Die Straßenverkehrsflächen im zukünftigen Baugebiet in der Gemarkung Oberndorf, Flur 9, werden nach Fertigstellung gem. Hessischem Straßengesetz in der Fassung vom 08.06.2003 (GVBl I 2003, S. 166) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
| Name der Straße: | Laufdorfer Ring |
| Lagebezeichnung: | Gemarkung Oberndorf, Flur 9, Flurstücke 261, 265, 272 und 274 |
| Festsetzung Klassifizierung: | Die Straße ist Gemeindestraße gem. § 3 (1) Nr. 3 des Hessischen Straßengesetzes |
| Funktion: | Erschließung des Wohngebietes |
| Träger der Baulast: | Magistrat der Stadt Solms, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms |
| Widmungsverfügung: | Die Widmung wird auf die Benutzungsart „öffentlicher Verkehr“ festgelegt. |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Solms, Oberndorfer Str. 20, 35606 Solms, einzulegen.
Solms, den 22.05.2025