, erteile ich der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Stadtwerke Solms die
| I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2025 |
des Gesamtbetrages von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen der Festsetzungen nach Nr. 2 des Wirtschaftsplanes in Höhe von 2.411.017 € (in Worten: Zwei Millionen vierhundertelftausend und siebzehn Euro)
|
| a. | der Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Festsetzungen nach Nr. 3 des Wirtschaftsplanes in Höhe von 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro) |
|
| b. | des Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen im Rahmen der Festsetzungen nach Nr. 4 des Wirtschaftsplanes in Höhe von 200.000 € (in Worten: zweihunderttausend Euro) |
Der Wirtschaftsplan enthält keine weiteren Festsetzungen i.S.v. § 15 EigBGes und wird gem. §§ 1 u.15 EigBGes und den §§ 102, 103 u. 105 HGO unter folgenden Auflagen genehmigt:
Auflagen:
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09. Januar 2025 bis einschließlich 24. Januar 2025 bei den Stadtwerken Solms, Oberndorfer Straße 20, Zimmer 102 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (06442 910-45) möglich.
Solms, 09.01.2025